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Kindersitz – bis wann gilt für Kinder die Kindersitzplicht?

Für den Kindertransport im Auto gelten besondere Vorschriften. Kinder bis 12 Jahre dürfen im Auto nur im Kindersitz bzw. auf einer Sitzerhöhung mitfahren. Eine Sonderregelung gilt für den Transport auf dem Beifahrersitz. Bei Verstoß gegen die StVO Vorschriften drohen nicht nur hohe Bußgelder, Sie setzen vor allem fahrlässig die Sicherheit Ihrer Kinder aufs Spiel.

Was besagt die Kindersitzpflicht im Auto nach § 21 StVO?

Ab wann dürfen Kinder ohne Kindersitz im Auto fahren? Diese Frage stellen sich viele Eltern oder andere Personen, die Kinder im Auto transportieren wollen.

Im Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung finden sich die Vorschriften zur Personenbeförderung, darin auch die Regelungen zur Kindersitzpflicht.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen im Auto nur auf geeigneten Rückhalteeinrichtungen mitgenommen werden.

Diese Regelungen gelten für alle Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsgurten, allerdings nicht nicht für Personenbeförderungen in Taxen und Bussen.

Kinder ab 3 Jahren dürfen auch ohne Kindersitz transportiert und auf dem Rücksitz angeschnallt werden, wenn aus Platzgründen kein weiterer Kindersitz angebracht werden kann. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn Kinder regelmäßig mit dem Auto fahren.

Was sind geeignete Kindersitze?

Sogenannte Rückhalteeinrichtungen für Kinder müssen nach § 21 StVO den in Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) genannten Anforderungen genügen.

Die Kindersitze müssen nach UN/ECE-Regelung 44 oder 129 zugelassen sein müssen. Hier werden die Kinderrückhalteeinrichtungen nach Gewicht des Kindes oder nach Größe des Kindes und Maximalgewicht klassifiziert.

Die zugelassenen Kindersitze haben eine Kennzeichnung mit Prüfnummer sowie Angaben zur fahrzeug- und kindbezogenen Eignung sowie Angaben zum Hersteller.

Kinderrückhaltesysteme nach Gewichtsgruppen (UNECE-Regelung 44)

Gruppe  Gewicht 
Gruppe 0 bis 10 kg
Gruppe 0+ bis 13 kg
Gruppe 1 9 bis 18 kg
Gruppe 2 15 bis 25 kg
Gruppe 3 22 bis 36 kg

Kinderrückhaltesysteme nach Körpergröße (UNECE-Regelung 129)

Klasse Größe
Gruppe 0 bis 10 kg
Q0 kleiner gleich 60 cm
Q1 60 bis kleiner gleich 75 cm
Q1.5 75 bis kleiner gleich 87 cm
Q3 87 bis kleiner gleich 105 cm
Q6 105 bis kleiner gleich 125 cm
Q10 größer gleich 125 cm

Hinweis: Es gibt universal zugelassene Kindersitze, die für jeden Autositz passen. Dann gibt es semi-universelle Systeme, die nicht auf allen Fahrzeugsitzen verwendet werden dürfen und es gibt für spezielle Fahrzeugmodelle zugelassene Kindersitze. Solche Kinderrückhaltesysteme werden mit einer Fahrzeugtypenliste geliefert, um die Verwendbarkeit zu überprüfen.

Wussten Sie schon..?

Soll man Babys rückwärtsgerichtet im Auto sichern?

Wiegt das Kind weniger als 13 kg, was meist innerhalb des ersten Lebensjahrs der Fall ist, braucht es laut Gewichtstabelle einen Autokindersitz der Klasse 0+. Kindersitze dieser Art müssen immer rückwärtsgerichtet angebracht werden.

Wird ein Sitz der Klasse 1 verwendet, entfällt diese Pflicht. Experten raten aber dennoch, bis zum vierten Lebensjahr rückwärtsgerichtete Kindersitze zu verwenden.

Gerade bei Frontalunfällen sind kleine Kinder besonders gefährdet. Das liegt an dem überdurchschnittlichen Gewicht des Kopfes im Vergleich zum Rest des Körpers. Wenn das Kind entgegen der Fahrtrichtung sitzt, wird der Kopf bei einem Aufprall einfach gegen den Sitz gepresst.

Wie hoch ist das Bußgeld für nicht richtig gesicherte Kinder im Auto?

Bei Verstoß gegen die Kindersitzpflicht droht ein Verwarngeld von 30 Euro. Sind mehrere Kinder im Auto nicht entsprechend gesichert, erhöht sich das Bußgeld auf 35 Euro.

Sind Sie als Erziehungsberechtigter selbst für die Kindersicherung im Auto verantwortlich, zahlen Sie bei Verstoß 60 Euro Bußgeld und erhalten einen Punkt in Flensburg. Bei mehreren nicht gesicherten Kindern erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro.

Bei rückwärtsgerichteter Verwendung des Kindersitzes/der Babyschale und nicht ausgeschaltetem Airbag droht ein Verwarngeld von 25 Euro.

Was empfiehlt der ADAC?

  • Kinder bis etwa 1,5 Jahre sind am sichersten in der Babyschale untergebracht. Die Schale sollte erst gewechselt werden, wenn der Kopf des Kindes nicht mehr voll in der Schale liegt.
  • Kinder bis 4 Jahre und einem Körpergewicht zwischen 9 und 18 kg. bzw. einer Körpergröße bis 105 cm sollten in Kindersitzen der Klasse I nach UN ECE Reg. 44 transportiert werden. Alternativ sollte ein Kindersitz nach UN ECE 129 für eine Körpergröße bis 105 cm (Q3) verwendet werden.

Die Sitze gibt es wahlweise mit Hosenträgergurt oder Fangsystem. Der Vorteil an Hosenträgergurten ist die bessere Schlafposition und dass Kinder darin nicht so stark schwitzen. Der Vorteil eines Fangsystems, zum Beispiel durch ein Tischchen vor dem Bauch des Kindes, ist, dass es zu weniger Belastung bei einem Frontalzusammenstoß kommt. Beim Hosenträgergurt ist darauf zu achten, dass er eng am Körper des Kindes anliegt.

  • Für Kinder von 4 bis 7 Jahren sollten Kindersitze mit Gewichtsklasse II (15 bis 25 kg) bzw. für 105 bis 125 cm Körpergröße (Q6) verwendet werden. Ideal sind Kindersitze mit Rücken- und Schlafstützen.
  • Für Kinder von 7 bis 12 Jahren sind Kindersitze mit Gewichtsklasse III (22 bis 36 kg Körpergewicht) oder Sitze für Körpergröße 125 cm bis 150 cm (Q10) geeignet.

Kindersitze für Kinder von 4 bis 12 Jahren werden fast immer mit dem normalen 3-Punkt-Sicherheistgurt des Fahrzeugs befestigt. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass der Schultergurt mittig über die Schulter des Kindes verläuft und es nicht aus dem Gurt fallen kann. Das setzt voraus, dass das Kind eine entsprechend breite Schulter hat.

Wichtig ist auch, dass der Beckengurt durch die Gurthaken des Kindersitzes geführt wird. Andernfalls kann er bei einem Unfall in den Bauchbereich des Kindes schneiden.

Es gibt Kindersitze, die für mehrere Gewichtsklassen bzw. Körpergrößen zugelassen sind. Das bedeutet einerseits, dass der Sitz länger verwendet werden kann. Andererseits ist er an die Proportionen des Kindes nicht optimal angepasst.

Wichtig ist, dass das Kind nicht hin und her rutschen kann und dass der Sicherheitsgurt gut anliegt. Auch sollte er eine gute Ruheposition bieten, weil kleine Kinder noch viel schlafen.

Ab wann darf im Auto eine Sitzerhöhung anstelle eines Kindersitzes verwendet werden?

Für Kinder ab 15 kg (3 bis 4 Jahre) Körpergewicht kann auch eine einfache Sitzerhöhung verwendet werden. Für die Sicherheit des Kindes ist allerdings ein richtiger Kindersitz zu empfehlen. Erstens kann das Kind bei einer Sitzerhöhung aus dem Gurt rausrutschen und zweitens ist es bei einem Seitencrash nicht geschützt.

Wenn eine einfache Sitzerhöhung verwendet wird, dann nur eine mit seitlichen Führungshörnern für den Beckengurt. Nur dann kann die Sitzerhöhung nicht unter dem Kind wegrutschen und der Gurt nicht in den Bauchbereich schneiden.

Für alle Sitzerhöhungen gilt, dass sie die UN ECE 44 Norm erfüllen. Allerdings raten der ADAC und auch die Stiftung Warentest wegen der genannten Sicherheitsrisiken dringend von der Verwendung einfacher Sitzerhöhung für den Kindertransport ab. Gerade bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn sind Sitzerhöhungen ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Ab wann dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz?

Häufig taucht im Zusammenhang mit dem Transport von Kindern im Auto die Frage auf, ab wann diese im Auto vorne sitzen dürfen.

Kinder ab 12 Jahren dürfen grundsätzlich vorne im Auto sitzen. Hier entfällt die Kindersitz-Regelung und sie können normal wie eine erwachsene Person mitfahren.

Kindersitze bzw. Babyschalen können sowohl vorne auf dem Beifahrersitz als auch hinten auf der Rückbank angebracht werden. Wichtig bei der rückwärtsgewandten Verwendung des Kindersitzes / der Babyschale ist, dass dann der Beifahrerairbag deaktiviert ist. Ist der Airbag aktiv und löst bei einem Crash aus, könnte es zu erheblichen bis tödlichen Verletzungen kommen.

Auch wenn es keine weiteren Kindersitz-Vorschriften für den Beifahrersitz gibt, empfiehlt der ADAC aus Sicherheitsgründen Kindersitze grundsätzlich nur hinten im Auto zu verwenden.

Weitere Fragen & Antworten

Auch im Ausland gelten Kindersitzvorschriften. In Österreich müssen ebenfalls Kinder bis 150 cm Körpergröße und bis zu einem Alter von 14 Jahren in einem entsprechenden Sitz befördert werden. In Spanien, Belgien, Dänemark und in den Niederlanden dürfen Kinder ab 135 cm schon wie ein Erwachsener im Auto mitfahren. In Frankreich hingegen sind Kinder schon ab 10 Jahren von der Kindersitzpflicht befreit. In den meisten anderen EU-Ländern gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland.

Kinder dürfen laut Gesetz immer vorne sitzen, egal welches Alter und welche Größe sie haben. Das gilt aber natürlich nur, wenn der geeignete Kindersitz angebracht ist. Ohne Kindersitz dürfen Kinder erst ab einem Alter von 12 Jahren oder ab einer Körpergröße von 150 cm vorne sitzen. Das liegt daran, dass erst dann der Gurt richtig sitzt. Experten empfehlen allerdings, kleine Kinder auch mit Kindersitz lieber hinten mitfahren zu lassen. Die Sicherheit ist dort höher.

Ein älteres Kind kann natürlich zwischen zwei Kindersitzen untergebracht werden, solange es selbst noch ausreichend gesichert und angeschnallt ist. Der Platz zwischen den Kindersitzen könnte allerdings sehr eng werden, sodass die Fahrt nicht sehr bequem ist.

Sowohl die Befestigung mit dem ISOFIX-System als auch mit dem herkömmlichen Gurt hat jeweils seine Vor- und Nachteile. Das ISOFIX-System ist einfach anzubringen und gilt als besonders stabil. Dafür sind die Anschaffungskosten höher und nicht alle Fahrzeuge sind mit dem neuen System kompatibel.

Das Anschnallen mit den im Auto verbauten Gurten gelingt in jedem Auto. Dafür zeigen Statistiken, dass viele Eltern ihre Kinder mit den Gurten falsch anschnallen.

Welches System Sie nutzen, hängt also von Ihrem Fahrzeug und auch vom Kindersitz an sich ab. Nicht alle Systeme sind miteinander kompatibel. Grundsätzlich hat das ISOFIX-System aber ein paar Vorteile mehr zu verzeichnen.

Grundsätzlich steht es Eltern frei, wohin sie ihre Kinder setzen, solange der passende Kindersitz vorhanden ist. Experten empfehlen aber, solange wie möglich rückwärtsgerichtete Systeme zu nutzen und die Kinder in den hinteren Teil des Fahrzeugs zu setzen. Das erhöht die Sicherheit.

Sowohl die Airbags auf dem Beifahrersitz als auch die Seitenairbags können zur Gefahr für kleine Kinder werden. Sitzt das Kind rückwärtsgerichtet auf dem Beifahrersitz, müssen die Airbags ausgeschaltet werden. Doch auch wenn das Kleinkind in Fahrtrichtung sitzt, ist es ratsam, den Airbag auszuschalten. Die Wucht des Airbags würde mehr Schaden anrichten als vermeiden.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Ein Kindersitz ist bis zum Alter von 12 Jahren und bis zu einer Körpergröße von 150 cm Pflicht
  2. Welcher Kindersitz erforderlich ist, lässt sich den Gewichts- und Größentabellen entnehmen
  3. Wer seine Kinder nicht ordnungsgemäß sichert, muss mit einem Bußgeld rechnen
  4. Mit dem entsprechenden Kindersitz dürfen Kinder egal welchen Alters auch vorne sitzen
  5. Der sicherste Platz für Kinder befindet sich allerdings hinten
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