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242.2 Ende einer Fußgängerzone Verkehrszeichen

Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO

Dieses Verkehrszeichen ist ein graues, quadratisches Schild mit durchgestrichenem Fußgänger-Symbol und der Aufschrift „ZONE“.

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Hier endet die Fußgängerzone . Der Beginn des Fußgängerbereichs wird durch ein blaues Schild gekennzeichnet.

Was soll man tun?

In Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden. Hier endet dieser Bereich und Autoverkehr ist wieder möglich.

Bußgeld bei Nicht-Beachtung

Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem, wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden auf die Missachtung des Schildes folgt. Hier drohen 5-35 Euro Bußgeld.

Wussten Sie schon…?

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