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Führerschein umschreiben – so wird’s gemacht!

Grob gesagt müssen Sie Ihren Führerschein immer dann umschreiben lassen, wenn sich Ihre Daten geändert haben (neue Führerscheinklasse, Umzug in EU etc.). Das ist nicht zu verwechseln mit dem Umtausch von Führerscheinen mit Ausstellungsdatum vor dem 19.01.2013 gegen einen neuen EU Führerschein. Auf dieser Seite finden Sie alles zum Thema umschreiben des Führerscheines.

Führerschein umschreiben wann

Der Führerschein ist ein wichtiges Dokument, auch wenn man dies dem einen oder anderen alten Lappen nicht mehr unbedingt ansieht. In diesem Sinne müssen auch alle Informationen zur Person des Inhabers und zu dessen Führerscheinklassen aktuell und korrekt im Führerschein vermerkt und zu finden sein. Das sieht in jedem Fall die Fahrerlaubnisverordnung vor:

  • Haben Sie eine neue Führerscheinklasse erworben, müssen Sie auch Ihren Führerschein entsprechend umschreiben bzw. die jeweiligen Schlüsselnummern vermerken lassen.

Weniger ein Umschreiben als ein Umtauschen ist es, wenn Sie für Ihren alten „Lappen“ einen neuen EU-Kartenführerschein bekommen.
Denn dieser Umtausch ist durch die Umsetzung der 3. EU-Führerschein-Richtlinie spätestens bis 19.01.2033 für alle Inhaber alter deutscher Führerscheine verpflichtend.

Da es sich tatsächlich um einen Umtausch gleichwertiger Fahrerlaubnisse handelt, ist keine erneute Prüfung notwendig.

Führerschein umschreiben wo

Das zuständige Straßenverkehrsamt ist für das Umschreiben eines Führerscheins verantwortlich. In vielen Fällen kann man Änderungen am Führerschein, genau wie Änderungen am Personalausweis, aber auch beim Bürgerbüro vornehmen lassen.

Wussten Sie schon?

Führerscheins umschreiben welche Dokumente

Das Umschreiben des Führerscheins geht recht unkompliziert, sie müssen es allerdings persönlich machen und den Vordruck, der zur Herstellung des neuen Führerscheines gebraucht wird, unterschreiben. Dazu kommt ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Die Lieferzeit beträgt etwa 2 bis 3 Wochen. Es ist gegen Aufgeld auch möglich, den neuen EU-Kartenführerschein nach bereits 7 Tagen zu erhalten. Das ist leider nicht überall in Deutschland möglich.

Mitbringen müssen Sie in jedem Fall:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm)
  • Alten Führerschein

Bei allen Fragen hilft Ihnen das zuständige Straßenverkehrsamt weiter. Die Umschreibung ist bei der zuständigen Führerscheinstelle (meist beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) möglich.

EU Führerschein umschreiben

In einem Land der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworbene und ausgestellte Führerscheine werden in Deutschland anerkannt, ungeachtet dessen, ob man nur zu Besuch ist/Urlaub in Deutschland macht oder hier seinen festen Wohnsitz nimmt.

Verliert der im EU/EWR-Ausland erworbene Führerschein jedoch seine Gültigkeit, geht verloren, wird beschädigt oder gestohlen, muss das Ersatzdokument in Deutschland beantragt werden. Und das kommt dem Umschreiben gleich.

Für dieses Umschreiben bei der Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle oder auch Bürgerbüro benötigt man:

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gültigen Führerschein (FS) im Original
  • Teilweise eine Übersetzung des ausländischen Führerscheins (evt. plus Beglaubigung)
  • Biometrisches Passfoto (es werden z.Zt. noch aktuelle Lichtbilder akzeptiert)
  • Gebühren 35,00 bis 39,30 EUR

Je nach Führerscheinklasse (vor allem für die LKW-Klassen C, CE, C1 und C1E und die Busklassen D, DE, D1 und D1E) können Nachweise entsprechender verkehrsmedizinischer Untersuchungen bezüglich der Fahreignung notwendig sein.

Probleme mit dem Umschreiben einer ausländischen Fahrerlaubnis kann es allerdings immer dann geben, wenn:

  • der Inhaber das geforderte Mindestalter noch nicht hat
  • es ein vorläufiger Führerschein ist
  • er nicht mehr gültig ist
  • in Deutschland ein Fahrverbot besteht
  • die Fahrerlaubnis im Ausland erworben wurde, bei einem Aufenthalt, der kürzer als 185 Tage war oder
  • es sich nur um eine Auslandsreise handelte und der ständige Aufenthalt weiterhin in Deutschland war.

Nicht EU Führerschein umschreiben

Kann ich einen nicht in der EU ausgestellten Führerschein umschreiben lassen? Tatsächlch muss ein Führerschein, der nicht in der EU erworben und ausgestellt wurde, sogar umgeschrieben und teilweise auch umgetauscht werden, wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat bzw. nimmt, also 6 Monate oder mindestens 185 Tage pro Jahr hier wohnt.

In diesen Fällen bleiben ausländische Führerscheine in der Regel noch 6 Monate und in Ausnahmefällen auch 12 Monate nach Wohnsitznahme gültig.

Danach müssen sie umgeschrieben bzw. umgetauscht werden.

Ob in diesem Zusammenhang die theoretische und/oder die praktische Prüfung wiederholt werden muss/müssen, hängt vom Land ab, in dem die Fahrerlaubnis erworben wurde.

Die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zählt auf, für welche Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten welche Prüfungen/Sonderbestimmungen für welche Fahrerlaubnisklassen genau notwendig sind.

Ebenso findet sich in dieser Liste eine Vielzahl von Staaten, deren Angehörige keine erneute Theorie- und Praxisprüfung für die jeweils umzuschreibende Führerscheinklasse machen müssen (Umschreibungserleichterungen).

Führerschein bei Namensänderung umschreiben

Muss ich meinen Führerschein bei Namensänderung umschreiben lassen? Nein, da der Führerschein, anders als ein Personalausweis bzw. Reisepass, nicht als offizielles Ausweisdokument gilt.

Dennoch ist es empfehlenswert, die Namensänderung auch in Ihrem Führerschein eintragen und diesen somit auf Ihren neuen Nachnamen umschreiben zu lassen.

Das kann Sie davor schützen, während einer Polizeikontrolle oder beim Mieten eines Leihwagens in Erklärungsnot zu geraten, wenn Ihr Nachname im Ausweisdokument nicht mit dem in Ihrem Führerschein übereinstimmt.

Ausländischen Führerschein umschreiben

Wer muss seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen und wer nicht? Prinzipiell gilt: Wer als Besitzer eines im Ausland erworbenen Führerscheins nur zu Besuch oder im Urlaub in Deutschland ist und sich hier nicht länger als 6 Monate bzw. nicht mindestens 185 Tage im Jahr aufhält (und Auto fährt), muss seine ausländische Fahrerlaubnis nicht in eine deutsche umschreiben lassen und darf die im ausländischen Führerschein erteilten Klassen in Deutschland fahren.

Anders jedoch, wenn man seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland nimmt bzw. hat. Dann nämlich kann es je nach Herkunftsland notwendig sein, den Führerschein umschreiben zu lassen.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unterscheidet bei Inhabern ausländischer Fahrerlaubnisse grob gesagt zwischen Angehörigen von:

  • EU/EWR-Staaten

und

  • Drittstaaten.

Ausländische Führerscheine aus EU/EWR-Ländern

Wer seinen Führerschein in einem Land der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums erworben hat, muss diesen nicht in einen deutschen umschreiben lassen, auch dann nicht, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Ist der EU/EWR-ausländische Führerschein beim Verlegen des Wohnsitzes nach Deutschland jedoch nicht mehr gültig, greift in diesem Fall eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Innerhalb dieses Zeitraums muss der Führerschein dann in Deutschland verlängert und de facto umgeschrieben werden. Dies geschieht dann auch mit entsprechend anderer Gültigkeitsdauer des „neuen“ Lappens.

Selbiges gilt, wenn Sie einen noch gültigen Führerschein aus einem EU/EWR-Land verlieren oder dieser gestohlen bzw. beschädigt wird. In diesen Fällen muss die Fahrerlaubnis in Deutschland ersetzt und damit umgeschrieben werden, sofern sich Ihr Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Deutschland befindet.

Weitere Informationen und praktische Fallbeispiele zum Umschreiben einer in EU/EWR-Ländern erworbenen Fahrerlaubnis finden sich auf den Seiten der Europäischen Union.

Ausländische Führerscheine aus Drittstaaten

Stammt der Führerschein aus einem Land, das nicht der EU bzw. dem EWR angehört, muss diese Fahrerlaubnis bei Wohnsitznahme in Deutschland nach sechs Monaten in eine „deutsche“ umgeschrieben werden.

Eine Ausnahme von der Sechs-Monate-Frist kann dann gemacht werden, wenn Inhaber ausländischer Führerscheine keinen Aufenthalt in Deutschland planen, der viel weiter über diese sechs Monate hinaus geht. In diesem Fall nämlich kann die Frist auf maximal zwölf Monate verlängert werden.

Handelt es sich beim ausländischen Führerschein um eine von vorneherein zeitlich befristete Fahrerlaubnis, kann mit dieser bis zum Ablauf der Gültigkeit gefahren werden.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Für das Umschreiben bei der Verkehrsbehörde/dem Ordnungsamt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis/ Reisepass, ein biometrisches Lichtbild und Ihren alten Führerschein.
  2. Die Kosten für das Umschreiben liegen bei etwa 25 Euro.
  3. In der EU bzw. im EWR ausgestellte Fahrerlaubnisse sind in Deutschland für die entsprechenden Fahrzeugklassen gültig und müssen nicht umgeschrieben werden.
  4. Verliert man jedoch einen in einem EU-Land erworbenen Führerschein oder wird dieser beschädigt/gestohlen und hat seinen Wohnsitz in Deutschland, muss man das Ersatzdokument auch in Deutschland beantragen und damit de facto umschreiben lassen.
  5. Eine Fahrerlaubnis aus Drittstaaten muss spätestens dann in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden, wenn man länger als 6 Monate bzw. mindestens 185 Tage pro Jahr in Deutschland wohnt.
  6. Für Angehörige bestimmter Staaten gilt laut Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),  dass sie für das Umschreiben ihres ausländischen Führerscheins die theoretische und praktische Prüfung in einer deutschen Fahrschule machen müssen.
  7. Für wieder andere Drittstaaten gelten Umschreibungserleichterungen, die beinhalten, dass keine theoretische oder praktische Prüfung absolviert werden muss.

Weitere Fragen & Antworten

Dann dürfen Sie zumindest in Deutschland und nach Ablauf der Frist von sechs Monaten nicht mehr als Fahrer eines Fahrzeugs unterwegs sein. Fahren Sie dennoch mit Ihrem nicht umgetauschten ausländischen Führerschein, begehen Sie eine Straftat, da Sie de facto ohne Fahrerlaubnis hinter dem Steuer sitzen.

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