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Verkehrszeichen 720 Grünpfeil: Bedeutung, Regeln & Bußgeld bei Missachtung

Der sogenannte Grünpfeil, der Rechtsabbiegern an Ampelkreuzungen die Wartezeit verkürzen kann, ist immer rechtsgerichtet und wird auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampelanlage dargestellt.

Die Grünpfeilregelung an der roten Ampel

Ist dieser Abbiegehinweis also an Ampelanlagen angebracht, dürfen Rechtsabbieger trotz rot zeigender Ampel in die Kreuzung einfahren, vorausgesetzt sie haben zuvor an der Haltelinie angehalten und es liegt keine Behinderung oder Gefährdung des Fahrzeugs- und Fußgängerverkehrs in dieser Verkehrsrichtung vor.

Mit der StVo-Novelle vom 28.04.2020 wurde zudem ein „neuer“ Grünpfeil eingeführt, der alleine für Radfahrer gilt. Wollen Radfahrer also von einem Radfahrstreifen/Radweg heraus an einer roten Ampel rechts abbiegen, erlaubt ihnen (und nur ihnen) dies fortan das neue Verkehrszeichen „Grünpfeil für Radfahrer“.

Zeichenbeschreibung

Verkehrszeichen 720 Grünpfeilschild
Bei dieser Verkehrseinrichtung handelt es sich um ein schwarzes Schild mit grünem Pfeil.

Grünpfeil nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO

Verkehrszeichen 720 Grünpfeilschild

Grünpfeil und „Grüner Pfeil“ nicht verwechseln!

Nicht zu verwechseln ist der Grünpfeil übrigens mit dem „Grünen Pfeil“. Umgangssprachlich wird der Grünpfeil oft abweichend von der StVO als Grüner Pfeil bezeichnet.

Der grüne Pfeil nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO befindet sich jedoch in der Scheibe des grünen Ampellichtes und besagt: „Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben.“

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt beispielsweise an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Beim Grünpfeil handelt es sich um das Verkehrszeichen 720. Es ist ein Blechschild, das rechts neben einer Ampel montiert ist.

Der Pfeil zeigt nach rechts und erlaubt das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel, unter Berücksichtigung der Vorfahrtsregeln.

Im Gegensatz zum Grünpfeil signalisiert der grün leuchtende Pfeil der Ampel Vorfahrt. Der Autofahrer hat freie Fahrt in die angezeigte Richtung. Häufig wird der grüne Pfeil für Linksabbieger auf großen Kreuzungen eingesetzt. Sie müssen dann nicht mehr auf entgegenkommenden Verkehr achten.

Für Verkehrsteilnehmer gilt: Sie dürfen erst abbiegen, wenn der grüne Pfeil der Ampel leuchtet.

Richtiges Verhalten bei Grünpfeil (Verkehrszeichen 720)?

Der Rechtsabbiegevorgang am Grünpfeil hat die gleichen Regeln wie das Rechtsabbiegen an einem Stoppschild.

  1. Um rechts abzubiegen, muss sich der Autofahrer auf der rechten Fahrbahnseite befinden bzw. sich in der Rechtsabbiegespur einordnen.
  2. Der Autofahrer muss an der Haltlinie kurz stehen bleiben und den Verkehr prüfen.
  3. Wenn keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel querende Fußgänger oder Radfahrer besteht, kann der Autofahrer abbiegen.

Video: So funktioniert der Grünpfeil

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Grünpfeil Regelung ist keine Pflicht

Es handelt sich hier lediglich um einen Hinweis. Es gibt keinen Zwang, den Grünpfeil zu befolgen (auch wenn gehupt wird). Erst einmal heißt es hier: Anhalten, dann schauen und dann gegebenenfalls abbiegen.

Wussten Sie schon…?

Bußgeld Grünpfeil bei falschem Verhalten

An der Ampel muss wie bei einem Stoppschild 3 Sekunden gehalten werden, bevor man rechts abbiegt. Der Grünpfeil bedeutet nicht, dass man Vorfahrt hat. Wer nicht vorschriftsgemäß anhält, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Strafbar ist hier, wenn der Rechtsabbieger abbiegt ohne vorher an der Haltelinie angehalten zu haben oder wenn er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Rechtlicher Hinweis
Rechtlich gesehen, stellt der Grünpfeil als Verkehrszeichen 720 lediglich eine Empfehlung für einen besseren Verkehrsfluss dar. Man kann an der roten Ampel rechts abbiegen, muss aber nicht.

Wer nicht abbiegt, hat nichts zu befürchten – außer einem Hupkonzert hinter sich.
Achtung: Wer dem Vordermann am Grünpfeil per Hupe oder Lichthupe zum Fahren bewegen will, begeht unter Umständen Nötigung.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Am Grünpfeil bei roter Ampel nicht den rechten Fahrstreifen zum Abbiegen benutzt 15 € nein
…mit Behinderung 35 € nein
Am Grünpfeil bei roter Ampel nicht gehalten 70 € 1 nein
Gefährdung des Kreuzungsverkehrs beim Abbiegen 100 € 1 nein
…mit Unfall 120 € 1 nein
Behinderung von Fahrradfahrern oder Fußgängern beim Abbiegen 100 € 1 nein
…mit Gefährdung 150 € 1 nein
…mit Unfall 180 € 1 nein

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Der Grünpfeil vor dem Aus?

Der Grünpfeil soll den Verkehrsfluss verbessern und unnötige Wartezeiten an der Ampel reduzieren. Dies setzt allerdings voraus, dass die Verkehrsteilnehmer die Grünpfeil Regeln verstehen und auch anwenden.

Laut einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) verstoßen mehr als zwei Drittel der Autofahrer gegen die Haltepflicht an der Haltelinie. Kollisionen mit dem Vorfahrtsverkehr sind die Folge.

Viele Kommunen schaffen den Grünpfeil wieder ab, weil der Nutzen zu gering und die Unfallgefahr zu hoch ist.

Die Zeitersparnis und die Spritersparnis durch Grünpfeile sind überschaubar.

Hingegen steigt das Risiko von Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern, weil diese nicht mit abbiegenden Autos rechnen. Besonders Kinder und Sehbehinderte sind gefährdet.

Wegen der Unfallgefahr sind Grünpfeile laut StVO an diesen Kreuzungen grundsätzlich nicht zugelassen:

  • Kreuzungen, die oft von Seh- und Gehbehinderten genutzt werden
  • Kreuzungen mit Radverkehr in beide Richtungen
  • Kreuzungen, die von Schulweg gekreuzt werden
  • Kreuzungen mit Lichtzeichen in Fahrtrichtung
  • Kreuzungen mit Schienenverkehr
  • Kreuzungen mit mehreren Fahrstreifen für Rechtsabbieger
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