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Auto zerkratzt – Tipps für Geschädigte

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, selbst kleine Parkplatzrempler werden zur Straftat, wenn man einfach weiterfährt. Dennoch melden sich viele Unfallfahrer nicht und die Betroffenen bleiben auf dem Lackschaden sitzen. Es gibt jedoch Hilfe, damit Geschädigte zu ihrem Recht kommen.

Ein Kratzer im Lack des Autos ist unschön und muss zum Teil aufwendig repariert werden. Dadurch können schnell mehrere Hundert Euro Kosten entstehen. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Täter nicht gefunden wird und man auf dem Schaden sitzen bleibt. Wie kommen Autokratzer-Geschädigte an das Geld für die Reparaturkosten bzw. den Wertverlust?

Grundsätzlich führen die folgenden drei Maßnahmen zum Schadenersatz:

  1. Beweise sammeln
  2. Anzeige erstatten
  3. Schaden der Versicherung melden

Gibt es einen Schadensersatz durch die Versicherung?

Sachschäden am Auto, die durch Vandalismus oder Unfälle wie Parkplatzrempler verursacht wurden, werden von der Vollkasko-Versicherung übernommen.

  • Damit die Vollkasko-Versicherung zahlt, muss jedoch zuvor Anzeige bei der Polizei erstattet worden sein.

Normal Haftpflichtversicherte oder Teilkasko-Versicherte haben hier das Nachsehen. Doch Achtung: Die Schadenregulierung durch die Versicherung kann teurer werden als der eigentliche Schaden. Erstens ist eine Selbstbeteiligung in der Regel in Höhe von 300 Euro fällig. Zweitens droht eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das wiederum bedeutet steigende Beiträge. Lassen Sie sich hier von Ihrer Versicherung beraten.

Wie läuft die Anzeigenerstattung bei der Polizei ab?

Eine Anzeigeerstattung gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung kann durchaus erfolgreich sein. Insbesondere wenn sich Vandalismusfälle in einer Region häufen, erhöht sich mit jeder Anzeige die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter gefasst wird.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Ermittlung sind umfangreiche Beweise durch Bilder vom Schaden und der Umgebung (Parkplatzsituation, etc.).
Mittlerweile bieten viele Polizeidienststellen auch die Möglichkeit der Online-Anzeigenerstattung. Ansonsten gehen Sie direkt in das nächst gelegene Polizeirevier und erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt.

Bei kleinen Kratzern selbst Hand anlegen

Leichte Kratzer an der Oberfläche können mit wenig Aufwand und Kosten, zum Beispiel mit einem Lackstift, ausgebessert werden. Der Lack wird aufgetragen und mit einem Tuch auspoliert. Bevor man sein Geld unter Umständen zum Fenster rausschmeißt, sollte man bei Reparaturprodukten auf Empfehlungen achten. Viele Artikel sind minderwertig und halten lange nicht, was sie versprechen.

  • Professionelle Hilfe können Sie sich neben Ihrer Autowerkstatt auch bei einem sogenannten Lackdocktor holen. Googeln Sie einfach danach.

Auto zerkratzt – diese Kosten entstehen

Tiefe Autokratzer sollten auf jeden Fall repariert werden. Die betroffenen Stellen können weiteren Schaden nehmen, Rost kann sich bilden.

Eine Selbstreparatur ist je nach Schaden sehr aufwendig und erfordert Know How und handwerkliches Geschick. Zunächst muss die zerkratzte Stelle abgeschliffen werden. Anschließend wird auf die abgeschliffene Stelle Politur aufgetragen und auspoliert. Benötigt werden Schleifpapier mit feiner Körnung (2000er, ca. 5 bis 10 Euro), Politur (10 bis 20 Euro) und eine Poliermaschine (50 bis 100 Euro).

So geht auch die Werkstatt vor. Es ist mit Kosten von 200 bis 300 Euro zu rechnen.

Video: Autokratzer reparieren

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Darf ich den Täter mit der Kamera observieren?

Der Grund dafür, dass Täter oftmals ungestraft davonkommen, ist der Mangel an Beweisen bzw. Zeugen. Wie immer hat keiner gesehen, wer das Auto zerkratzt oder den Spiegel abgebrochen hat.

Abhilfe kann hier eine Dashcam zur Überwachung des Autos schaffen. Die kleine Kamera wird im Auto angebracht und wird per Bewegungsmelder aktiviert. Für eine Rundum-Observierung des Autos müssen Kameras für jede Seite des Fahrzeugs installiert werden. Die Aufnahmen können bei Anzeigeerstattung der Polizei vorgelegt werden.

Diese Art der Beweismittel ist vor Gericht zulässig, zumindest bei Unfällen, wie zum Beispiel Parkplatzremplern. Um auch nachts verwertbare Bilder zu erhalten, sollte die Kamera über eine Nachtsichtfunktion verfügen.

Der Einsatz von Dashcams im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch rechtlich umstritten, da die kleinen Kameras permanent aufzeichnen und die Persönlichkeitsrechte nicht beteiligter Personen (andere Fußgänger, Radfahrer, etc.) verletzen. Der bloße Eigentumsschutz hat kein Vorrang vor flächendeckender Videoüberwachung (Landgericht Memmingen; Az. 22 O 1983/13)

Alternativ können Sie zur Überwachung des Wagens auf ihrem Privatgrundstück eine Videokamera installieren. Sofern keine anderen Mietparteien das Hausgrundstück benutzen, dürfen Sie hier filmen.

Wussten Sie schon…?

Was tun, wenn ich den Täter auf frischer Tat ertappt habe?

Die Jedermannsrechte erlauben es Privatpersonen andere Personen auf frischer Tat festzunehmen (§ 127 Abs. 1 Satz 1). Dieses Recht dient der Effektivität der Strafverfolgung, da die Polizei nicht überall gleichzeitig sein kann.

Voraussetzung ist, dass eine Tat vorliegt. Wer eine Person erwischt, die gerade ein Auto zerkratzt, darf diese festhalten. Gesetzlich gedeckt wären auch kleinere Körperverletzungen und Sachbeschädigen, die bei der Festnahme oder dem Festhalten des Täters entstehen. Nicht erlaubt sind Verfolgungsjagden, um den Täter zu stellen, geschweige denn auf ihn zu schießen.

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