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Promillegrenze Fahrrad: Welche Strafen drohen mir bei einem Alkoholverstoß mit dem Fahrrad?

Auch wenn die öffentliche Wahrnehmung oftmals eine andere ist: Fahrradfahrer sind gewöhnliche Verkehrsteilnehmer und müssen sich an verschiedene Regeln halten. Unter anderem ist auch der erlaubte Alkoholkonsum beim Fahrradfahren geregelt.

Fahrrad & Alkohol – Strafen und Bußgelder

Wer auf sein Fahrrad steigt, sollte wie jeder Autofahrer nicht zu viel Alkohol im Blut haben. Sonst drohen Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg.

Betrunken Rad fahren kann gravierende Folgen haben. Nicht zuletzt droht eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Entscheidend sind zwei Dinge:

  • der gemessene Promillewert
  • die Fahrweise

Bis 1,5 Promille Blutalkohol und unauffälliger Fahrweise passiert dem Radfahrer gar nichts. Fährt der Radfahrer allerdings Schlangenlinien muss er schon bei einem Promillewert ab 0,3 mit harten Konsequenzen rechnen – 2 Punkte in Flensburg und mehrere Hundert Euro Bußgeld.

Ab 1,6 Promille Blutalkohol wird Strafanzeige gestellt. Der Radfahrer muss ein hohes Bußgeld zahlen, erhält 3 Punkte in Flensburg und Fahrverbot. In der Regel wird auch eine MPU angeordnet.

In Härtefällen droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Unter Umständen kann sogar das Radfahren untersagt werden.

Für Fahranfänger mit Führerschein auf Probe gilt die strikte 0,0 Promillegrenze fürs Rad übrigens nicht. Jedoch wer alkoholisiert Rad fährt, muss mit den genannten Konsequenzen rechnen.

Der folgende Bußgeldkatalog gibt Ihnen eine tabellarische Übersicht der Strafen.

Verstoß Punkte Weitere Maßnahmen
Mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahren 3 – Anordnung zur MPU
– Geldstrafe
Mit mehr als 0,3 Promille auffällig gefahren Strafanzeige
Mit mehr als 0,3 Promille einen Unfall verursacht Strafanzeige
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahren – Anordnung zur MPU
– Strafanzeige

Wussten Sie schon…?

Promillegrenze e-Bikes und S-Pedelcs

Die Promillegrenze für e-Bikes und Pedelecs hängt ganz von der Leistungsfähigkeit ab. Pedelecs fahren in der Regel nicht schneller als 25 km/h und unterliegen damit den gleichen Regeln wie ein Fahrrad.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der Klassifizierung von Fahrrädern.

Pedelec S-Pedelec E-Bike

bis 20 km/h

E-Bike

bis 25 km/h

E-Bike

bis 45 km/h

E-Scooter

bis 20 km/h

Rechtlicher Einordnung Fahrrad Kleinkraftrad Leichtmofa Mofa Kleinkraftrad Elektro-Kleinstfahrzeug
Zulässige Höchst-geschwindigkeit 25 km/h 45 km/h 20 km/h 25 km/h 45 km/h 20 km/h
Antriebsleistung in Watt > 250 Watt > 500 Watt > 500 Watt > 500 Watt > 500 Watt > 500 Watt
Unterstützung beim Fahren nur beim Treten i. d. R. bis 20 km/h ohne Treten

(darüber nur beim Treten)

ohne Treten ohne Treten ohne Treten Ohne Treten (nach 3 Tritten Anlauf)
Führerschein nötig nein Klasse AM Mofa-Prüf-bescheinigung Mofa-Prüf-bescheinigung Klasse AM nein
Zulassungspflichtig nein ja ja ja ja ja
Versicherungs-kennzeichen nötig nein ja ja ja ja ja
Helmpflicht vorausgesetzt nein Mofa- oder Motorradhelm nein Mofa oder Motorradhelm Mofa oder Motorradhelm nein
Radwegbenutzung erlaubt ja nein nur bei Zusatz „Mofa frei“ nur bei Zusatz „Mofa frei“ nein ja
Kindersitz/ Fahrradanhänger nötig ja nein nein nein nein nein
Mindestalter für Betrieb nein 16 15 15 16 14

Schnellere e-Bikes werden dagegen wie Kraftfahrzeuge behandelt. Das bedeutet, dass nicht mehr als 0,5 Promille vorliegen dürfen.

Fahrrad & Alkohol: Wann droht eine MPU?

Wer Fahrrad fährt und negativ auffällt, riskiert auch seine Fahrerlaubnis für den PKW. Fahrradfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille erwischt werden, werden nicht nur mit einem Bußgeld und 3 Punkten in Flensburg betraft. Zusätzlich muss noch eine MPU wegen Alkhol absolviert werden. Diese gilt nicht nur als besonders schwierig, sondern muss auch noch aus eigener Tasche bezahlt werden.

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