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Barfuß Auto fahren: Ist das erlaubt & was droht mir bei einem Unfall?

Wer sich schon immer gefragt hat, ob man Barfuß, mit High Heels oder Flip Flops eigentlich Auto fahren darf, erfährt hier alle Vorschriften aus der StVO zum Thema Schuhe und Autofahren auf einen Blick.

Barfuß Auto fahren: Was sagt die STVO dazu?

Wer sich bei einigen Regeln und Vorschriften auf deutschen Straßen unsicher ist, der sollte einen Blick in die StVO werfen. Was sagt die Straßenverkehrsordnung nun zum passenden Schuhwerk hinterm Steuer?

FAKT 1:

Sie können mit jedem Schuhwerk oder sogar barfuß Auto fahren, wenn Sie das möchten. In der StVO gibt es hierzu keine speziellen Regelungen.

FAKT 2:

Sie müssen laut § 1 Abs. 2 StVO immer so fahren, dass Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Verursachen Sie einen Unfall, weil Sie barfuß das Bremspedal nicht richtig durchtreten konnten, trifft Sie eine mindestens eine Teilschuld und Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz.

Welche Schuhe sind für das Autofahren nicht geeignet?

Man kann legal mit jedem Schuhwerk fahren, man sollte es aber nicht. Ideal sind Schuhe mit fester, flacher Sohle. Dadurch ist der Kontakt zu den Pedalen am besten gegeben.

Es gibt Schuhe in unzähligen Designs für verschiedene Anlässe. Sicherheitsbewusste AutofahrerInnen haben immer ein Paar Ersatzschuhe im Auto extra für die Fahrt, um beispielsweise nicht mit High Heels zur Abendparty fahren zu müssen.

Mit Flip-Flops Auto fahren?

Es ist grundsätzlich nicht verboten, ein Auto mit Flip-Flops zu steuern, empfehlenswert ist es jedoch nicht.

Schuhmodel Darum ungeeignet
Flip Flops

Bei Flip Flops hat man keinen festen Halt in den Schuhen und das Abrutschen ist vorprogrammiert. Es kann außerdem passieren, dass sich die Schlaufen in der Pedale verfangen und der Fuß verkeilt wird.

Mit High Heels Auto fahren?

Auch High Heels sind nicht verboten. Allerdings bringen sie einige Nachteile mit sich.

Schuhmodel Darum ungeeignet
High Heels

Bei High Heels tritt man nur mit Zehen und Ballen auf. Die Ferse hat keinen Kontakt zum Boden. Das Ganze ist eine recht instabile Angelegenheit.

Mit Wanderschuhen Auto fahren?

Wanderschuhe sind grundsätzlich erlaubt, ideal sind sie aber nicht.

Schuhmodel Darum ungeeignet
Wanderschuhe

Wanderschuhe haben oft höhere, derbe Sohlen. Dadurch ist der Fußkontakt zur Pedale eingeschränkt. Das Gefühl wie stark oder schwach man treten muss, wird dadurch beeinträchtigt.

Mit Plateauschuhen Auto fahren?

Zwar liegt bei Plateauschuhen der ganze Fuß auf dem Pedal auf, doch auch sie sind eigentlich nicht zum Fahren geeignet.

Schuhmodel Darum ungeeignet
Plateauschuhe

Plateauschuhe haben denselben Nachteil beim Autofahren wie die Wanderschuhe. Durch die überdimensionierte Sohle wird der negative Effekt noch verstärkt.

Wussten Sie schon…?

Barfuß Auto fahren: Wie urteilen die Gerichte?

Einige Richter berufen sich bei ihrem Urteil auf § 23 Absatz 1 StVO. Diese Vorschrift macht jeden Autofahrer für die Sicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Das betrifft das Fahrzeug selbst, die Ladung sowie die Besetzung.

Manche Richter lesen aus § 23 Absatz 1 StVO eine Vorschrift für festes Schuhwerk ab.

Andere Gerichte (höherer Instanzen), wie etwa die Oberlandesgerichte Bamberg und Celle, sehen jedoch darin keine feste Regel.

In drei Entscheidungen stellte beispielsweise das OLG Bamberg klar, dass es den Staat grundsätzlich nichts angehe, ob jemand barfuß oder mit Sandalen sein Auto steuert (Beschl. v. 15.11. 2006, Az. 2 Ss OWi 577/06, Beschl. 11.01.2007, Az. 3 Ss OWi 1796/06, 3 OWi 1796/2006 und Beschl. v. 04.04.2007, Az. 3 Ss OWi 338/2007, 3 Ss OWi 338/07).

Dass das Tragen „falscher“ Schuhe Auslöser des Unfalls war, muss zudem von der Polizei bzw. dem Unfallgegner nachgewiesen werden. Da dies in der Regel schwierig zu beweisen ist, kommt es selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Das Fahren mit bestimmten Schuhen stellt nach derzeitiger Rechtsprechung eben keine grobe Fahrlässigkeit dar.

Von daher zahlt in der Regel die Haftplicht und die Vollkasko.

ACHTUNG: Wer ohne Schuhe fährt und in einen Unfall verwickelt wird, dem kann durchaus eine Teilschuld zugesprochen werden. Das Argument: Hier wurde nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt (Oberlandesgericht Bamberg, Az. 2 Ss OWI 577/06). In diesem Fall ist die Zahlung eines Bußgeldes durchaus möglich. Zudem droht eine Leistungskürzung der Versicherung.

Barfuß Auto fahren: Was gilt für Berufskraftfahrer?

Berufskraftfahrer müssen beim Fahren auf ihre Schuhe achten. Der Gesetzgeber schreibt für diese Berufsgruppe das Tragen geschlossenen Schuhwerks vor.

In § 44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29) heißt es:

„Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeugs den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“

Diese Vorschrift gilt jedoch nur im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses (Versicherung in der Gesetzlichen Unfallversicherung). Der Bußgeldtatbestand des § 58 BGV D29 über die Verweisung auf § 32 BGV D29 richtet sich nur an Unternehmer und Versicherte als Normadressaten.

Lkw-Fahrer beispielsweise, die beruflich am Steuer sitzen, müssen die Unfallverhütungsvorschriften einhalten und festes Schuhwerk tragen.

Warum barfuß mit dem Auto fahren keine gute Idee ist?

Gerade im Sommer möchte man auch an den Füßen möglichst wenig tragen. Dazu ist es schnell und bequem nach dem Strandbesuch direkt barfuß ins Auto zu steigen und loszufahren.

Das Problem ist, dass die nackten Füße keinen festen Kontakt zu den Pedalen haben. Wenn der Fuß dann noch feucht ist, kann man leicht von den Pedalen abrutschen. Wenn man bremsen muss, kann daraus schnell eine brenzlige Situation entstehen.

Nicht zu vergessen ist der Selbstschutz. Ist man selbst Unfallopfer, schützen Schuhe vor gefährlichen Verletzungen. Und wenn man das Auto im Notfall verlassen muss, zählt jede Sekunde. Da hat man keine Zeit, sich noch schnell die Schuhe anzuziehen.

Welche Schuhvorschriften gelten im Ausland?

Wenn Sie Urlaub im Ausland machen, sind Sie immer besser beraten, geeignete Schuhe beim Autofahren zu tragen.

In Österreich ist es ähnlich wie in Deutschland. Es gibt zumindest kein Verbot für bestimmte Schuhe oder das Barfußfahren.

In der Schweiz schreibt der Paragraph 31 der Verkehrsordnung vor, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht werden können muss. Auch hier gilt: Jedes Schuhwerk ist beim Autofahren erlaubt und auch ohne Schuhe darf man fahren. Passiert jedoch ein Unfall, muss man mit einer Strafanzeige, einem hohen Bußgeld und Führerscheinentzug rechnen.

In Italien ist man beim Thema Schuhe und Autofahren auch ganz liberal. Aber erst seit dem Jahr 1993. Bis dahin war es verboten mit Flip-Flops Auto zu fahren.

Wer jedoch in Spanien beim Autofahren barfuß oder mit Flip Flops erwischt wird, muss 200 Euro Bußgeld zahlen.

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