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Mit dem Fahrrad ohne Licht unterwegs: Was droht mir jetzt?

Wer ohne entsprechende Beleuchtung fährt, muss mit Bußgeldern rechnen. Was Sie sonst noch in Sachen Fahrradbeleuchtung beachten müssen, finden Sie hier in diesem Beitrag.

Welche Strafen und Bußgelder werden beim Fahrradfahren ohne Licht verhängt?

Wenn Ihnen in Sachen Fahrradbeleuchtung noch kein Licht aufgegangen ist, wird es tatsächlich höchste Zeit. Denn auch auf dem Drahtesel ist Beleuchtung nicht gleich Beleuchtung.

Auf Nummer sicher gehen Sie in jedem Fall, wenn Sie ein Fahrrad kaufen oder haben, dass das Siegel „StVZO konform“ trägt.

Dann erfüllt es alle Anforderungen, die die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung an die korrekte Beleuchtung von Fahrrädern stellt.

Fahren Sie andererseits mit dem falschen, mit zu wenig oder gar ganz ohne Licht während es dämmert, es dunkel ist oder die Lichtverhältnisse es eigentlich erfordern, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet wird.

Gefährden Sie aufgrund schlechter Beleuchtung an Ihrem Fahrrad andere oder kommt es deswegen zu einem Unfall und/oder Sachbeschädigung, sind zwischen 25 und 35 Euro Strafe fällig.

Beschreibung Bußgeld
Fahrrad ohne Licht bzw. defektes Licht 20 €
…mit Gefährdung 25 €
…es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung 35 €

Was droht mir, wenn ich mit dem Fahrrad ohne Licht einen Unfall verursache?

Kommt es zu einem Blechschaden, müssen Sie eventuell neben dem Bußgeld auch mit Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen rechnen.

Bei Unfällen mit Personenschäden als Folge schlechter oder unzureichender Beleuchtung am Fahrrad, können Sie gar wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt werden. Die Folge: Eine hohe Geldstrafe und in schlimmeren Fällen auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Bei Unfällen mit Todesfolge droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. Die wiegt natürlich noch schwerer und kann mit einer Geldstrafe und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Wenn Sie also einen Unfall verursachen, weil Ihr Fahrrad schlecht oder unzureichend beleuchtet war, begehen Sie eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Und die kann oben genannte Konsequenzen nach sich ziehen.

Wussten Sie schon…?

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Fahrräder müssen mit einem Scheinwerfer, einer Schlussleuchte und insgesamt elf Reflektoren ausgestattet sein, die vorne, hinten und seitlich an den Radspeichen verteilt sind.
  2. Das Licht muss vorne weiß und hinten rot leuchten.
  3. Fahrräder, die StVZO konform sind, erfüllen alle Beleuchtungsanforderungen.
  4. Das Licht an Ihrem Fahrrad müssen Sie anmachen, wenn es dämmert, dunkel ist oder auch wenn Nebel, Schnee und Regen die Lichtverhältnisse entsprechend beeinflussen.
  5. Bei Missachtung der Beleuchtungsvorschriften drohen Bußgelder von zwischen 20 und 35 Euro.
  6. Bei Unfällen mit Sach- oder Personenschaden infolge schlechter Beleuchtung am Fahrrad können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt wie auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen folgen.
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