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Bußgeldbescheid Halter nicht Fahrer: Was nun?

Bei den meisten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung gilt die sogenannte Fahrerhaftung. Es ist also der Fahrer verantwortlich und zu bestrafen, nicht der Halter des Wagens. Was passiert, wenn doch der Halter den Bußgeldbescheid bekommt?

Bußgeldbescheid landet beim Halter, nicht beim Fahrer: Was tun?

Nicht immer wird ein Auto auch vom Halter, also vom Besitzer des Wagens gefahren. Schließlich ist es möglich, den eigenen Wagen zu verleihen. Doch was passiert, wenn der Fahrer nun eine Ordnungswidrigkeit begeht und so ein Bußgeld verursacht? Wer muss die Strafen zahlen?

In Deutschland gilt in den meisten Fällen eine Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Geschwindigkeitsverstoß der Fahrer und nicht der Halter haftet. Dennoch kann es sein, dass der Bußgeldbescheid zunächst zum Halter geht, da die Polizei über das Nummernschild erstmal nur den Besitzer des Wagens ausfindig machen wird.

Geht ein Bußgeldbescheid an den Halter des Wagens, der aber die  Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat, so kann der Halter dieses Missverständnis aufklären. Er muss in dem ihm zugesandten Anhörungsbogen lediglich seine Angaben zur Sache machen und auch den eigentlichen Fahrer eintragen. Der Bußgeldbescheid wird dann dem Fahrer zugestellt.

Was passiert, wenn bei einem Bußgeldbescheid der Fahrer nicht gefunden wird?

Da ein Fahrzeugbesitzer das Auto im Normalfall nur an ihm bekannte Personen verleiht, kommt es relativ selten dazu, dass der Fahrer nicht gefunden werden kann.

  • Tritt dieser Fall dennoch ein, ermittelt in der Regel die Polizei und versucht den Fahrer ausfindig zu machen.

Im Laufe des Verfahrens kann es sogar dazu kommen, dass ein Richter ein sogenanntes Fahrtenbuch anordnet, welches der Halter zukünftig führen muss. Der Halter muss das Bußgeld normalerweise nicht zahlen, wenn zum Beispiel durch das Blitzerfoto glaubhaft belegt ist, dass er nicht der Fahrer war.

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Welche Konsequenzen hat es, wenn der Halter den Fahrer nicht benennt?

Der Halter muss sich zur Sache nicht weiter äußern und hat zudem ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht, wenn es sich bei dem Fahrer um einen Angehörigen handelt.

Die Polizei wird in diesem Fall versuchen, den Fahrer eigenständig zu ermitteln.

Wie erfolgt der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Im Normalfall können Sie schon auf dem Anhörungsbogen darauf hinweisen, dass Sie nicht der Fahrer, sondern nur der Halter sind. Dann wird gegen den Fahrer ermittelt.

Wenn Sie gleich einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie innerhalb der Frist Einspruch einlegen. Es empfiehlt sich zudem, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

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