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Drogen am Steuer: Alles zu Recht & Strafe

Fahren unter Drogeneinfluss wird vom Gesetzgeber hart bestraft. Allerdings ist das Thema Bestrafung für Drogen am Steuer sehr komplex. Es spielt eine Rolle, welche Drogen genommen wurden und ob man Ersttäter oder Wiederholungstäter ist. Des Weiteren ist entscheidend, ob man zum Tatzeitpunkt fahruntüchtig war, also Ausfallerscheinungen hatte und oder gar einen Unfall verursacht hat.

Bußgeldkatalog Drogen am Steuer: Welche Strafen drohen?

Die wiederholte Bestrafung bei einer Drogenfahrt sieht eine Staffelung beim Bußgeld vor. Bei Mehrfachvergehen wächst die Höhe des Bußgeldes proportional zur Anzahl der Verstöße. Neben dem Bußgeld wird der Drogensünder auch mit Punkten in Flensburg und mit einem Fahrverbot bestraft. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Strafenkatalog.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal 500 € 2 Punkte 1 Monat
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal 1.000 € 2 Punkte Fahrverbot (variabel), Führerschein- entzug oder Freiheitsstrafe möglich
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal 1.500 € 2 Punkte 1 Monat
Gefährdung des Straßenverkehr Gefährdung unter Drogeneinfluss Freiheitsstrafe oder Geldstrafe 3 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Wie ist die Gesetzeslage bei Fahren unter Drogeneinfluss?

Straftat oder Ordnungswidrigkeit? Das ist die alles entscheidende Frage. Denn bei einer Verurteilung drohen bis zu 2 Jahre Freiheitsentzug oder eine sehr hohe Geldstrafe. Und dann ist man vorbestraft mit entsprechendem Eintrag im Führungszeugnis, was eine ziemlich große Hürde bei Berufsbewerbungen sein kann.

Bei einer Drogenfahrt begehen Sie mehrere Gesetzesverstöße. Zum einen verstoßen Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das den Besitz von Drogen verbietet. Zum anderen verstoßen Sie gegen das Straßenverkehrsgesetz (§ 24a StVG), dass das Führen eines Kfz unter Drogeneinfluss verbietet.

Auch müssen Sie unter Umständen, wenn es zum Beispiel zum Unfall kommt, mit einer Strafverfolgung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen (§ 3125c StGB).

§ 315c StGB Verkehrsstraftat

„Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit einer Freiheitstrafe von bis zu 2 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.“

Mit anderen Worten wird die Fahruntüchtigkeit festgestellt oder gar ein Unfall verursacht, handelt es sich bei der Fahrt unter Drogeneinfluss um eine Straftat.

Hinweis:

Schon der Versuch ein Auto unter Drogeneinfluss zu fahren, ist strafbar.

§ 29 BtMG – Drogenbesitz

Der eigentliche Drogenkonsum ist im Betäubungsmittelgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Allerdings setzt der Konsum den Besitz der Drogen voraus – und dieser ist strafbar. Nach dieser Logik wird grundsätzlich auch Recht gesprochen.

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.“

Allerdings wird in den meisten Fällen von der Strafverfolgung abgesehen, wenn die Schuld des Täters als gering einzuschätzen ist, kein öffentliches Interesse besteht und der Täter nur eine geringe Menge der Droge zum Eigengebrauch besitzt (§ 31 a BtMG).

Die Definition dieser „geringen Menge“ ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen werden mitgeführte Mengen bis 10g Marihuana (Cannabis) als Eigenbedarf eingestuft. In Niedersachsen dagegen sind nur 6g erlaubt. Die Grenzwerte für andere, z.B. harte Drogen fallen anders aus.

§ 24a StVG – 0,5 Promillegrenze (Einzelnorm)

„Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.“

Wer also unter Drogeneinfluss Auto fährt, riskiert eine Geldbuße bis zu 3.000 Euro.

Zu den berauschenden Mitteln zählen:

  • Cannabis
  • Heroin
  • Morphin
  • Kokain
  • Amphetamin
  • Amphetaminderivate [MDA/MDE/MDMA]
  • Methamphetamin

Werden weiche und harte Drogen unterschiedlich bestraft?

Die Drogenvergehen werden unterschiedlich geahndet, je nachdem welche Droge eingenommen wurde. Cannabis zum Beispiel ist im Vergleich zu Kokain harmloser.

  • Beim Konsum harter Drogen wie Kokain wird der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Selbst bei bloßem Besitz von harten Drogen kann der Führerschein entzogen werden, weil die betroffene Person einfach ein zu großes Risiko darstellt.
  • Wer mit Cannabis am Steuer erwischt wird – auch bei geringem THC-COOH-Gehalt im Körper – muss auch mit dem Entzug des Führerscheins und einer MPU rechnen. Zumindest dann, wenn beim sogenannten Drogenscreening regelmäßiger Konsum nachgewissen wird (Kiffer).
  • Bei Mischkonsum (Drogen und Alkohol) wird der Führerschein praktisch auch immer entzogen und eine MPU angeordnet. Aufgrund der enormen Wirkung ist das Unfallrisiko, das die betroffene Person darstellt, einfach zu groß.

Sind Sie wegen Drogenkonsums im Straßenverkehr aufgefallen, wird dies immer der zuständigen Führerscheinstelle gemeldet. Da hier grundsätzlich angenommen wird, dass Drogenkonsumenten nicht fahrtauglich sind, leitet die Führerscheinstelle meistens ein Überprüfungsverfahren (Drogenscreening) ein oder entzieht den Führerschein direkt.

Wussten Sie schon…?

Fahren unter Drogeneinfluss: Wie wirken sich Cannabis, Kokain, Amphetamin auf das Fahrverhalten aus?

Das Fahren unter Drogeneinfluss ist strafbar. Doch ab welchen Grenzwerten lassen sich die Drogen überhaupt nachweisen, wie wirken sie und wie lange verbleiben sie im Körper?

 

Fahren unter Cannabiseinfluss

Bei den meisten Drogenfahrten wurde Marihuana konsumiert. Cannabis hat ein breites Wirkungsspektrum, das je nach Person in der Art und Intensität sehr unterschiedlich sein kann.

Für die Fahrtüchtigkeit problematisch sind die psychomotorischen Einschränkungen wie Abnahme der Konzentrationsfähigkeit, die verlangsamte Reaktionszeit, Tunnelblick etc. Die Wahrnehmung und die Bewegungsfähigkeit sind gestört.

Allgemein hin gilt ein THC-Gehalt von 1ng/ml Blut als Grenzwert für eine die Fahrtauglichkeit beeinflussende Wirkung.

Dieser Grenzwert ist jedoch problematisch. Direkt nach dem Kiffen beträgt die THC zwischen 50 und 300 ng/ml. Die berauschende Wirkung hält nach Angaben von Dr. med. Franjo Grotenhermen zwischen 60 und 150 Minuten an (Interview mit der Zeitung Auto Bild). Nach 60 Minuten sei der THC-Gehalt im Blut schon auf 5 bis 10 ng/ml gesunken.

Der Grenzwert sagt also mehr oder weniger nur aus, dass die Person Marihuana konsumiert hat und das lediglich die Möglichkeit der Fahruntüchtigkeit besteht. Da THC bei regelmäßigem Konsum bis zu 12 Wochen (im Urin) nachgewiesen werden kann, werden möglicherweise auch Menschen bestraft, die zum Tatzeitpunkt gar nicht fahruntüchtig waren.

Haschisch als Volksdroge

Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konsumieren 3,9 Prozent aller jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) Cannabis.

0,2 Prozent der Erwachsenen sind kokainabhängig und 0,1 Prozent von Amphetaminen.

Eine Drogenumfrage des ZEIT Magazin 2014, an der sich rund 22.000 Deutsche beteiligten ergab, dass 46 Prozent der Befragten Cannabis konsumieren.

22 Prozent nehmen Ecstasy und 13 Prozent Kokain. 96 Prozent der Befragten gaben an, Alkohol zu trinken.

Fahren unter Kokaineinfluss

Gelegenheitskonsumenten unterschätzen ihre Fahrleistungen genauso wie Menschen, die regelmäßig Kokain konsumieren. Das gilt letztlich für alle Drogen.

Kokain macht extrem euphorisch, die Hemmschwelle wird herabgesetzt genauso wie das Urteilsvermögen. Der Kokainkonsument ist risikobereiter. Aber auch innere Unruhe, erhöhte Aggressivität und Wahnvorstellungen können die Folge sein – allesamt Faktoren, die sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken.

Als Grenzwert für den Nachweis der Fahruntüchtigkeit werden 75 ng/ml Blut angenommen. Hat die betroffene Person diesen Grenzwert erreicht, wird der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Erst nachdem der Nachweis einer 12-monatigen Abstinenz erbracht ist, kann der Führerschein neu beantragt werden.

Fahren unter Einfluss von Amphetamin

Die Wirkung von Speed ist ähnlich der von Kokain. Amphetamine putschen extrem auf. Die akute Wirkungsdauer beträgt 2 bis 5 Stunden.

Wird bei der betroffenen Person Amphetamin im Blut nachgewiesen, drohen beim Erstfall 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. In diesem Fall wird der Verstoß als Ordnungswidrigkeit gewertet.

Hat die Person dabei den Straßenverkehr durch Ausfallerscheinungen oder durch einen Unfall gefährdet, handelt es sich um eine Straftat, die mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird.

Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung legt bereits der einmalige Konsum von harten Drogen nahe, dass eine Nichteignung für den Straßenverkehr anzunehmen ist. In aller Regel folgt nach der Feststellung des Amphetaminkonsums (Ecstasy, Speed etc.) der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Beurteilung der Fahruntüchtigkeit anhand des Grenzwertes von 25 ng/ml kommt bei den Behörden nicht zwingend zum Tragen.

Welche Grenzwerte werden vor Gericht verwendet?

Es gibt keine „Promillegrenze“ für Drogen wie bei Alkohol am Steuer, die die relative oder absolute Fahruntüchtigkeit bestimmen. Unbestritten ist jedoch, dass mit der Menge der Droge auch deren Wirkung zunimmt. Dennoch lehnt die Rechtsprechung solche Grenzwerte bei den Drogenwirkstoffen ab.

Aufgrund dessen werden Drogensünder im Vergleich zu alkoholisierten Autofahrern auch härter bestraft.

In der Regel führt schon der Nachweis geringster Mengen an Drogenwirkstoffen zu Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten.

Ausnahme Cannabis: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im Fall eines Mannes aus Baden-Württemberg könnte hier Richtlinien-Charakter haben. Der Mann legte vor dem BVG Revision gegen die Verurteilung zum Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums ein.

Der Mann hatte bei der Messung 1,3 Nanogramm THC (Cannabis-Wirkstoff) pro Milliliter Blut im Körper. Das BVG lehnte die Revision ab und bestätigte damit den Wert, den die meisten Verwaltungsgerichte in ihren Urteilen als Grundlage nahmen.

Laut Sachverständigen Urteil führt ein Wert von 1,0 Nanogramm THC zur Fahruntauglichkeit.

Die Empfehlung der Grenzwertkommission, die die Bundesregierung zum Thema „Drogen und Straßenverkehr“ berät, geht davon aus, dass folgende Werte bei Drogenwirkstoffen, die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Droge Wirkstoff Grenzwert
Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC) 1 ng/ml
Kokain Benzoylecgonin (BZE) 75 ng/ml
Morphin / Heroin Morphin / Heroin 10 ng/ml
Ecstacy Methylendioxy-N-methylamphetamin (MDMA) 25ng/ml
Amphetamin Amphetamin 25 ng/ml
Amphetamin-Derivate
(in Ecstacy enthalten)
Methylendioxy-N-ethylamphetamin (MDE) oder Methylendioxyamphetamin (MDA) 25 ng/ml
Crystal Meth Methamphetmin/Metamfetamin 25 ng/ml

Welche Folgen hat eine Drogenfahrt in der Probezeit?

Das Fahren unter Drogeneinfluss in der Probezeit zählt zu den A-Verstößen (schwerwiegend). Das bedeutet, dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Zusätzlich muss ein Aufbauseminar auf eigene Kosten absolviert werden. Dazu kommen natürlich Punkte, Bußgelder und Fahrverbote. All diese Strafen gelten, wenn der Verstoß als Ordnungswidrigkeit gewertet wird.

Begeht der Fahranfänger eine Verkehrsstraftat, greifen die gleichen Maßnahmen wie bei Nichtfahranfängern. Das bedeutet: Entziehung der Fahrerlaubnis und MPU. Hat der Fahranfänger harte Drogen genommen, droht der sofortige Führerscheinentzug.

Wie wird der Drogenkonsum von der Polizei nachgewiesen?

Besteht bei einer Verkehrskontrolle der Verdacht auf Drogenkonsum, kann die Polizei einen Drogentest von Ihnen verlangen.

Drogentypische Symptome sind unter anderem:

  • erweiterte Pupillen
  • verlangsamter Pupillenreflex
  • glasige Augen
  • gerötete Bindehäute
  • verzögerte Reaktionen
  • unangemessenes Verhalten (extreme Euphorie oder Aggressivität)

In der Regel wird dann einen Drogenschnelltest verlangt. Diesen können Sie ablehnen, mit dem Resultat, dass Sie sich noch verdächtiger machen und ein Bluttest angeordnet wird. Die Polizei nimmt Sie mit auf die Wache, der diensthabende Staatsanwalt wird informiert und dieser wird in aller Regel einen Bluttest anordnen. Dieser kann nicht verweigert werden.

Drogenschnelltest

Es gibt verschiedene Drogenschnelltests. Am gebräuchlichsten ist die Urinabgabe. Mit einem Teststreifen, der chemisch mit den Drogensubstanzen wie THC reagiert und sich dann verfärbt, kann dann die Drogeneinnahme nachgewiesen werden.

Hier handelt es sich jedoch nur um den reinen Nachweis, dass Drogen konsumiert wurden. Die genaue Höhe des Wirkstoffs kann erst im Labor durch ausführliche Tests bestimmt werden.

Auch im Speichel und im Schweiß können sich Drogenrückstände befinden. Hierfür gibt es Speichel- und Schweißtests. Auch hier wird ein Teststreifen wie beim Urin benutzt. Verfärbt sich der Streifen, ist der Test positiv. Verschiedene Farben stehen dabei für die unterschiedlichen Substanzen.

Wichtig:

Solche Drogenschnelltests stellen keinen gültigen Beweis vor Gericht dar, da es viele Fehlerquellen gibt. Der Test könnte falsch angewendet worden sein (Ablesefehler, Produktfehler etc.). Auch ist es möglich, dass es Wechselwirkungen mit eingenommenen Medikamenten gibt. Nur die Ergebnisse einer genauen Untersuchung des Urins oder Bluts im Labor sind gerichtlich verwertbar.

Drogenscreening

Ein Drogenscreening ist eine mehrmalige Untersuchung des Blutes, Urins oder auch der Haare und Fingernägel zum Nachweis von Drogen. Der betroffenen Person werden unter Aufsicht die entsprechenden Proben entnommen und dann im Labor untersucht.

Die Drogenscreenings dienen dazu, die Abstinenz der betroffenen Person zu prüfen. Das ist möglich, weil die Drogenwirkstoffe mitunter sehr lang im Körper nachweisbar sind, THC zum Beispiel bis zu 12 Wochen durch eine Haaranalyse.

Droge Nachweisbarkeit im Blut Nachweisbarkeit im Urin
Speed (Amphetamin) 6 Stunden 1 bis 4 Tage
Ecstasy (MDMA) bis zu 24 Stunden 1 bis 4 Tage
LSD bis zu 12 Stunden bis zu 3 Tage
Kokain bis zu einigen Tagen bei häufigem Konsum bis zu 22 Tage
Heroin bis zu 8 Stunden 2 bis 3 Tage
Crystal Meth einige Stunden bis zu einer Woche bei Dauerkonsum
Barbiturate 12 Stunden bis 4 Wochen (bei häufigem Konsum) 2 Tage bis 12 Wochen (bei häufigem Konsum)
Cannabis (THC) bis zu einigen Tagen bis zu 3 Wochen

Die folgende Tabelle zeigt, wie lange die verschiedenen Drogen im Körper nachweisbar sind (Quelle: www.gruene-hilfe.de)

Achtung bei Medikamenteneinnahme

Auch viele Medikamente haben starken Einfluss auf die Fahrtauglichkeit. In der Regel werden die Patienten bei solchen Medikamenten auf die Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder eingeschränktes Sehvermögen hingewiesen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Werden entsprechende Medikamentenrückstände im Blut nachgewiesen, drohen ebenfalls empfindliche Strafen (Bußgeld, Punkte bis hin zum Führerscheinentzug).

Diese Medikamente vertragen sich nicht mit dem Autofahren:

  • Schmerzmittel (Opiodie, Morphin, Codein etc.)
  • Antiallergika (Cetrizin, Promethazin, Clemast etc.)
  • Antidiabetika (Insulin, Glibenclamid etc.)
  • Antiepileptika (Primidon, Clonazepam, Phenobarbital etc.)
  • Sedativa (Beruhigungsmittel Schlafmittel)
  • Stimulantien (Aufputschmittel wie Ephedrin)
  • Psychopharmaka (Neuroleptika, Antidepressiva etc.)
  • Diverse Erkältungsmittel

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist strafbar und wird mit Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten in Flensburg bestraft
  2. Liegt eine Fahruntüchtigkeit vor oder wird ein Unfall verursacht, stellt dies eine Straftat dar – eine Straftat kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden
  3. Wer mit harten Drogen erwischt wird, erhält in der Regel immer ein Fahrverbot und muss seine Eignung nach einer Sperrfrist im Rahmen einer MPU nachweisen
  4. Wer in der Probezeit unter Drogeneinfluss fährt, muss neben den üblichen Strafen auch mit der Verlängerung der Probezeit rechnen
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