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MPU bei Fahren ohne Fahrerlaubnis / Führerschein: Ist das möglich?

Wer sich ohne gültige Fahrerlaubnis hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs setzt und damit im Straßenverkehr fährt, begeht eine Straftat. Eine mögliche Folge ist neben Geld- und Freiheitsstrafen die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) Doch wie wahrscheinlich ist es, dass man – ohne überhaupt eine Fahrerlaubnis zu besitzen – eine MPU absolvieren muss? Muss man selbst nach dem Bezahlen einer Geldbuße eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis machen? Alle Antworten darauf finden Sie hier!

Kein Führerschein vorhanden – trotzdem MPU machen

Es mag zunächst widersinnig klingen, dass jemand, der gar keine Fahrerlaubnis besitzt, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung machen muss. Schließlich soll bei der MPU ja die Fahreignung festgestellt und überprüft werden.

  • Dennoch kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU auch dann anordnen, wenn jemand ohne Führerschein ein Kfz fährt und damit klar gegen die in § 4 Absatz (1) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) definierte Erlaubnispflicht verstößt:

“Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.”

Eine MPU wird also trotz oder gerade aufgrund einer fehlenden Fahrerlaubnis angeordnet, weil beim Fahren ohne Führerschein Zweifel daran aufkommen, ob der Betroffene die Verkehrsregeln überhaupt versteht oder sie eben absichtlich ignoriert und somit auch andere Verkehrsteilnehmer wissentlich gefährdet.

Wenn jemand keine Fahrerlaubnis hat, dann weil:

  1. er sie nicht oder noch nicht erworben hat.
  2. sie ihm aus entsprechenden Gründen entzogen wurde.

Will man als Betroffener also irgendwann den Führerschein machen oder einen Antrag auf Wieder-/Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, muss man seine Fahreignung nach einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis höchstwahrscheinlich durch eine MPU überprüfen lassen.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis Unterschiede

Ist Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gleich Fahren ohne Fahrerlaubnis? § 21, Absatz (1) Straßenverkehrsgesetz (StVG) macht in Sachen Fahren ohne Fahrerlaubnis keinen Unterschied. Dort heißt es schlicht:

“Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist.”

Ob man nun ohne Fahrerlaubnis fährt, weil:

  • man diese noch gar nicht erworben hat
  • sie für die entsprechende Fahrzeugklasse nicht erworben hat oder nicht fristgerecht verlängert wurde, also vor allem Führerscheinklassen  C (LKW Führerschein) und D (Busführerschein)
  • sie einem entzogen wurde
  • eine beim Fahren ohne Fahrerlaubnis noch geltende Sperrfrist verhängt wurde,

spielt dafür, dass es sich hierbei um eine schwerere Straftat handelt, zunächst keine Rolle.

Dennoch kann das Strafmaß geringer ausfallen, wenn jemand, gegen den ein temporäres Fahrverbot verhängt wurde, trotzdem in dieser Zeit fährt. Dann nämlich droht “nur” eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

Wussten Sie schon…?

Kein Führerschein und mit Alkohol oder Drogen erwischt

Wird man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt und hat zudem noch Alkohol getrunken oder Drogen genommen, ist eine MPU eigentlich unausweichlich. Schließlich spricht man sich damit selbst quasi doppelt die notwendige Fahreignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ab.

Dass man also gleich zwei Straftatbestände erfüllt, wird sich wahrscheinlich zunächst auf die Geld- oder gar Freiheitsstrafe auswirken, die entsprechend höher ausfallen können.

Zudem wird eine in solchen Fällen verordnete Sperrfrist deutlich länger sein.

Fahren ohne Fahrerlaubnis während der Fahrschule: Droht eine MPU?

Das kann durchaus passieren. Schließlich begeht man auch als angehender Besitzer einer Fahrerlaubnis eine Straftat, wenn man sich ohne bestandene theoretische Führerscheinprüfung und praktische Führerscheinprüfung und damit ohne Führerschein hinter das Lenkrad eines Kfz setzt und durch die Straßen der Stadt, über die Landstraße oder gar über die Autobahn fährt.

Wird eine Sperrfrist verhängt, darf in dieser Zeit kein Antrag auf die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gestellt und man als Fahrschüler auch nicht zur praktischen Fahrprüfung angemeldet werden, wenn diese innerhalb der Sperrfrist liegt.

Der Führerschein kann demnach zumindest in Sachen Praxis zunächst nicht weiter gemacht werden.

Um nach der Sperrfrist das Ziel “Führerschein” weiter verfolgen zu können, kann eine MPU notwendig sein. Das hängt aber immer von der Schwere des Vergehens ab. Auch sind gerade bei jüngeren Tätern längere Sperrfristen von bis zu drei Jahren denkbar.

Wann verjährt eine MPU wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Da es sich beim Fahren ohne Führerschein um eine Straftat handelt, beträgt die Verjährungsfrist zunächst zehn Jahre. Die Anordnung einer MPU an sich kann jedoch nicht verjähren. Hier spricht man von einer Tilgungsfrist von ebenso zehn Jahren.

Sind diese vergangen, kann die begangene Straftat, also das Fahren ohne Führerschein, beim Antrag auf Wieder-/Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr für die Anordnung einer MPU verwertet werden (Verwertungsverbot).

Jedoch müssen zunächst fünf Jahre ohne weitere Straftaten vorangehen, bis die zehnjährige MPU-Tilgungsfrist beginnt. In Summe ergeben sich somit 15 Jahre Wartezeit, um eine MPU wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu umgehen.

Wie läuft eine MPU wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ab?

Die ärztliche Untersuchung wird sofern nicht auch Alkohol oder Drogen im Spiel waren, prinzipiell genauso ablaufen wie andere MPU-Untersuchungen, die beispielsweise wegen zu vieler Punkte in Flensburg angeordnet wurden, auch.

Ähnliches gilt für den Reaktions- und für die Leistungstests. Auch hier werden die Gutachter prüfen, ob die Reaktionsgeschwindigkeit, die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit und die Aufmerksamkeit ausreichen, um sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen und vor allem unübersichtliche und gefährliche Situationen schnell und richtig einzuschätzen.

Im psychologischen Gespräch wiederum wird der Verkehrspsychologe auch auf Basis der Antworten auf dem Fragebogen, speziell auf die Umstände eingehen, die zum Fahren ohne Fahrerlaubnis führten.

Welche Fragen bei einer MPU wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Zunächst wird der Psychologe natürlich wissen wollen, wie es zu dieser Fahrt ohne Fahrerlaubnis kam:

  1. Welche Gründe führten dazu?
  2. Wie fühlte man sich dabei (gut, unwohl, schuldig)?
  3. Wurde man dazu ermutigt oder wurde einem eher sogar davon abgeraten und man ist trotzdem gefahren?
  4. Ist man eventuell schon vorher ohne Fahrerlaubnis gefahren (vielleicht ein Mofa)?
  5. Was hat man bisher getan, um nie wieder ohne Fahrerlaubnis zu fahren?
  6. Was wird man künftig tun, um nie wieder ohne Fahrerlaubnis zu fahren?

Letztlich versucht der Verkehrspsychologe einzuschätzen, wie tief die Einsicht sitzt und wie stabil eine eventuell bereits eingesetzte Verhaltensänderung aktuell ist und künftig sein wird.

Was kostet eine MPU wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Die Kosten die für eine MPU entstehen, die aufgrund von Fahren ohne Fahrerlaubnis angeordnet wurde, unterscheiden sich nicht von den Kosten, die man für andere MPU kalkulieren muss, also zwischen etwa 450 bis zu 800 Euro, teilweise auch mehr.

Detaillierte Infos zu den MPU-Kosten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

MPU wegen Fahrens ohne Führerschein?

Man muss zunächst eine klare Trennung zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein ziehen:

  1. Fährt man ohne Fahrerlaubnis, weil diese noch gar nicht erworben oder entzogen wurde, macht man sich strafbar. Die Anordnung einer MPU ist je nach Schwere der Tat möglich.
  2. Musste man den Führerschein “nur” für einige Wochen oder wenige Monate abgeben (temporäres Fahrverbot) und fährt aber dennoch, macht man sich ebenso strafbar und kann je nach Schwere des Vergehens (Unfallfolge, Fahrerflucht,Alkohol, etc.) mit einer MPU-Anordnung rechnen.
  3. Hat man zwar einen Führerschein, führt jedoch ein Fahrzeug, für dessen Klasse man keine Fahrerlaubnis besitzt, fährt man letztlich trotz gültigen Führerscheins ohne Fahrerlaubnis. Eine MPU kann folgen.
  4. Fährt man eine Fahrzeugklasse (LKW, Bus), deren Fahrerlaubnis regelmäßig verlängert werden muss, und man hat diese Verlängerung verpasst, kann eine MPU je nach Zeitraum der abgelaufenen Fahrerlaubnis angeordnet werden.
  5. Hat man aber allerdings einfach nur seinen gültigen Führerschein zu Hause vergessen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet wird und sicher keine MPU-Anordnung zur Folge hat.

Welche Konsequenzen hat die Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Nicht nur, wer ohne Fahrerlaubnis fährt, macht sich gemäß § 21, Absatz (1) Straßenverkehrsgesetz (StVG) einer Straftat schuldig. Auch derjenige, der als “Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist” muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Dass jedoch besagter fahrlässiger oder vorsätzlicher Kfz-Halter deswegen auch zu einer MPU, ist unwahrscheinlich.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird laut § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
  2. Je nach Schwere der Tat und ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt, kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) als Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnet werden.
  3. Vor allem beim psychologischen Gespräch währen der MPU wird auf die Gründe und Folgen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingegangen.
  4. Die Kosten für eine MPU wegen Fahrens ohne Führerschein entsprechen im Grunde denen andere MPU.
  5. Fährt man alkoholisiert und/oder unter Drogen ohne Fahrerlaubnis, macht man sich gleich zweier Tatbestände schuldig.
  6. Entsprechend hoch wird die Geldstrafe und eventuell auch die Freiheitsstrafe ausfallen.
  7. Auch die Sperrfrist wird länger sein.
  8. Fährt man ein Kfz, für dessen Fahrzeugklasse man keine Fahrerlaubnis besitzt, ist dies ebenso Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  9. Auch das Fahren eines abgelaufenen und nicht verlängerten Führerscheins beispielsweise für LKW oder Busse, entspricht dem Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  10. Duldet man als Kfz-Halter das Fahren ohne Fahrerlaubnis, kann das entsprechende Fahrzeug eingezogen werden.
  11. Vergisst man bloß, seinen gültigen Führerschein beim Fahren mitzuführen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet.
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