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Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen: Wann nötig, wie beantragen & Kosten

Wer ein Auto ins Ausland überführen möchte, der sollte kein Risiko eingehen und ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen nutzen. Wie Sie das Kennzeichen beantragen können und was es kostet, erfahren Sie hier.

Ausfuhrkennzeichen beantragen

Das Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ein in Deutschland ein abgemeldetes Fahrzeug oder ein neues Fahrzeug ins Ausland überführen wollen. Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen erfolgt bei der örtlichen Zulassungsstelle.

Voraussetzungen Fahrzeug Ausfuhrkennzeichen

  • Gültige TÜV Plakette für das Exportfahrzeug, in der Regel nicht älter als 4 Wochen. Sonst müssen Sie das Fahrzeug nochmal beim TÜV vorfahren. Nicht nötig ist das bei einem  Neufahrzeug.

Nötige Unterlagen Ausfuhrkennzeichen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Bestätigung einer Haftpflichtversicherung (Holen Sie sich eine Ausfuhrversicherung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Kfz Schein)
  • Gültiger TÜV (siehe oben)
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen Außerbetriebsetzung (Abmeldung Kfz)
  • alte Nummernschilder (nur eventuell)

Ausfuhrkennzeichen Gültigkeit

Die Ausfuhrkennzeichen werden mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 14 Tage bis zu einem Jahr ausgestellt.

Wichtig: Bei Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens behält es sich die zuständige Zulassungsstelle vor, die zu überführenden Fahrzeuge zu überprüfen. In der Regel müssen die betreffenden Fahrzeuge also vorgefahren werden. Es sei denn, es handelt sich um Neufahrzeuge oder die letzte Hauptuntersuchung liegt nicht mehr als vier Wochen zurück.

Ausfuhrkennzeichen Aussehen

Ausfuhrkennzeichen haben dieselbe Größe wie normale Kennzeichen. Auf den Ausfuhrkennzeichen gibt es nur die Stadtkennung oder Landkreiskennung und eine Zahlenkombination und danach nochmals einen Buchstaben.

Am rechten Kennzeichenrand befindet sich ein roter Balken. Hier ist der Ablauf des Ausfuhrkennzeichens mit Tag / Monat / Jahr vermerkt. Der letzte Tag zählt voll, d.h. bis Ablauf der 24. Stunde. Das blaue Eurozeichen fehlt beim Ausfuhrkennzeichen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können die Kennzeichen entsorgt werden. Sie brauchen nicht zurückgegeben werden.

Wussten Sie schon..?

Ausfuhrkennzeichen Kosten

Die Kosten für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens sind in Deutschland regional verschieden.

Durchschnittlich liegen die Preise zwischen 30 € und 35 €. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenprägung.

Unterschied Ausfuhrkennzeichen Kurzzeitkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen wird in der Fachsprache auch Internationale Kurzzeit-Zulassung genannt. Mit dieser Bezeichnung wird zugleich auch der Unterschied zum Kurzzeit-Kennzeichen mit gelben Rand deutlich:

Kurzzeit-Kennzeichen werden im Ausland nicht ohne Weiteres akzeptiert. Denn genau genommen sind Kurzzeit-Kennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente, da die für nur fünf Tage „zugelassenen“ Fahrzeuge nicht den strengen Auflagen unterliegen wie die normale Zulassung oder die Ausfuhrzulassung.

In den EU-Mitgliedsstaaten ist das Kurzzeit-Kennzeichen jedoch für solche Zwecke gestattet. Auch einige andere Staaten außerhalb der EU tolerieren das Kurzzeit-Kennzeichen.

Zollkennzeichen Steuer

Mit dem Antrag eines Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde wird auch eine Kfz-Steuer fällig. Diese muss meist für ganze Monate entrichtet werden. In der Regel nutzt man hierfür das Lastschriftverfahren.

Autoverkauf ins Ausland, wer beantragt Ausfuhrkennzeichen?

Wer ein Auto ins Ausland verkaufen möchte, beantragt hier das Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsbehörde. Denn das Fahrzeug wird von hier in das Verkaufsland überführt. Soll ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden, gelten die dortigen Regeln.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Ein Ausfuhrkennzeichen ist immer dann notwendig, wenn ein Auto dauerhaft ins Ausland überführt werden soll
  2. Die Kosten belaufen sich auf ca. 35 Euro. Es ist zusätzlich eine Versicherung sowie die Abgabe einer Kfz-Steuer notwendig
  3. Eine Überführung ohne gültigen TÜV ist nicht möglich
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