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Bußgeldkatalog 2023: Harte Strafen nach STVO

Alle Infos zu Bußgeldern, Punkte und Fahrverbote gemäß Straßenverkehrsordnung (STVO) finden Sie hier – und dazu viele Tipps, wie Sie am Besten vorgehen.

Inner- oder außerorts zu schnell fahren führt zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg, Fahrverboten bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen.

Sowohl einfache wie auch qualifizierte Rotlichtverstöße werden in der Regel streng geahndet.

Wer beim Autofahren „nebenbei“ zum Handy greift, riskiert hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Alkohol am Steuer führt zu hohen Geldstrafen, Punkten in Flensburg, zu Fahrverboten und nicht selten zu einer MPU.

Fehlerhafter Bußgeldbescheid? So legen Sie Einspruch ein

Sie haben das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Welche Fristen gelten dafür, wann ist ein Bußgeldbescheid rechtswidrig und warum lohnt es sich nicht, den Bußgeldbescheid zu ignorieren? Das alles und noch vieles mehr erfahren Sie hier.

MPU fällig? Darauf sollten Sie sich vorbereiten

Die MPU ist unter Autofahrern berühmt-berüchtigt. Längst nicht jeder besteht die so wichtige Untersuchung. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte zur MPU.

Bußgeldbescheid ignorieren, Halter nicht Fahrer, verloren, Urlaub etc. – was tun?

Ist es sinnvoll, einen Bußgeldbescheid zu ignorieren? Was ist, wenn Sie als Halter eines Kfz einen Bußgeldbescheid erhalten haben, aber gar nicht der Fahrer waren? Alle Information dazu und weiteren Themen finden Sie hier.

Bußgeldkatalog 2023 – Bußgelder und Bußgeldtabellen: Für welche Bereiche gelten diese?

Im Allgemeinen versteht man unter einem Bußgeld eine Strafe für eine minder schwere Ordnungswidrigkeit. Durch die Geldzahlung wird das eigene Unrecht ausgeglichen, es folgen aufgrund des nur leichten Vergehens aber keine weiteren juristischen Konsequenzen. Je nach konkretem Einzelfall kann sogar ein Verwarnungsgeld ausreichen.

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Die rechtliche Grundlage für Bußgelder bildet das sogenannte Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, welches in seinen Ursprüngen schon sein 1968 besteht, aber wie jedes Gesetzt stetig aktualisiert und angepasst wird

Gibt es Bußgelder nur im Straßenverkehr?

Zwar wird im Straßenverkehr häufig von Bußgeldern gesprochen, allerdings ist das längst nicht der einzige Bereich, in dem Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden. Es gibt zum Beispiel Bußgelder im Bereich

  • Steuerrecht
  • Arbeitsschutzrecht
  • Umweltschutzrecht

Bußgelder gibt es übrigens auch für die falsche Straßenbenutzung durch Fahrzeuge oder Bußgeld bei vereisten Scheiben.

Welche Bereiche umfasst der der Bußgeldkatalog?

Das, was man eigentlich unter dem Bußgeldkatalog versteht, ist der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesem Dokument sind Bußgelder für alle häufig vorkommenden Tatbestände im Straßenverkehr zusammengefasst. Damit werden unter anderem Verstöße abgedeckt gegen

  • die Straßenverkehrsordnung
  • die Fahrerlaubnis-Ordnung
  • die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • das Straßenverkehrsgesetzt
  • etc.

Ebenso finden sich darin Informationen zum Bußgeldkatalog Autobahn und Kraftfahrtstrasse.

Wie ist der Bußgeldkatalog nach Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) aufgebaut?

Die Bußgeldkatalog-Verordnung nennt sich eigentlich Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Sie ist wie folgt aufgebaut.

§1

Nach der Eingangsformel, welche auf das Straßenverkehrsgesetz und die rechtliche Grundlage verweist, wird in §1 festgelegt, dass Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz und den dort festgelegten Buß- und Verwarnungsgeldern zu ahnden sind.

§2

Es wird in mehreren Absätzen dargelegt, dass manche Ordnungswidrigkeiten nur ein Verwarnungsgeld zur Folge haben können. Absatz 3, 4 und 5 regeln die Höhe des Verwarngelds.

§3

In Paragraph 3 werden die Regelsätze und ihre Ausnahmen besprochen.

§4

Auch wann ein Regelfahrverbot erlassen wird, ist genau aufgeführt. Die Nummern, welche in den einzelnen Absätzen auf verschiedene Tatbestände verweisen, stammen aus dem Anhang zu §1, welcher ebenfalls Teil der BKatV ist.

§5

Dieser Paragraph sorgt für das Inkrafttreten der Bestimmungen ab dem 1. April 2013.

In den weiteren Anhängen können die konkreten Bußgelder, Anpassungen und Erhöhungen bei einer Gefährdung nachgelesen werden.

Übrigens: Die 10 teuersten Verkehrssünden im Bußgeldktalog finden Sie eben auf dieser Seite.

Wussten Sie schon…?

An wen richtet sich der Bußgeldkatalog? (PKW, LKW, Fahrrad…)

Der Bußgeldkatalog richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer. Dazu zählen natürlich PKW, LKW, Motorräder und weitere motorisierte Fahrzeuge. Aber auch Fahrradfahrer gehören dazu. Und selbst Fußgänger werden in §2 Absatz 4 erwähnt. Jeder, der am öffentlichen Verkehr teilnimmt, kann also mit Buß- oder Verwarnungsgeldern bestraft werden.

Informationen zum Bußgeld in Italien erhalten Sie bei Klick auf eben diese Seite.

Welche Neuerungen gibt es im Bußgeldkatalog 2023?

Der Bußgeldkatalog bzw. die Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), werden immer wieder angepasst. Mit der „54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, also der Novelle der Straßenverkehrsordnung StVO, die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, haben sich daher auch Änderungen und Anpassung mit Bezug auf Bußgelder, Ge- und Verbote im Straßenverkehr ergeben.

Ein besonderes Augenmerk der jüngsten StVO-Novelle gilt Radfahrern und deren stärkeren Schutz. Auch die immer wieder diskutierte Rettungsgasse ist Teil der Anpassungen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der zm 28.04.2020 in Kraft getretenen Änderungen:

  • Der Abstand beim Überholen von Radfahrern wurde innerorts auf 1,5 m und außerorts auf 2 m festgelegt.
  • Kfz, die ein Gesamtgewicht von 3,5 t übersteigen, dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch in Schrittgeschwindigkeit fahren. Das Bußgeld bei Zuwiderhandlung beträgt 70 Euro.
  • Gibt es einen Radweg, gilt an Kreuzungen und Einmündungen ein Parkverbot von acht Metern.
  • Es darf nun nebeneinander auf dem Rad gefahren werden, solange keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.
  • Das Halten in zweiter Reihe wird bei Gefährdung von Radfahrern nun mit 80 Euro (statt bisher 20) und einem Punkt in Flensburg bestraft.
  • Das Parken auf dem Radweg wird bei Behinderung von Radfahrern mit 70 Euro (statt bisher 30) und einem Punkt in Flensburg bestraft.
  • Das Halten auf dem Schutzstreifen wird mit 100 Euro (statt bisher 35) und einem Punkt in Flensburg bestraft, wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer führt.
  • Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet oder rechtswidrig genutzt, wird dies mit 200 bis 300 Euro, mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft.
  • In Städten können über ein Zusatzschild Fahrstreifen für Busse nun auch für Fahrzeuge freigegeben werden, die mehr als 3 Personen transportieren.
  • Wer bei der Benutzung seines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht oder andere dadurch belästigt, dass er innerorts unnütz hin- und herfährt (Auto-Posing), muss mit Bußgeldern von zwischen 80 und 100 Euro rechnen.

 

Ausweitung Grünpfeil für Radfahrer

  • Die bestehende Regelung für den Grünpfeil wird auf Radfahrer ausgedehnt, wenn diese aus einem baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen.
  • Beim Grünpfeil an Ampeln dürfen Radfahrer, nach dem kurzen Anhalten, auch bei Rot rechts abbiegen.

Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer

  • Findet sich dieses Verkehrszeichen an einer roten Ampel wider, dürfen ausschließlich Radfahrer nach kurzem Anhalten rechts abbiegen.

Fahrradzone

  • Tempo 30 Zonen gibt es schon, mit dem neuen Verkehrsschild soll es auch Fahrradzonen geben. Tempo 30 gilt auch hier.
  • Elektrokleinstfahrzeuge dürfen ebenfalls in einer beschilderten Fahrradzone fahren.

Fahrradzone

  • Verkehrszeichen für das Ende einer Fahrradzone

Radschnellweg

  • Damit ein Radschnellweg unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit (z.B. Sand) als dieser erkennbar wird, steht dieses Verkehrszeichen.

Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u.a. Radfahrer)

  • Dieses neue Verkehrszeichen regelt ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen, wie z.B. Fahrrädern.
  • Dieses neue Schild verbietet LKW und PKW das Überholen von Fahrrädern, Motorrädern und allen weiteren einspurigen Fahrzeugen an engen oder gefährlichen Stellen.

Ende Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u.a. Radfahrer)

  • Dieses neue Verkehrszeichen regelt das Ende des Überholverbots von einspurigen Fahrzeugen, wie z.B. Fahrrädern.

Carsharing

  • Auf den neuen Trend der E-Autos und des Carsharings wird mit einem neuen Schild für gesonderte, rechtssichere Ausweisung von Parkflächen reagiert.
  • Plakette zu Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen

Freigabe von Bussonderstreifen

  • Mehrfachbesetzte PKW und Motorräder mit Beiwägen (jeweils mitdestens 3 Personen) dürfen bei Beschilderung mit diesem neuen Verkehrszeichen den Bussonderahrstreifen benutzen.

Lastenfahrräder

  • Die besondere Kennzeichnung von Parkflächen und Ladezonen für Lastenfahrräder und Räder mit Anhänger regelt dieses Verkehrszeichen.
  • Mit diesem Verkehrszeichzen erhalten Lastenräder und Räder mit Anhänger die Erlaubnis zum Abstellen außerhalb von Fahrbahnen und Seitenstreifen.

Quelle BMVI

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