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Zeichen 134 Fußgängerüberweg

Verkehrszeichen 134 Fußgängerüberweg

Das Schild ist ein rotes Dreieck mit einem laufenden Männchen (Fußgänger) in der Mitte auf weißem Grund. Das Männchen geht über einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen.

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Dieses Gefahrenschild weist darauf hin, dass hier ein Fußgängerüberweg in nächste Nähe ist. Eine solche Überquerung für Fußgänger ist als Hilfe gedacht.

Zusätzlich gibt es noch das Richtzeichen 350 Fußgängerüberweg: ein blaues, viereckige Schild mit einem Fußgänger auf einem Zebrastreifen. Ein Fußgängerüberweg ist mit Zebrastreifen gekennzeichnet. An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge den Fußgängern das Überqueren zu ermöglichen.

Was soll man tun?

Sie müssen auf Fußgänger achten und diese über die Straße lassen. Man sollte mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, unter Umständen warten und am Überweg nie überholen.

Außerdem ist das Halten auf Fußgängerüberwegen und bis zu 5 Meter davor verboten. Generell gilt: Man sollte hier immer besonders aufmerksam und rücksichtsvoll fahren.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer Seite richtiges Verhalten am Zebrastreifen.

Bußgeld bei Nicht-Beachtung

Wenn sich ein Schild um kein Verbot im engeren Sinne handelt, sondern um eine Warnung, hat die Gruppe der Gefahrenzeichen keine bußgeldrechtlichen Konsequenzen. Im Falle eines Unfalls hat die Nicht-Beachtung aber unter Umständen eine Relevanz, wenn es um die Schuldfrage geht.

Beim Fußgängerüberweg kann eine Zuwiderhandlung zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen, wenn man mit unangemessener Geschwindigkeit heranfährt oder überholt.

Wussten Sie schon…?

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