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TÜV überziehen? – Besser nicht! Bußgeld & Punkte – Bußgeldkatalog

Eine oft gestellte Frage lautet: Wie lange kann man den TÜV überziehen? Die Antwort: gar nicht. Denn sobald der TÜV überzogen ist, kostet das nicht nur ein Bußgeld, sondern Sie riskieren auch Ihren Versicherungsschutz. In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema „TÜV überziehen“, damit Sie Unannehmlichkeiten mit dem Gesetzgeber und Mehrkosten vermeiden können.

Welche Fahrzeuge müssen wie oft zum TÜV?

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 29 StVZO) ist die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern geregelt (TÜV-Pflicht). Alle zu prüfenden Fahrzeuge sind dort in Anlage III aufgeführt. Ob Ihr Fahrzeug überhaupt zum TÜV muss, können Sie der folgenden Liste entnehmen.

Fahrzeugart TÜV Intervall
Krafträder (Motorrad, Leichtmotorrad/Kleinmotorrad, Trike über 50 ccm) Alle 2 Jahre
PKW Neuwagen nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre
Pkw zur Personenbeförderung (Taxi) Jedes Jahr
Krankenwagen und Behinderten-Transportfahrzeuge (max. 8 Sitzplätze) Jedes Jahr, Sicherheitsprüfung alle 3 Monate bei Gesamtgewicht über 7,5 t
Einsatzfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr Alle 2 Jahre
Lkw / Nutzfahrzeuge (z.B. Traktoren) Alle 2 Jahre bei Gesamtgewicht bis 3500 kg und Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h
Jedes Jahr bei Gesamtgewicht über 3500 kg und Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h
Sicherheitsprüfung alle 6 Monate nach der Hauptuntersuchung (HU) bei Fahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht
Omnibusse Jedes Jahr, Sicherheitsprüfung alle 3 Monate bei mehr als 8 Sitzplätzen
Anhänger/Wohnanhänger Alle 2 Jahre bei Gesamtgewicht bis 3500 kg
Jedes Jahr bei Gesamtgewicht über 3500 kg
Wohnmobile Alle 2 Jahre bei Gesamtgewicht bis 3500 kg (bei Neuwagen erstmalig nach 3 Jahren)
Alle 2 Jahre bei Gesamtgewicht bis 7500 kg
Jedes Jahr bei Gesamtgewicht über 7500 kg
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen Liegt der TÜV-Termin außerhalb der Saison, muss das Fahrzeug im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme zum TÜV

Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung und Güterbeförderung sowie Nutzfahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht müssen regelmäßig zur Sicherheitsprüfung (StVZO Anlage III). Dabei werden folgende Bereiche durch Besichtigung sowie Wirkungs- und Funktionstest eingehend geprüft:

  • Fahrgestell, Fahrwerk, Aufbau und Verbindungseinrichtungen
  • Lenkung
  • Räder / Reifen
  • Bremsanlage

Nach bestandener Sicherheitsprüfung wird am Fahrzeug eine entsprechende Prüfmarke mit Datum für die nächste Sicherheitsprüfung angebracht. Die Sicherheitsprüfung wird in einem Prüfbuch protokolliert.

Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Taxi, Busse, Krankenwagen) müssen jedes Jahr zum TÜV.

Welche Strafen / Bußgeld gibt es bei TÜV Überziehung?

Hat man den TÜV vergessen, droht ab dem Tag der Überziehung bereits ein Verwarngeld von 15 Euro. Die einzelnen Sanktionierungen richten sich nach der Dauer der TÜV Überschreitung. Die Strafen können Sie dem Bußgeldkatalog TÜV-Überschreitung entnehmen.
Verstoß Buß­geld Punk­te in Flens­burg Fahr­ver­bot
Sie fah­ren ei­nen Pkw und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen
  • um 2 bis 4 Mo­na­te
15 €
  • um 4 bis 8 Mo­na­te
25 €
  • um mehr als 8 Mo­na­te
60 € 1
Sie fah­ren ein Kfz, für das ei­ne Si­cher­heits­prü­fung vor­ge­schrie­ben ist, und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen
  • um bis zu 2 Mo­na­te
15 €
  • um 2 bis 4 Mo­na­te
25 €
  • um 4 bis 8 Mo­na­te
60 € 1
  • mehr als 8 Mo­na­te
75 € 1

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Ist die HU seit mehr als zwei Monaten fällig, wird eine erweiterte HU durchgeführt. Das kostet 20 Prozent Aufschlag auf die normalen TÜV-Kosten.

Was passiert, wenn ich bei Polizeikontrolle erwischt werde?

Wer von der Polizei mit abgelaufener TÜV-Plakette angehalten wird, bekommt je nach Dauer der TÜV-Überschreitung ein Verwarngeld oder ein Bußgeld und ggf. einen Punkt in Flensburg.

Die Polizei erteilt die Auflage, dass innerhalb von zwei Wochen (10 Werktagen) nachgewiesen werden muss, dass das Fahrzeug TÜV hat. Der Fahrzeughalter erhält einen sogenannten Mängelschein, der mit TÜV-Stempel innerhalb der Frist bei der Polizei vorgelegt werden muss. Wird die Frist nicht eingehalten, droht die Zwangsstilllegung durch die Zulassungsbehörde.

Die Kosten für eine Kfz-Zwangsabmeldung können bis zu 300 Euro betragen.

Woran erkenne ich, dass der TÜV abgelaufen ist?

Nach bestandener HU wird auf dem Kfz-Kennzeichen die TÜV-Plakette angebracht. Auf der Plakette kann der Termin für die die nächste HU abgelesen werden. Der äußere Kreis zeigt die 12 Monate, der innere Kreis das Jahr. Der Monat, in dem der TÜV abläuft, wird auf der TÜV-Plakette ganz oben angezeigt.

Steht in inneren Kreis die Zahl 2017 und im äußeren Kreis oben die Ziffer 4, läuft der TÜV im April 2017 ab.

Das Datum der nächsten HU steht auch im Prüfstempel im Fahrzeugschein.

Wussten Sie schon…?

Was ist, wenn mein Fahrzeug nicht durch den TÜV kommt?

Im Juli 2012 wurden die HU-Kriterien verschärft. Dadurch fällt mittlerweile jedes fünfte Auto beim TÜV durch (Quelle: AutoBild).

Weist das Fahrzeug erhebliche Mängel auf, kann man damit zwar weiterfahren, muss die Mängel jedoch innerhalb eines Monats beseitigen und anschließend zur Nachprüfung. Da die HU bereits durchgeführt wurde, werden nur die konkreten Mängel geprüft. Sind alle Mängel beseitigt, gibt es die neue TÜV-Plakette.

Wird man innerhalb dieses Monats mit angelaufener TÜV-Plakette von der Polizei erwischt, kann man die TÜV-Mängelliste vorzeigen. Ist der Monat abgelaufen, muss man bei der Polizei dann die bestandene HU nachweisen.

Wird die Frist zur Nachprüfung überschritten, muss eine komplett neue HU durchgeführt werden, um die TÜV-Plakette zu erhalten.

Bei Mängeln, die das Fahrzeug verkehrsunsicher (vu) machen, wird die TÜV-Plakette vom Auto entfernt und man darf nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren, außer zum TÜV.

 

Beispiele für erhebliche Mängel sind:

  • Reifen haben keine Mindestprofiltiefe
  • Starker Rost an tragenden Teilen
  • Einseitige Bremswirkung

Beispiele für VU-Mängel sind:

  • Defekte Bremsanlage
  • Defekte Lenkung
  • Erhebliche Rostschäden am Fahrzeuggestell

Was ist mit dem Versicherungsschutz, wenn ich den TÜV überziehe?

Der TÜV an sich ist keine Voraussetzung für eine Kfz-Versicherung. Der Versicherungsschutz ist auch ohne TÜV gewährleistet. Entscheidend ist, ob der Fahrzeugführer fahrlässig handelt, wenn er ein Fahrzeug ohne TÜV fährt.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherte weiß, dass die Bremsen seines Fahrzeugs defekt sind, und er trotzdem damit fährt. Verursacht der Versicherte so einen Unfall, wird der Schaden zunächst reguliert aber er kann von der Versicherung in Regress genommen werden. Dann muss er mindestens einen Teil der Schadenssumme an die Versicherung zurückzahlen. Das kann ja nach Höhe des Schadens sehr teuer werden.

Was passiert wenn der TÜV abläuft und ich mit meinem Fahrzeug im Ausland bin?

Wenn Sie sich mit einem Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV im Ausland befinden, können Sie vor Ort nicht belangt werden.

Nach Wiedereinreise in Deutschland sollte das Fahrzeug unverzüglich zur nächsten Prüfstelle gebracht werden.

Sollten Sie nach der Wiedereinreise einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie der Strafe durch folgende Nachweise entgehen:

  • Kfz hatte bei Ausreise gültigen TÜV
  • Kfz war danach ständig im Ausland

Sofern das Fahrzeug trotz abgelaufenen TÜV verkehrssicher ist, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

TÜV im Ausland ist nicht möglich. Prüfprotokolle/-plaketten von ausländischen technischen Überwachungsstellen werden in Deutschland nicht anerkannt.

Was muss ich zur HU (TÜV) mitbringen?

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief (bei abgemeldeten Fahrzeugen)
  • Bei Nachprüfung Mängelliste der vorangegangenen HU
  • Betriebserlaubnis (BE) für Anbauteile

Weitere Fragen & Antworten

Nein. Seit 2012 gibt es die Neuregelung, dass das nächste TÜV-Intervall ab dem Tag der bestandenen HU gilt. Davor wurde bei TÜV-Überziehung die TÜV-Plakette um die Dauer der Überziehung zurückdatiert. Hatte man den TÜV 1 Monat überzogen, galt der neue TÜV nur 23 Monate statt 24.

Alter Modus mit Rückdatierung:
Fälligkeitsdatum: April 2011
HU: Juni 2011
Nächster HU-Termin: April 2013

Neuer Modus:
Fälligkeitsdatum: April 2017
HU: Juni 2017
Nächster HU-Termin: Juni 2017

Je nach Prüfstelle und Bundesland gibt es für die HU unterschiedliche Tarife. Nachfolgend finden Sie eine Tarifübersicht über die TÜV-Kosten für Pkw und Motorrad (Quelle: AutoBild).

Prüfstelle Bundesland TÜV-Preis (inkl. AU)
TÜV Nord Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen PKW: 99 Euro
Motorrad: 66,75 Euro
TÜV Nord Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland PKW: 89 Euro
Motorrad: 64,20 Euro
TÜV Nord Berlin, Brandenburg PKW: 95,64 Euro
Motorrad: 64,20Euro
TÜV Süd Baden-Württemberg, Bayern PKW: 98 Euro
Motorrad: 65,90 Euro
TÜV Süd Sachsen PKW: 99,50 Euro
Motorrad: 64,20 Euro
KÜS alle Bundesländer PKW: 86 bis 102 Euro
Motorrad: 60 bis 68 Euro
DEKRA alle Bundesländer PKW: k.A.
Motorrad: k. A.
GTÜ alle Bundesländer PKW: 86 bis 102 Euro
Motorrad: 62 bis 68 Euro

 

Bei der HU werden alle Teile, die sicherheitsrelevant sind oder Einfluss auf die Umwelt haben.

  • Dichtungen (z.B. bei Ölverlust)
  • Bremsanlage (Bremswirkung, Beläge, Bremsscheiben)
  • Lenkung (darf kein übermäßiges Spiel haben)
  • Sichtverhältnisse (sind Scheiben und Spiegel intakt)
  • Beleuchtung
  • Achsen, Aufhängungen, tragende Teile
  • Elektrik
  • Reifen
  • Auspuff- und Kraftstoffanlage
  • Elektronische Assistenzsysteme (ABS, ESP)

Fahrzeuge, deren TÜV mehr als 2 Monate angelaufen ist müssen zur erweiterten HU. Die ist nicht nur umfangreicher als die normale HU, sondern kostet auch 20 Prozent mehr.

Dem ADAC zufolge, konnte bei Stichproben jedoch nachgewiesen werden, dass bei der erweiterten HU gar keine zusätzlichen Prüfungen durchgeführt werden. Die zusätzlichen Prüfungen sind bereits Bestandteil der normalen HU und werden lediglich unter anderem Namen im Ergänzungsprüfungskatalog aufgeführt.

Gemäß StVZO besteht für den HU-Bericht eine Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten HU. Er muss jedoch nicht ständig mitgeführt werden.

Der Prüfbericht ist notwendig für die Zulassung von Gebrauchtwagen und als Nachweis bei Polizeikontrollen, wenn der Verdacht auf gefälschte TÜV-Plakette besteht.

Hat man den TÜV überzogen und ist in dieser Zeit in keine Polizeikontrolle geraten oder wurde nicht angezeigt, ist man mit einem blauen Auge davongekommen. Der TÜV selbst ist nicht berechtigt Strafen zu verhängen. Weist das Fahrzeug bei der HU dann allerdings VU-Mängel auf, muss die Prüfstelle das Fahrzeug der zuständigen Zulassungsbehörde melden.

Nein. Nur Fahrzeuge, die zugelassen werden müssen, sind TÜV-pflichtig.

Bei Überziehung der Sicherheitsprüfung drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg. Die Bestrafung richtet sich nach der Dauer der Überziehung der Sicherheitsprüfung. Die einzelnen Sanktionen können Sie dem Bußgeldkatalog Sicherheitsprüfung entnehmen.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Sicherheitsprüfung bis 2 Monate überzogen 15 € nein
Sicherheitsprüfung zwei bis vier Monate überzogen 25 € nein
Sicherheitsprüfung vier bis acht Monate überzogen 60 € 1 nein
Sicherheitsprüfung mehr als acht Monate überzogen 75 € 1 nein
Prüfprotokoll nicht bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufbewahrt oder der Zulassungsbehörde nicht ausgehändigt 15 € nein

 

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

Um Ärger zu vermeiden, sollte man sein Fahrzeug rechtzeitig vor Ablauf der TÜV-Plakette zur Hauptuntersuchung anmelden – entweder in der Werkstatt oder direkt beim TÜV. Hat man den TÜV vergessen und merkt es noch rechtzeitig, ist Eile geboten. Je länger man wartet, desto höher können die Strafen ausfallen.

Damit es das Fahrzeug gleich beim ersten Mal durch den TÜV schafft, hilft eine gute Vorbereitung. Checken Sie die Dinge an Ihrem Fahrzeug, die der TÜV prüft und lassen Sie Mängel bereits vor der HU beseitigen.

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