Reifengröße im alten und neuen Fahrzeugschein: Welche Reifen darf ich fahren?
Wo finde ich die passende Reifengröße im neuen Fahrzeugschein?
Wer ab dem 1. Oktober 2005 ein Fahrzeug an- oder umgemeldet hat, wird festgestellt haben, dass die Reifengröße im neuen Fahrzeugschein nun unter den Ziffern 15.1 bis 15.3 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu finden ist.
Außerdem wird dort nur noch eine Reifengröße genannt.
Trotz des neuen Fahrzeugscheins bleiben bereits ausgestellte Fahrzeugpapiere vor dem 1. Oktober 2005 natürlich auch weiterhin gültig.
Bei Neufahrzeugen aus dem EU-Ausland können Sie alle zulässigen Rad- und Reifengrößen für Ihr Fahrzeug im CoC-Papier ermitteln. Weitere Infos dazu finden Sie hier: CoC-Papier.
Wo finde ich die passende Reifengröße im alten Fahrzeugschein?
Im alten Fahrzeugschein finden Sie die Reifenangaben zur zulässigen Reifengröße unter den Ziffern 20, 21, 22 und 23. Zusätzlich können unter Punkt 33 (Bemerkungen) noch weitere Reifengrößen sowie spezielle Empfehlungen vermerkt sein.
Wussten Sie schon…?
Müssen im Fahrzeugschein alle Reifengrößen eingetragen sein?
Im Fahrzeugschein ist eine Reifendimension für jede Achse eingetragen. Weitere Reifengrößen finden Sie im CoC-Dokument. Unterscheiden sich die Reifen von den im Fahrzeugschein eingetragenen, so muss dies nicht im Fahrzeugschein vermerkt werden.
Darf ich andere Reifen als die im Fahrzeugschein eingetragenen verwenden?
Die Reifengrößen im Fahrzeugschein müssen nicht zwingend mit der tatsächlichen Reifengröße übereinstimmen. So kann zum Beispiel der Lastindex größer sein oder das Geschwindigkeitssymbol abweichen.