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Auto ummelden & Kennzeichen behalten: So klappt die Kennzeichenmittnahme

Die Kennzeichenmitnahme ist bei einem Umzug, Fahrzeugwechsel und Halterwechsel möglich. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie in der jeweiligen Situation tun müssen und wie hoch die Kosten sind.

Wann kann ich mein Autokennzeichen behalten?

Seit Januar 2015 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Wer zum Beispiel von Hamburg nach München zieht, kann das bisherige Kfz-Kennzeichen behalten. Allerdings muss eine Ummeldung erfolgen.

Bei der Zulassungsbehörde im neuen Wohnort muss die neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Wird das Fahrzeug nicht umgemeldet, droht ein Bußgeld bis zu 100 Euro.

Das alte Kennzeichen kann auch bei Fahrzeugwechsel und Halterwechsel übernommen werden. Das Kfz-Kennzeichen des Vorbesitzers kann allerdings nur beim Halterwechsel innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises übernommen werden.

 

Kann ich mein Kennzeichen bei einem Umzug behalten?

Die neue Regel für die Kennzeichenmitnahme spart Geld und Zeit.

Der Fahrzeughalter muss beim Umzug keine neuen Kennzeichen pressen lassen und die Gebühren bei einer Kfz-Ummeldung sind günstiger als bei einer Kfz-Anmeldung. Allerdings muss die Ummeldung des Fahrzeugs innerhalb eines Monats erfolgen, sonst droht ein Bußgeld bis zu 100 Euro.

Bei Verkehrsdelikten können die Behörden sonst den aktuellen Wohnort des Verkehrssünders nicht ermitteln. In der Regel ist die Zulassungsstelle bzw. das Einwohnermeldeamt kulant. Sind allerdings mehr als drei Monate nach dem Umzug verstrichen, wird es kritisch.

Die Kennzeichenmitnahme bei einem Wohnortwechsel war bereits vor der Neuregelung 2015 in einigen Zulassungsbezirken möglich. Innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zum Beispiel konnten Fahrzeughalter ihre alten Kfz-Nummernschilder bei einem Umzug behalten.

Wer wissen wollte, in welchen Städten die Kennzeichenmitnahme erlaubt war, konnte im Internet nach „Städteliste Kennzeichenmitnahme“ suchen. Damals erhielt man dann eine Liste mit den betreffenden Städten.

Seit der Neuregelung ab Januar 2015 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich.

Benötigte Dokumente für Kennzeichenmitnahme bei Ortswechsel

Um das Auto am neuen Wohnort anzumelden, sind folgende Dokumente notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis/Reisepass
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters bei Ausführung der Ummeldung durch eine andere Person
  • ggf. eVB-Nummer der Versicherung zwecks Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer

Wussten Sie schon..?

Kennzeichenmitnahme neues Auto – Fahrzeugwechsel

Neues Auto, altes Kennzeichen – das ist ebenfalls möglich.

Beim Fahrzeugwechsel kann das bisherige Kennzeichen mitgenommen werden. Wer ein neues Fahrzeug zulässt, muss also nicht zwangsläufig ein neues Nummernschild pressen lassen.

Die Abmeldung des alten Fahrzeugs und die Anmeldung des neuen Fahrzeugs können entweder gleichzeitig erfolgen oder Abmeldung und Anmeldung erfolgen zeitversetzt. In diesem Fall muss die Nummer des alten Kfz-Kennzeichens reserviert werden. Ansonsten wird die Nummer automatisch freigegeben und ist für andere Fahrzeughalter verfügbar.

Die Frist zwischen Abmeldung und Anmeldung mit demselben Kennzeichen ist von Zulassungsbehörde zu Zulassungsbehörde unterschiedlich. Auskunft erteilt die Kfz-Zulassungsstelle vor Ort.

Erfolgt die Ab- und Anmeldung bei unterschiedlichen Zulassungsstellen, ist zu beachten, dass der Informationsaustausch zwischen den Behörden einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Für Saisonfahrzeuge (Motorräder, Cabrios) können die Kennzeichen bei der Wiederzulassung wiederverwendet werden. Bei der Außerbetriebsetzung des Saisonfahrzeugs müssen die Kfz-Kennzeichen ebenfalls reserviert werden.

Benötigte Dokumente für Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel

Folgende Dokumente werden bei Fahrzeugwechsel mit Kennzeichenmitnahme benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Personalausweis/Reisepass
  • ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters bei Ausführung der Ummeldung durch eine andere Person
  • eVB-Nummer der Versicherung zwecks Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer
  • Berichte für gültige HU (TÜV) und AU (Abgasuntersuchung)
  • Die Kfz-Kennzeichen, die mitgenommen werden sollen

Kann ich das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen?

Wechselt das Auto innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises den Besitzer bzw. den Halter, dann kann das Kennzeichen ebenfalls behalten werden. Die Kfz-Umschreibung aufgrund eines Halterwechsels kostet rund 20 Euro.

War das Fahrzeug vorher in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet, müssen neue Kfz-Nummernschilder beantragt werden.

Welche Ausnahmen von der Kennzeichenmitnahme gibt es?

Es gibt Umstände, bei denen es nicht möglich ist, das alte Kfz-Kennzeichen mitzunehmen.

  • Bei Fahrzeugwechsel nach Umzug ist keine weitere Kennzeichenmitnahme möglich. Wird das neue Fahrzeug angemeldet, müssen Kfz-Kennzeichen mit dem neuen Regionalkürzel gepresst werden.
  • Beim Halterwechsel zwischen zwei unterschiedlichen Zulassungsbezirken ist auch keine Kennzeichenmitnahme möglich. Der neue Fahrzeughalter muss ebenfalls ein neues Kennzeichen beantragen.
  • Kurzkennzeichen (z.B. für Importfahrzeuge) können nur für Fahrzeuge mit denselben Merkmalen übernommen werden. Dafür müssen Nachweise/Gutachten vorgelegt werden.

Ist Ihr Wunschkennzeichen verfügbar?

Falls sich der Fahrzeughalter oder Fahrzeugbesitzer bei der Ummeldung für ein neues Kfz-Kennzeichen entscheidet, kann er online schnell überprüfen, ob im neuen Zulassungsbezirk sein Wunschkennzeichen verfügbar ist.

Die Wunschkennzeichengebühr beträgt übrigens bundesweit 12,80 Euro.

Wie hoch ist die Kostenersparnis bei einer Kennzeichenmitnahme?

Wer sein Kennzeichen mitnimmt, spart sich nicht nur einiges an Zeit und Aufwand im Vergleich zum Kennzeichenwechsel. Auch die Kosten können geringer ausfallen. Schließlich wird das alte Kennzeichen wiederverwendet und der Verwaltungsaufwand wird minimiert. Folgende Kosten können gespart werden:

  • rund 25 Euro für neue Kfz-Kennzeichen
  • 3 Euro bis 5 Euro Differenz zwischen Anmelde- und Ummeldegebühr
  • ggf. rund 10 Euro für neue Feinstaubplakette
  • die maximale Kostenersparnis beträgt bis zu 40 Euro

Weitere Fragen & Antworten

Die Kosten für eine Ummeldung und für die Kennzeichenmitnahme sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt (GebOSt). Die Regelungen mit den genauen Gebühren sind online einsehbar. Im Folgenden sind die wichtigsten Kosten für Sie aufgeführt.

 

  • 26 Euro bei Umzug zwischen zwei Zulassungsbezirken
  • 12 Euro bei Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks (kann auch beim Einwohnermeldeamt vorgenommen werden)
  • 26 Euro bei Anmeldung Neuwagen
  • 11 Euro bei Anmeldung Gebrauchtwagen
  • 20 Euro bei Umschreibung auf anderen Fahrzeughalter
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