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Lichthupe: Wann benutzen & Strafen bei Missachtung.

Welcher Autofahrer kennt Sie nicht – die Lichthupe. Besonders häufig wird sie von schnellen Autofahrern auf der linken Spur verwendet. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Wir klären auf.

Wann darf ich eine Lichthupe beim Autofahren benutzen?

Die Lichthupe darf zum Einsatz kommen, wenn Sie sich oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr sehen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Ihnen auf dunkler Landstraße ein Auto mit Fernlicht entgegenkommt und Sie blendet. Setzen Sie hier die Lichthupe als Signal dafür ein, ist dies erlaubt. Oder aber, Sie sehen, dass jemand vergessen hat, sein Licht anzuschalten, Auch in diesem Fall dient die Lichthupe der Warnung vor Gefahr und ist zulässig bzw. sogar nötig.

Sie darf zudem betätigt werden, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrzeug, das vor Ihnen fährt, überholen wollen, der Fahrer vor Ihnen das jedoch nicht erkennt. Dabei darf die Lichthupe jedoch nur sehr dosiert verwendet werden, also nur in kurzen Stößen und nicht länger als einige Sekunden lang.

Wann darf ich keine Lichthupe beim Autofahren benutzen?

Nicht betätigen dürfen Sie die Lichthupe, wenn Sie entgegenkommende Fahrzeuge vor Blitzern oder Radarfallen warnen wollen. Ebenso  wenig darf die Lichthupe benutzt werden, um anderen – wenn auch freundlich – zu signalisieren, dass Sie sie vorbei oder einfädeln lassen.

Wussten Sie schon…?

Wann ist eine Lichthupe Nötigung, wann korrektes Verhalten?

Besonders auf den linken Spuren von Autobahnen ist häufig wildes Betätigen von Lichthupen zu beobachten. Im Rückspiegel nähert sich immer schneller ein PS-starkes Gefährt, dass dauernd auf- und abblendet. Viele Autofahrer fühlen sich dadurch genötigt, wird ihnen dadurch doch der Eindruck vermittelt „Mach‘ Platz, Du lahme Ente!“. Dabei könnte es sich jedoch auch einfach nur um ein harmloses – und vor allem völlig legitimes – Überholsignal nach § 5 StVO handeln.

Die Frage ist nun, wer ist im Recht? Wie so oft im Leben kommt es auch hier auf die Verhältnismäßigkeit an. Wird die Lichthupe als Überholsignal überstrapaziert und lässt der Hintermann den Mindestabstand vermissen, handelt es sich wohl eher um Drängelei und damit Gefährdung der Verkehrssicherheit.

Welche Strafe droht mir bei unsachgemäßer Benutzung der Lichthupe?

Wenn Sie die Lichthupe unsachgemäß einsetzen, kann das mit einem Bußgeld von 5 Euro geahndet werden. Belästigen oder blenden andere Verkehrsteilnehmer, werden 10 Euro Verwarngeld fällig.

Sobald Sie jedoch mit der Lichthupe andere nötigen, also vor allem, wenn Sie sie „im Dauerfeuer“ einsetzen, um andere Fahrzeuge vor Ihnen überholen zu können, kann das als Nö­ti­gung gewertet werden. In solchen Fällen liegt dann keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat. Und diese kann eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe zur Folge haben, ebenso wie Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei, ein Fahrverbot und den Entzug der Fahrerlaubnis.

Was ist eine Lichthupe überhaupt?

Für alle die, die gar nicht wissen sollten, was eine Lichthupe ist, klären wir an dieser Stelle auf:

Die Lichthupe ist eine Vorrichtung im Auto, mit der man das Fernlicht kurz ein- und wieder ausschaltet – dadurch entsteht für andere Verkehrsteilnehmer ein deutlich wahrnehmbares Lichtsignal.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Ähnlich wie die akustische Hupe, dient die Lichthupe in begrenztem Maße als zulässiges Mittel der Verständigung im Straßenverkehr.
  2. Eingesetzt werden darf sie jedoch nur, wenn Sie sich und andere vor Gefahr warnen wollen oder (und hier sehr vorsichtig und dosiert), wenn Sie andere außerhalb geschlossener Ortschaften überholen wollen, diese das jedoch nicht bemerken.
  3. Wird die Lichthupe dazu eingesetzt, um andere zu nötigen, ist dies eine Straftat und es drohen Geld- und Freiheitsstrafen, wie auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis.
  4. Bei kleineren Vergehen, wo es sich noch um Ordnungswidrigkeiten handelt, können Bußgelder von 5 bis 10 Euro verhängt werden.
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