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Länderkennzeichen HR – für Kroatien

Länderkennzeichen HR für Hrvatska/Kroatien: Land und Leute, Straßen und Verkehr

Das Länderkennzeichen HR steht für Hrvatska/Kroatien.

Land, Lage und Leute

Einige wissenswerte Daten und Fakten zu Land, Lage und Leuten in Kroatien:

  • Kroatien (amtlich: die Republik Kroatien) liegt im Südosten Europas mit einer Küste zur Adria. Gemeinsam mit Ländern wie Serbien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo oder auch Nordmazedonien wird Kroatien den Balkanstaaten zugeordnet.
  • In Kroatien leben etwas mehr als 4 Millionen Einwohner.
  • Zagreb ist als Hauptstadt mit über 800.000 Einwohnern gleichzeitig auch die größte Stadt Kroatiens.
  • Die Amtsprache in Kroatien ist das Kroatische, eine westslawische Sprache wie beispielsweise das Slowenische, Serbische oder Bosnische auch.

Verkehr

Prinzipiell gelten in Kroatien dieselben Verkehrsregeln wie in Deutschland auch. Einige Ausnahmen bestehen dennoch:

  • Auf Schnelllstraßen gilt für PKW und Motorräder ein Tempolimit von 110 km/h, auf den Autobahnen dürfen maximal 130 km/h gefahren werden.
  • Fahranfänger bis 25 Jahren dürfen sogar nur 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen fahren.
  • Auf den Autobahnen gilt eine Mautpflicht für alle Fahrzeuge.
  • Die Gebührenkategorien IA bis IV richten sich dabei nach Gewicht und Anzahl der Achsen der Fahrzeuge.
  • Eine Winterreifenpflicht besteht vom 15.11. bis 15.04. Zu beachten ist hierbei, dass auf der Antriebsache zwei M+S-Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm montiert sein müssen.
  • Bei schnee- und eisbedeckten Straßen gilt zudem eine Schneekettenpflicht.
  • Alle Kfz müssen in der Winterzeit, also zwischen Oktober und März, sowohl inner- wie auch außerorts mit Abblendlicht fahren.
  • Anders als in Deutschland, müssen auf kroatischen Straßen neben dem Fahrer auch alle Insassen eine Warnweste anlegen, sobald sie sich auf die Fahrbahn begeben, also vor allem nach einer Panne oder einem Unfall.
  • Die Promillegrenze für Fahrzeugführer liegt in Kroatien bei 0,5 Promille.
  • Für Fahranfänger unter 25 Jahren und für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht gilt die 0,0-Promillegrenze.
  • Alkoholverstöße werden mit Bußgeldern von etwa 400 Euro und mehr geahndet und sind damit ebenso teuer wie Rotlichtverstöße.
  • Mit Treibstoff gefüllte Reservekanister dürfen nicht im Auto mitgenommen werden.
  • In Kroatien verhängte Bußgelder können ab einem Betrag von 70 Euro auf Basis der EU-weiten gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen auch in Deutschland vollstreckt werden.

Wussten Sie schon…?

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