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Führerschein mit 17 / BF17 Führerschein

Du willst den Führerschein mit 17 machen? Hier erhältst du alle Informationen zum Thema: Voraussetzungen, Führerscheinprüfung, Kosten, Probezeit, Bußgeld, Punkte bei Verstoß gegen die Auflagen, Verkehrsregeln und weitere wichtige Fragen & Antworten zum Führerschein mit 17.

Führerschein mit 17 Voraussetzungen

Jeder, der gesundheitlich und geistig in der Lage ist, ein Auto zu fahren, darf den Führerschein mit 17 machen. Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für eine 18-jährige Person.
Das Begleitete Fahren ist an viele Bedingungen geknüpft. Diese Regeln musst du beachten, sonst droht Ärger:

Begleitperson bei BF17

  • Da du beim Begleiteten Fahren jedoch noch nicht volljährig bist, brauchst du die Einverständniserklärung deiner Eltern/Erziehungsberechtigten. Diese müssen auch mit den jeweiligen Begleitpersonen einverstanden sein.
  • Ist die Begleitperson ein Elternteil/Erziehungsberechtigter, ist diese Zustimmung natürlich nicht notwendig. Die Begleitpersonen müssen schriftlich bestätigen, dass sie über Aufgaben und Pflichten informiert sind.
  • Du darfst nur mit einer Begleitperson fahren, allein fahren ist nicht erlaubt.

Du kannst bis zu 5 Begleitpersonen angeben. Jede davon muss mindestens 30 Jahre alt sein und selbst den Führerschein Klasse B (bzw. früher Klasse 3) besitzen. Außerdem darf die Begleitperson maximal 1 Punkt in Flensburg haben.

Mit anderen Worten: deine Begleitperson muss selbst ausreichend Erfahrung im Auto fahren und sich im Straßenverkehr so gut wie nichts zuschulden kommen haben lassen.

BF17 Beifahrer Alkohol

Selbstverständlich darf die Begleitperson, wenn du mit ihr im Auto fährst, nicht betrunken sein. Es gilt die 0,5-Promille-Grenze.

Wo muss die Begleitperson beim begleitenden Fahren sitzen?

Die Begleitperson muss nicht zwingend nebenan auf dem Beifahrersitz sitzen. Sie kann auch auf der Rückbank Platz nehmen. Es muss nur sichergestellt sein, dass die Begleitperson mit dem Fahrer kommunizieren kann und ausreichend Einblick in den Straßenverkehr hat.

Was passiert wenn ich ohne Begleitperson fahre?

Wenn du ohne Begleitperson fährst und erwischt wirst, wird der vorläufige Führerschein widerrufen. Du musst ein Aufbauseminar besuchen. Dann erteilt die Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung neu.

BF17 Prüfbescheinigung

  • Bei der Autofahrt musst du immer die Prüfbescheinigung und deinen Personalausweis mitführen. Damit weist du dich bei einer Verkehrskontrolle aus, denn auf der Prüfbescheinigung ist kein Bild von dir.
  • Die Prüfbescheinigung bzw. der Führerschein mit 17 gilt nur in Deutschland und Österreich.
    Was passiert bei vergessener Prüfbescheinigung?

Wenn du deine Prüfbescheinigung vergessen hast bzw. dich nicht zusätzlich mit deinem Personalausweis ausweisen kannst, kann das als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden (§ 21 StVG). Es handelt sich um eine Straftat, die eine hohe Geldstrafe oder gar Gefängnis zur Folge hat. Auf jeden Fall wird das Vergehen mit 70 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Führerschein mit 17 und 0,0 Promille Grenze

  • Für dich gilt vor Fahrantritt: kein Alkohol (0,0 Promille), keine Drogen. Das gilt selbstverständlich auch für Medikamente, die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Video: Führerschein mit 17 – Das musst du wissen

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Wussten Sie schon…?

Führerschein mit 17 wann zur Fahrschule

Den Fahrschulunterricht kannst du mit 16,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat davor.

Sind Fahrschule und Führerscheinprüfung beim Führerschein mit 17 besonders?

Das einzige „Besondere“ am Führerschein mit 17 ist die Tatsache, dass man eben noch nicht 18 und damit noch nicht volljährig ist.

Der Fahrschulunterricht sowie die theoretische und praktische Führerscheinprüfung unterscheiden sich jedoch nicht vom herkömmlichen Führerschein Klasse B mit 18.

Die Anforderungen, Regeln und Abläufe während des Fahrschulunterrichts sowie der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung sind identisch zu denen aller anderen Altersgruppen – bis auf die Prüfbescheinigung, die man bei bestandener Praxis zunächst anstelle des Führerscheins erhält.

Probezeit Führerschein mit 17

Die Probezeit beim Begleiteten Fahren dauert 2 Jahre. Wer pünktlich zum 17. Geburtstag seine Prüfbescheinigung hat, ist also bis zu seinem 19. Geburtstag in der Probezeit.

Beim Erhalt des richtigen Führerscheins mit 18 läuft die Probezeit noch ein Jahr weiter.

Die Probezeit beginnt mit der erstmals abgelegten Fahrerlaubnis. Hast du mit 16 Jahren bereits den Führerschein Klasse A1 gemacht, endet die Probezeit mit 18.

Führerschein mit 17 ohne Begleitperson

In Ausnahmefällen erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine Sondergenehmigung für Fahranfänger mit 17. Die erlaubt es ohne Begleitperson zu fahren.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Berufsausbildungsplatz ist absolut nur per Auto erreichbar
  • Schwere Nachteile gegenüber anderen gleichaltrigen Jugendlichen (unzumutbare Bedingungen, z.B. im Winter 20 km mit dem Rad zum nächsten Bahnhof fahren)
  • Absolvieren einer MPU, die dir die nötige Reife bescheinigt

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde deinem Antrag stattgibt, ist noch das Problem mit der Versicherung zu klären.

Unfall bei Führerschein mit 17

Es gibt schwerwiegende Verkehrsverstöße (A-Verstöße) und weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße (B-Verstöße). Die Strafen dafür sind gestaffelt.

Wenn du einen Unfall baust, kommt es auf die Tatumstände an. Hast du etwa den Unfall verursacht, weil du trotz Überholverbot überholt hast, handelt es sich um einen A-Verstoß. Du musst ein Aufbauseminar besuchen und deine Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Es wird ein Bußgeld von 250 € fällig und es gibt 2 Punkte in Flensburg.

Hast du einen Auffahrunfall produziert im Stadtverkehr, kommst du noch einmal mit einem blauen Auge davon.

Beim dritten A-Verstoß oder sechsten B-Verstoß wird der Führerschein entzogen.

Welche Fahrzeuge Führerschein mit 17

Führerschein mi 17, war darf ich fahren? Der Führerschein mit 17 kann für die Klassen B und BE (Pkw mit Anhänger) gemacht werden.
Darin enthalten sind die Führerscheinklasse:

  • AM (Moped und Mofa)
  • L (Land- und forstwirtschaftliche Maschinen)
  • S (Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge).

Fahrzeuge der Klassen AM, L und S dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.

Kosten Führerschein mit 17?

Die Kosten sind die gleichen wie beim normalen Führerschein Klasse B. Die Grundgebühr für die Fahrschule und die Anzahl der Pflichtfahrstunden ist genauso hoch, die Gebühren für Anträge sowie die theoretische und praktische Führerscheinprüfung sind dieselben.

Es kommen jedoch weitere Kosten hinzu:
Gebühr für Auskunft aus dem Fahreignungsregister über die Begleitperson. Pro Person sind 3,30 Euro fällig. Macht bei maximal 5 möglichen Begleitpersonen 16,50 Euro.
Rahmengebühr für die Überprüfung der Begleitperson(en) je 1,50 bis 10,00 Euro.
 Prüfbescheinigung 7,70 Euro
Alle Kosten auf einen Blick
Grundgebühr für Fahrschulanmeldung und Theorieausbildung ca. 100,- €
Lernmittel ca. 25,- €
Passbilder ca. 10,- €
Sehtest ca. 7,- €
Erste Hilfe Kurs ca. 20,- €
Fahrstunden 12 Pflichtfahrstunden /Sonderfahrten á 30,- €, weitere Fahrstunden nach Bedarf á 27,- €
Vorstellungsentgelt Praxisprüfung ca. 85,- €
Führerscheinantrag ca. 44,- €
Theorieprüfung ca. 20,- €
Praxisprüfung ca. 85,- €
Auskunfts- und Prüfgebühren für Begleitpersonen ca. 8,- € pro Person
Prüfbescheinigung 7,70  €

Bei durchschnittlich 15 Fahrstunden plus die Pflichtfahrstunden und drei gewünschten Begleitpersonen, kostet der Führerschein mit 17 etwa 1.200,- Euro.

Weitere Fragen & Antworten

Ein eigenes Auto kann man schon als Baby besitzen. Allerdings darf man es erst ab 18 auch auf sich zulassen. Das ergibt jedoch wenig Sinn. Denn als Fahranfänger bezahlt man viel mehr Versicherung (bis zu doppelt so viel) als ein „alter Hase“, wie zum Beispiel die Eltern.

Wird deine Fahrerlaubnis widerrufen, kannst du bei der Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis neu beantragen. Dafür musst du nachweisen, dass du ein Aufbauseminar besucht hast. Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.

In besonders harten Fällen, z.B. Alkoholfahrt mit Unfall, kann die Behörde nach dem Entzug der Fahrerlaubnis eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängen. Die Mindestsperre beträgt 6 Monate. Danach kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Voraussetzung dafür ist der Besuch eines Aufbauseminars und, wenn angeordnet, die erfolgreiche Absolvierung der MPU.

Der Führerschein mit 17 ist eine Prüfbescheinigung, dass du die Führerscheinprüfung bestanden hast und Auto fahren darfst. Auf der Prüfbescheinigung stehen auch die Personen, die du als Fahrbegleiter angegeben hast.

Den richtigen Plastik-Führerschein erhältst du, wenn du 18 bist. Bedenke, dass du diesen rechtzeitig beantragen musst. Denn die Prüfbescheinigung wird drei Monate nach deinem 18. Geburtstag ungültig.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Wer den Führerschein mit 17 machen möchte, kann sich dazu frühestens mit 16,5 Jahren in einer Fahrschule anmelden.
  2. Voraussetzungen für die Zulassung zum Führerschein mit 17 sind die Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, der Nachweis des erfolgreichen Besuchs eines Erste-Hilfe-Kurses, ein Sehtest und die Benennung von einer Begleitperson (oder Begleitpersonen) wie auch deren Eignung. Diese wird von der Führerscheinstelle geprüft.
  3. Sowohl der Fahrschulunterricht, wie auch die Fahrstunden und Prüfungen verlaufen genauso wie beim herkömmlichen Führerscheinerwerb der Klasse B.
  4. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält man eine Prüfbescheinigung mit dem Namen der Begleitperson(en). Nur in seiner/ihrer Begleitung ist einem 17-jährigen das Fahren erlaubt.
  5. Mit einer Sondergenehmigung kann in Ausnahmefällen aber auch alleine Auto gefahren werden.
  6. Für die Begleitperson(en) gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss den Führerschein Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen und darf max. 1 Punkt in Flensburg haben.
  7. Junge Fahrer müssen sowohl ihre Prüfbescheinigung wie auch ihren Personalausweis mitführen. Zudem muss sich auch die Begleitperson ausweisen können.
  8. Für den Führerschein mit 17 gelten 2 Jahre Probezeit. Während dieser Probezeit gilt für junge Fahrer eine 0,0-Promillegrenze. Drogen sind sowieso verboten – für alle Fahrer.
  9. Verstoßen 17-jährige Fahrer gegen die Verkehrsregeln, drohen strenge Strafe, beispielsweise die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre oder die Verpflichtung zum Besuch eines Aufbauseminars.
  10. Auch die Auflage, ausschließlich mit Begleitperson fahren zu dürfen, sollten junge Fahranfänger unbedingt erst nehmen. Wer dagegen verstößt, dem droht der Widerruf der Prüfbescheinigung. Zudem wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
  11. Wer die Prüfbescheinigung nicht mitführt, begeht dagegen „nur“ eine Ordnungswidrigkeit.
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