Führerscheinprüfung durchgefallen & wiederholen: Was Sie jetzt wissen müssen?
In der Führerscheinprüfung durchgefallen! Was nun?
Zunächst einmal gilt: Nur keine Panik. Es gilt Ruhe zu bewahren. Denn wie auch schon in der Schule oder in der Universität gilt: Nach einer vermasselten Prüfung ist vor der nächsten erfolgreichen Prüfung. Jede Prüfung kann wiederholt werden – auch die praktische Führerscheinprüfung.
Selbstverständlich ist es kein schönes Gefühl, durch die Führerscheinprüfung zu rasseln. Aber es passiert sehr häufig und ist auch nicht wirklich dramatisch, wenn auch im ersten Moment ärgerlich.
Prüfungswiederholung
Die Prüfungswiederholung ist in der Regel kein Problem, doch muss der Zeitraum zwischen Durchfallen und Wiederholen der fahrpraktischen Prüfung laut §18 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mindestens zwei Wochen betragen.
Diese zwei Wochen sollten vor allem dazu dienen, die in der Prüfung unterlaufenen Fehler genau zu analysieren und die Sicherheit und das Selbstvertrauen hinterm Steuer mithilfe einiger vertiefender Fahrstunden zu vergrößern.
Wird man bei der praktischen Prüfung jedoch bei einem Täuschungsversuch erwischt, muss man laut FeV sogar mindestens sechs Wochen warten, bis man den nächsten Anlauf starten darf.
Die theoretische Prüfung muss man übrigens nicht wiederholen, wenn man in der Praxis durchfällt. Wobei es auch hier eine Ausnahme gibt:
- Liegen mehr als 12 Monate zwischen bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung, muss man leider nochmals sein fahrtheoretisches Wissen prüfen lassen.
Insofern sollte man sich nach dem Durchfallen durch die praktische Prüfung nicht allzu viel Zeit mit dem zweiten Versuch lassen.
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Rund um die Führerscheinprüfung ranken sich viele Mythen und Gerüchte. Unter anderem: Bis zu sechsmal kann man durch die Führerscheinprüfung fallen – danach muss man zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Das aber wurde schon vor langer Zeit abgeschafft.
Grundsätzlich gilt:
- Die praktische Führerscheinprüfung kann man so oft wiederholen, bis man den Lappen endlich in den Händen hält. Allerdings ist das leider mit weiteren Kosten für Fahrstunden, Nachschulung und nicht zuletzt auch Prüfungsgebühren verbunden.
- Nur wenn der Prüfer die körperliche oder geistige Fahreignung eines Prüflings nach einer durchgefallenen Prüfung ernsthaft in Frage stellt, ist er dazu verpflichtet, dies an die Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Diese wiederum kann dann eine MPU anordnen. Ob nun nach dem zweiten oder sechsten Versuch, ist nicht maßgeblich und hängt nicht zuletzt auch von individuellen Faktoren und der Einschätzung des Prüfers ab.
Zu beachten ist in jedem Fall aber:
- Wenn man durch die Prüfung gefallen ist, muss man eine Frist von 2 Wochen abwarten, dann geht es weiter. (Bis 2008 galt noch: Nach drei durchgefallenen Prüfungen verlängert sich diese Frist auf drei Monate.)
Wichtig ist ansonsten, dass zwischen der Theorieprüfung und der Praxisprüfung kein Jahr liegt. Liegt mehr als ein Jahr dazwischen, muss die theoretische Prüfung wiederholt werden, auch wenn sie bereits einmal bestanden wurde.
Oftmals Durchfallen – Woran kann es liegen?
Häufig hat man einfach nur einen nicht passenden Fahrlehrer gehabt oder war schlichtweg noch nicht reif für die Prüfung.
Ein weiteres oft verkanntes Problem sind Fahrangst und Prüfungsangst. Sehr viele Menschen haben mit diesen Problemen zu kämpfen. Hier gilt es, sich nicht zu verschließen. Es gibt viel Gleichgesinnte und auch Fahrschulen sind inzwischen auf diese Problematiken aufmerksam geworden. Sehr häufig lassen sich Probleme mit dem richtigen Fahrlehrer und/oder einer begleitenden Therapie in den Griff bekommen.
Wer unter Fahrangst/Prüfungsangst leidet, hat es bei der Fahrprüfung leider besonders schwer, da die Nervosität sehr groß ist. Doch auch das kann man in den Griff bekommen. Auch wenn man bereits mehrmals durch eine Fahrprüfung gefallen sein sollte und der Druck dadurch auch noch ansteigt.
- Hier gilt: Übung macht den Meister! Stressbewältigungsübungen und regelmäßiges Training auf dem Verkehrsübungsplatz können Wunder wirken. Man muss sich nur die Zeit lassen.
Wussten Sie schon?
Führerscheinprüfung wiederholen – welche Kosten fallen an?
Die Kosten für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Sofern Sie die theoretische Führerscheinprüfung wiederholen müssen, fallen auch die Kosten dafür wieder an. Die Kosten für die Wiederholung der praktischen Führerscheinprüfung können Sie nach Führerscheinklasse der folgenden Tabelle entnehmen. Hier müssen teils nur einzelne Prüfbestandteile wiederholt werden – mit entsprechenden Kosten dafür.
Die Kosten für etwaig nötige Fahrstunden richten sich nach den Kostensätzen Ihrer Fahrschule.
Führerscheinklasse | Kosten Theoretische Prüfung | Praktische Führerscheinprüfung | Wiederholung Prüfungsfahrt mit Grundfahraufgaben | Wiederholung Abfahrtkontrolle/ Handfertigkeiten | Wiederholung Verbinden und Trennen von Fahrzeugen |
AM | 22,49 € | 91,75 € | 91,75 € | – | – |
A1 | 22,49 € | 91,75 € | 91,75 € | – | – |
A2 | 22,49 € | 121,38 € | 121,38 € | – | – |
A2 (Stufenregelung) | 80,92 € | 80,92 € | – | – | |
A | 22,49 € | 121,38 € | 121,38 € | – | – |
A (Stufenregelung) | – | 80,92 € | 80,92 € | – | – |
B | 22,49 € | 91,75 € | 91,75 € | – | – |
BE | 22,49 € | 91,75 € | 91,75 € | – | 20,33 € |
C | 22,49 € | 151,13 € | 130,90 € | 20,33 € | – |
CE | 22,49 € | 151,13 € | 130,90 € | – | 20,33 € |
C1 | 22,49 € | 151,13 € | 130,90 € | 20,33 € | – |
C1E | – | 151,13 € | 130,90 € | – | 20,33 € |
D | 22,49 € | 151,13 € | 121,38 € | 29,75 € | – |
DE | – | 142,80 € | 122,57 € | – | 20,33 € |
D1 | 22,49 € | 151,13 € | 121,38 € | 29,75 € | – |
D1E | – | 142,80 € | 122,57 € | – | 20,23 € |
T | 22,49 € | 121,38 € | 80,92 € | 20,23 € | 20,23 € |
L | 22,49 € | – | – | – | – |
Mofa | 15,47 € | – | – | – | – |
Stand Dez. 2016
Für alle Stress-Geplagten: Was passiert vor, während und nach der Prüfung?
Vorher werden die Fahrschul-Schilder entfernt, dann wird der Ablauf abgesprochen. Bei Fragen nicht schüchtern sein und ruhig nachfragen:
- Was ist die Erwartung an den Fahrschüler?
- Wie gibt der Fahrprüfer die Anweisungen?
- Vor der Fahrt unbedingt technisch alles vorbereiten: Lenkrad, Sitz und Spiegel
- Sind alle Personen inklusive Fahrer angeschnallt?
- Sind alle Türen verschlossen?
- Manche Fahrlehrer verlangen auch das Kontrollieren der Reifen bzw. des Lichts oder auch den Stand des Motoröls oder der Scheibenwischerflüssigkeit.
Die Dauer der praktischen Prüfung beläuft sich auf ca. 45 Minuten und die reine Fahrtzeit auf etwa 25 Minuten. Fällt dem Prüfer jedoch auf, dass eine bestimmte oder auch mehrere Verkehrssituationen noch nicht so gut sitzen, kann er diese wiederholen lassen, wodurch sich die Prüfungsfahrt auch verlängern kann.
Bei vielen praktischen Prüfungen ist eine Begleitperson dabei. Meistens ist dies ein weiterer Bewerber zur Führerscheinprüfung.
Während der Prüfung stellt der Prüfer Aufgaben und gibt entsprechende Anweisungen. Davor hat er die Fahrtroute bereits festgelegt.
Aufgaben wie vorwärts und rückwärts Einparken oder auch eine Vollbremsung/ein Wendemanöver können auch auf ruhigeren Straßen oder Parkplätzen abgefragt werden.
Nach der Prüfung wird der Fahrschüler sofort informiert, ob er bestanden hat oder nicht und ggf. werden Fehler besprochen.
Also: Keine Angst vor der Führerscheinprüfung. Viel Erfolg.
Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze
- Zwischen dem Durchfallen und dem Wiederholen der fahrpraktischen Prüfung müssen gemäß §18 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mindestens zwei Wochen liegen.
- Dennoch sollte man sich mit dem Wiederholen nicht allzu viel Zeit lassen, denn der Zeitraum zwischen dem Bestehen der theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung darf 12 Monate nicht überschreiten.
- Prinzipiell kann man die Fahrprüfung mittlerweile so oft wie nötig wiederholen.
- Hat der Prüfer nach einer nicht bestandenen praktischen Prüfung jedoch starke Zweifel an der Fahreignung des Prüflings, kann vor der nächsten Prüfung eine MPU angeordnet werden.
- Wer wegen eines Täuschungsversuchs durch die praktische Fahrprüfung fällt, muss sechs Wochen warten, bis er einen neuen Anlauf nehmen kann.
- Bei jeder Wiederholungsprüfung wird auch die Prüfungsgebühr wieder fällig.