Promillegrenzen Europa & weiteres Ausland: Was Sie unbedingt beachten müssen?
Tabelle Promillegrenzen Europa und weiteres Ausland
Vor Urlaubsantritt lohnt sich ein Blick in den Bußgeldkatalog des jeweiligen Reiselandes. Mitunter werden Verkehrsvergehen weitaus härter bestraft als in Deutschland. Was zum Beispiel das Fahren unter Alkoholeinfluss betrifft, gibt es in vielen Ländern Europas ganz strenge Gesetze. Hier sollte man besser nichts trinken oder warten bis der Alkohol abgebaut ist.
Für Verkehrsdelikte gilt generell, dass sie grenzüberschreitend verfolgt werden können, zumindest innerhalb der EU-Staaten.
In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über Promillegrenzen im Ausland und die Strafen für Alkohol am Steuer.
Land | Promillegrenze | Bußgeld & Strafen |
USA | 0,8 bis 1,0 | 600 $ bis 2.500 $ Mehrtägige bis mehrmonatige Gefängnisstrafen; Je nach Bundesstaat unterschiedlich |
Estland | 0,0 Promille | 0,1 – 0,24 Promille: – 385 € oder 1 – 6 Monate Fahrverbot; 0,25 – 0,74 Promille: – 1.154 € o. HS o. 1 Jahr Fahrverbot; ab 0,75 Promille: oder HS bis zu 3 Jahren |
Rumänien | 0,0 Promille | 90 – 200 € und Fahrverbot von 90 Tagen |
Slowakei | 0,0 Promille | 230 – 1000 €; Fahrverbot bis zu 5 Jahren |
Tschechien | 0,0 Promille | 975 – 1.950 € / 1 – 2 Jahre Fahrverbot |
Norwegen | 0,2 Promille | 0,2 – 0,5 Promille: 670 – 1250 €; 0,5 – 1,5 Promille: Geldstrafe, Fahrverbot und/oder Haftstrafe; 1,5 und mehr Promille: Geldstrafe, Fahrverbot & Haftstrafe |
Polen | 0,2 Promille | 0,2 – 0,5 Promille: bis 1.212 € / 6 Mon. – 3 Jahre Fahrverbot; ab 0,5 Promille: wird vom Gericht festgelegt / Fahrverbot von 1 – 10 Jahren, ggf. HS bis zu 2 Jahren |
Schweden | 0,2 Promille | 0,2 Promille – 0,49 Promille: 40 Tagessätze; 0,5 Promille – 0,59 Promille: 50 Tagessätze; 0,6 Promille – 0,69 Promille: 60 Tagessätze; 0,7 Promille – 0,79 Promille: 80 Tagessätze; 0,8 Promille – 0,89 Promille: 90 Tagessätze; 0.9 Promille – 0,99 Promille: 100 Tagessätze; (Tagessätze: je nach Einkommen zwischen 35 € – 700 €); Über 1 Promille: HS von 1 Mon. – 2 Jahren |
Bosnien- Herzegowina | 0,3 Promille | Geldstrafe ab 150 € |
Serbien | 0,3 Promille | Geldstrafen ab 60 – 321 € |
Belgien | 0,5 Promille | 0,5-0,8 Promille: 137,50 – 2.750 €, FV für 3 Std.; über 0,8 Promille: 400 – 11.000 €, FV ab 6 Std. |
Bulgarien | 0,5 Promille | Geldstrafe ab 200 € |
Dänemark | 0,5 Promille | 0,5 – 1,2 Promille: Promillezahl x Nettomonatseinkommen (NME); ab 0,8 Promille: Fahrverbot ab 1,2 Promille: = Promillezahl x NME; ab 2,0 Promille: ein Nettoarbeitslohn + Fahrverbot; min. 12 Mon. (ggf. 20 Tage Haft bzw. sozialer Dienst); |
Finnland | 0,5 Promille | 0,5 – 1,2 Promille: hohe; über 1,2 Promille: hohe und/oder 2 Jahre Haftstrafe, ggf. Fahrverbot |
Frankreich | 0,5 Promille | 0,5 – 0,8 Promille: 135 – 750 €; ab 0,8 Promille: bis 4.500 €, Einzug des Führerscheins & Fahrverbot bis 3 Jahren und / oder Haftstrafe bis 2 Jahre |
Griechenland | 0,5 Promille | 0,5 – 0,8 Promille: bis 78 €; 0,8 – 1,1 Promille: bis 156 € & 3 Mon. Fahrverbot; ab 1,1 Promille: bis 624 €, HS – 2 Mon. und / oder Fahrverbot bis 6 Monate |
Island | 0,5 Promille | 438 – 1000 €; Fahrverbot ab 1 Monat bis hin zu lebenslänglicher Haftstrafe |
Italien | 0,5 Promille | 0,5 – 0,8 Promille: 500 – 2.200 €, 3 – 6 Monate Fahrverbot oder 1 Monat Haftstrafe; 0,8 – 1,5 Promille: 800 – 3500 €, 6 – 12 Monate Fahrverbot oder 3 Monate Haftstrafe; ab 1,5 Promille: 1.600 – 6.600 €, 1 – 2 Jahre Fahrverbot oder 6 Monate Haftstrafe; bei Zahlung innerhalb von 60 Tagen beträgt die Strafe in der Regel ein Viertel der Maximalstrafe |
Irland | 0,5 Promille | 0,5 – 0,8 Promille 200 €, 3 Punkte 6 Monate Fahrverbot |
Kroatien | 0,5 Promille | bis 0,5 Promille: bis 96 €; 0,5 – 1 Promille: 130 – 180 €; 1 – 1,5 Promille: 176 – 688 €; ab 1,5 Promille: 688 – 2063 €; Fahrverbot von 8 Tagen für ausländische Fahrer möglich |
Lettland | 0,5 Promille | 0,2 – 0,5 Promille: 142 – 284 €, 3 Monate Fahrverbot; 0,5 – 1,0 Promille: 284 – 425 €, 6 Monate Fahrverbot; 1,0 – 1,5 Promille: 566 €, 1 Jahr Fahrverbot und / oder 5 -10 Tage Haftstrafe; ab 1,5 Promille: 708 €, 2 Jahre Fahrverbot oder 10 – 15 Tage Haftstrafe |
Litauen | 0,5 Promille | 0,41 – 1,5 Promille: 289 – 434 €, 12 – 18 Mon. FV 1,51 – 2,50 Promille: 578 – 867 €, 24 – 36 Mon. FV ab 2,50 Promille: 578 – 867 €, 2 – 3 Jahre FV Bei Sachbeschädigung o. Personenschaden: 1156 – 1445 € & 3 – 5 Jahre Fahrverbot! |
Luxemburg | 0,5 Promille | 0,5 Promille – 0,8 Promille: Geldstrafe 145 €; 0,8 Promille – 1,2 Promille: Geldstrafe ab 25 – 500 €; ab 1,2 Promille: bis 10000 € und / oder Haftstrafe & Entzug des Führerscheins |
Mazedonien | 0,5 Promille | 0,51 – 0,99 Promille: 250 €, 3 – 6 Mon. Fahrverbot; 1,0 – 1,49 Promille: 300 €, 6 – 9 Mo. Fahrverbot; 1,5 – 1,99 Promille: 350 €, 9 – 12 Mon. Fahrverbot; ab 2,0 Promille: 400 € / 12 Mon. Fahrverbot; Verweigerung eines Alkoholtests: 500 €, 12 Monate Fahrverbot |
Niederlande | 0,5 Promille | Nur für Fahranfänger: 0,21 – 0,5 Promille 250 €; 0,51 – 0,8 Promille: 250 €; 0,81 – 1,0 Promille: 350 €, 6 Monate Fahrverbot für Fahranfänger; 1,01 – 1,15 Promille: 450 €, 6 Monate Fahrverbot für Fahranfänger; 1,16 – 1,3 Promille: 550 €; 6 Monate Fahrverbot für Fahranfänger; ab 1,3 Promille: GS & HS wird vom Gericht festgelegt |
Österreich | 0,5 Promille | 0,5 – 0,79 Promille: 300 – 3.700 € o. NS & 3 Monate Fahrverbot; 0,8 – 1,19 Promille: 800 – 3.700 €, min. 1 Monate Fahrverbot; 1,2 – 1,59 Promille: 1.200-4.400 €, min. 4 Monate Fahrverbot & NS; ab 1,6 Promille: 1.600 – 5.900 €, min. 6 Monate Fahrverbot, NS, amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Stellungnahme |
Portugal | 0,5 Promille | 0,5 – 0,8 Promille: 250 – 1.250 €, 1 Monat – 1 Jahr Fahrverbot; ab 0,8 Promille: 500 – 2.500 €, 2 Monate – 2 Jahre Fahrverbot |
Schweiz | 0,5 Promille | 0,5 Promille – 0,7 Promille: ab 422 €; 0,70 Promille – 0,8 Promille: ab 563 €; 0,80 Promille -1,2 Promille: ab 10 Tagessätze nach Einkommen; 1,20 Promille – 2 Promille: ab 20 Tagessätze; ab 2 Promille: ab 60 Tagessätze |
Slowenien | 0,5 Promille | bis 0,5 Promille (bei Fahrunsicherheit): 180 €; 0,51 – 0,8 Promille: 450 €; 0,81 – 1,1 Promille: 570 €; ab 1,1 Promille: ab 950 € und / oder Fahrverbot |
Spanien | 0,5 Promille | 0,5 – 1,2 Promille: 301 – 600 €, Haftstrafe möglich; ab 1,2 Promille: 360 – 72.000 € je nach Einkommen, Haftstrafe oder / und 31 – 90 Tage gemeinnützige Arbeit |
Türkei | 0,5 Promille | Geldstrafe und / oder Haftstrafe |
Zypern | 0,5 Promille | Geldstrafe und Fahrverbot werden durch Gericht festgelegt |
Großbritannien | 0,8 Promille | bis 6.000 € und / oder 6 Monate Haftstrafe und 12 Monate Fahrverbot möglich |
Malta | 0,8 Promille | Geldstrafe oder Haftstrafe bis 3 Monate, sowie Fahrverbot bis 3 Monate; Bei Wiederholung: max. 6 Monate Fahrverbot; Bei höher Alkoholisierung entscheidet das Gericht |
Häufig drastische Geldstrafen
In der Regel werden bei Alkohol am Steuer hohe Bußgelder verhängt. Spitzenreiter bei den Geldstrafen ist Großbritannien mit über 6.000 Euro Geldbuße. Bei mehr als 0,8 Promille drohen in Frankreich sogar Gefängnis und ein Bußgeld von 4.500 Euro.
Auch in den skandinavischen Ländern wie Schweden oder Dänemark muss man bei Alkoholverstoß tief in die Tasche greifen. Ein Monatsgehalt wird fällig, wenn die Promillegrenze überschritten wurde.
In Österreich beginnen die Bußgelder für Alkoholsünder bei 300 Euro, in der Schweiz werden umgerechnet mindestens 565 Euro fällig.
Immerhin gibt es in einigen Ländern Rabatt bei Sofortzahlung bzw. Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist, mitunter bis zu 50 %.
Wer in Dänemark oder Italien ganz tief ins Glas geschaut hat, der kann sogar sein Auto verlieren. Ab 2,0 Promille (Dänemark) bzw. 1,5 Promille (Italien) droht die Zwangsversteigerung des Fahrzeugs.
Bei schwerwiegenden Delikten wie Alkohol am Steuer wird die Geldstrafe direkt vor Ort vollstreckt. Ein Fahrverbot wird erteilt und das Fahrzeug beschlagnahmt, bis das Geld bezahlt wurde.
Was ist mit dem Versicherungsschutz im Ausland bei Alkohol?
Bei einem selbstverschuldeten Unfall im Ausland übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schäden am beteiligten Fahrzeug. Bei einer Vollkasko Versicherung sind auch die Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt.
Allerdings kann der Versicherungsschutz erlischen, wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht wurde. Der Verkehrssünder trägt den Schaden dann wohl komplett selbst. Wahrscheinlich bezahlt die Haftpflicht zunächst den Schaden, fordert dann aber Regress vom Versicherungsnehmer.
In vielen Ländern, wird schon bei kleinen Unfällen die Polizei gerufen, allein weil dir dortigen Versicherungsgesellschaften nur Unfallprotokolle von der Polizei anerkennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Alkoholkonsum auffliegt, ist also sehr hoch.
Informieren Sie sich auch auf unserer Seite Tempolimit in Europa.
Wussten Sie schon…?
Alkohol am Steuer mit Unfall
Bei einem Unfall im Ausland mit Alkohol im Blut, greifen die Gesetze des jeweiligen Landes. Es werden Geldstrafe und Fahrverbot verhängt. Bei Personenschaden drohen wie in Deutschland Anzeigen wegen Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Führerschein wird bei Alkoholnachweis vor Ort direkt einbehalten.
Im schlimmsten Fall drohen Haftstrafen. Hier kann dann nur noch die Deutsche Botschaft oder ein Anwalt helfen.
Kann ich meinen Führerschein im Ausland verlieren?
Nein. Ihre Fahrerlaubnis kann Ihnen ausschließlich in dem Land entzogen werden, in dem Sie diese erworben haben. Ebenso kann ein Fahrverbot im Ausland in der Regel nicht auf Deutschland ausgeweitet werden.
Infolge der EU-weiten Strafverfolgung kann es aber passieren, dass Ihnen in Deutschland für eine Alkoholfahrt im Ausland nachträglich die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ebenfalls ist es möglich, dass eine MPU für das Überschreiten der zulässigen Promillegrenze im Ausland angeordnet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ermittlungsmethoden der ausländischen Behörden, zum Beispiel das Verfahren zur Ermittlung des Blutalkoholwertes, in Deutschland anerkannt sind.
Gibt es Punkte in Flensburg für Verkehrsverstoß im Ausland?
Nein. Punkte gibt es nur für Verstöße in Deutschland. Fahrverbote können hingegen auch im Ausland erteilt werden.
Strafen in Deutschland
In Deutschland richten sich die Sanktionen danach, wie hoch der Blutalkoholwert ist und wie oft Sie als Autofahrer bereits bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wurden. Beim ersten Mal werden 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Artikel „Alkohol am Steuer – Bußgelder, Strafen und Promillegrenzen“.