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Bußgeldbescheid / Strafzettel verloren: So gehen Sie vor!

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, diesen aber leider verloren? Sie haben eine Strafzettel, der an Ihrer Windschutzscheibe hing, verloren? Das ist zwar ärgerlich, dennoch aber kein Grund zu verzweifeln und panisch zu werden. Denn selbst bei einem verloren gegangenen Bußgeldbescheid oder Strafzettel gibt es einige Möglichkeiten, wichtige Zahlungsinformationen zu erhalten. Welche das genau sind und alle weiteren Infos zu verlorenen Bußgeldbescheiden und Strafzetteln finden Sie hier.

Bußgeldbescheid verloren: Was muss ich jetzt tun?

Wenn Sie den Bußgeldbescheid verloren haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit der Behörde aufnehmen.

Ohne das entsprechende Aktenzeichen kann sich die Zuordnung Ihres Anliegens allerdings schwierig gestalten.

Im Idealfall haben Sie noch den vorher versendeten Anhörungsbogen, auf dem alle wichtigen Daten vermerkt sind. Natürlich kann es passieren, dass Sie durch diese Verzögerung die Frist für einen möglichen Einspruch verpassen.

Haben Sie übrigens einen gewöhnlichen Strafzettel oder ein Knöllchen verloren und deshalb die Zahlungsfrist verpasst, wird in der Folge ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bußgeldbescheid verloren: Wie komme ich an die Zahlungsdaten?

  1. An die Zahlungsdaten kommen Sie entweder durch einen Anruf bei der zuständigen Behörde oder durch den Anhörungsbogen. Dieser enthält alle wichtigen Informationen (also Aktenzeichen, Zahlungsdaten und zuständige Behörde). Der Anhörungsbogen wird in der Regel vor dem Bußgeldbescheid verschickt und könnte also noch vorhanden sein. 
  2. Sollte Ihnen auch der Anhörungsbogen abhandengekommen sein, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, auf die erste Mahnung zu warten und die darauf angegebenen Daten dann zur Begleichung des Betrags zu nutzen. Dabei ist die erste Mahnung eine Zahlungserinnerung, bei der in der Regel nur geringe zusätzliche Kosten für das Verfassen und den Versand der Mahnung entstehen. Erst wenn die zweite Mahnung ins Haus flattert, fallen neben den Bearbeitungskosten auch höhere Mahngebühren an. 

Wussten Sie schon…?

Ich habe meinen Strafzettel verloren: Was jetzt?

Handelt es sich bei dem Strafzettel um ein gewöhnliches Knöllchen fürs Falschparken oder das Überschreiten der Parkdauer, das man Ihnen an die Windschutzscheibe bzw. hinter die Scheibenwischer geklemmt hat (also ein Windschutzscheibenbeleg), ist das nicht weiter schlimm, Denn dieser Strafzettel ist sozusagen ohnehin nur eine Ankündigung dafür, dass Sie demnächst eine schriftliche Verwarnung per Post erhalten.

Dieser Bescheid über ein Verwarnungsgeld enthält dann alle wichtigen Zahlungsinformationen bzw. Details zu der Ordnungswidrigkeit, die Ihnen vorgeworfen wird.

Wo kann ich bei einem verlorenen Strafzettel anrufen?

Sollten Sie Ihren Strafzettel hinter der Windschutzscheibe verloren haben und wollen nicht auf das schriftliche Verwarnungsgeld warten, können Sie je nach Gemeinde oder Stadt entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder beim Ordnungsamt anrufen und dort unter Angabe Ihres Namens und Kennzeichens nachfragen.

Ebenso ist es möglich, beim Ordnungsamt persönlich vorbeizugehen und dort nachzufragen. Erteilt man Ihnen dort Auskunft und Sie erkennen das Verwarnungsgeld an, können Sie in der Regel Ihre Strafe direkt vor Ort zahlen.

Wie kann ich überweisen, wenn ich meinen Strafzettel verloren habe?

Wenn Sie Ihren Strafzettel verloren haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit dem Ordnungsamt und/oder der örtlichen Polizei aufnehmen. Eventuell nennt man Ihnen dort aufgrund Ihres Namens und Kennzeichens den offenen Betrag, das Aktenzeichen und die Bankverbindung. Vor allem das Aktenzeichen bzw. die Vorgangsnummer sind notwendig, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann und nicht zurücküberwiesen wird, womit das Verwarnungsgeld als nicht bezahlt gilt und ein Bußgeldbescheid folgt.

Viele Ordnungsämter veröffentlichen Ihre Kontoinformationen auch auf Ihrer Webseite, doch ohne entsprechende Aktenzeichen wird die Zahlung nicht korrekt verbucht werden können.

Ich habe meinen Strafzettel aus dem Ausland verloren: Was machen?

Falsches Parken im Ausland kann sehr viel teurer werden als Parkverstöße in Deutschland. Das ist insofern relevant, als auch ausländische Knöllchen inklusive Bearbeitungsgebühren schnell die Bagetellegrenze von 70 Euro übersteigen und damit in Deutschland vollstreckt werden können.

Sollten Sie im Urlaub einen Strafzettel an der Windschutzscheibe Ihres Autos oder Ihres Mietwagens finden, empfiehlt es sich, diesen sofort vor Ort zu bezahlen und sich eine detaillierte Quittung darüber geben zu lassen.

Beschließen Sie jedoch, den Strafzettel aus dem Urlaub erst bei Ihrer Rückkehr zu bezahlen, wird dies aufgrund der höheren Bearbeitungsgebühren in jedem Fall teurer.

Insofern ist es zunächst kein Beinbruch, wenn Ihnen der Urlaubsstrafzettel an der Windschutzscheibe abhandenkommt. Einige Wochen oder gar Monate später werden Sie dann wahrscheinlich sowieso Post erhalten und können das Verwarnungsgeld überweisen.

Schwieriger wird es jedoch, wenn Sie (auch) diesen Brief verlieren. Wenn Sie nämlich nicht wissen, an welche Stelle Sie sich im Ausland wenden sollen, bleibt Ihnen nur übrig, auf die erste Mahnung zu warten und dann zu bezahlen.

Strafzettel an der Windschutzscheibe verloren oder wurde keiner dahintergeklemmt?

Es kann passieren, dass einen Bescheid über ein Verwarnungsgeld wegen falschem parken erhalten, ohne vorher einen Strafzettel an Ihrer Windschutzscheibe entdeckt zu haben. Tatsächlich ist das rechtens, denn das Ordnungsamt ist nicht verpflichtet, Strafzettel hinter die Scheibenwischer zu klemmen. Schließlich geht man davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer dafür Sorge trägt, keine Parkverstöße zu begehen bzw. weiß oder wissen müsste, wann er sie begeht.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid oder Ihren Strafzettel an Ihrer Windschutzscheibe verlieren, gibt es dennoch einige Möglichkeiten, an die wichtigen Informationen (Aktenzeichen, Kontodaten) zu gelangen, um das Bußgeld oder Verwarnungsgeld fristgerecht zu bezahlen.
  2. Sollten Sie den Anhörungsbogen noch haben, können Sie dort zumindest das Aktenzeichen und die zuständige Behörde finden.
  3. Bei Bußgeldbescheiden können Sie auf die erste Mahnung warten, die noch keine höheren Mahngebühren enthält.
  4. Sie können sich auch telefonisch oder vor Ort an die örtliche Polizei oder an das Ordnungsamt wenden und dort nachfragen.
  5. Gerade bei Strafzetteln hinter den Scheibenwischern, die für Parkverstöße ausgestellt werden, folgt in der Regel nochmals ein schriftlicher Bescheid über das Verwarnungsgeld per Post.
  6. Knöllchen aus dem Ausland sollten Sie, wenn möglich, direkt vor Ort bezahlen.
  7. Verlieren Sie einen Strafzettel aus dem Ausland, erhalten Sie dennoch einen schriftlichen Bescheid.
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