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Achtung durchgezogene Linie – Überholen Verboten!

Durchgezogene Linien auf Fahrbahnen bedeuten Überholverbot. Es handelt sich laut StVO um Fahrstreifenbegrenzungen. Sie dürfen nicht überfahren werden. Die Fahrstreifenbegrenzung dient der Verkehrssicherheit. Sie befindet sich an unübersichtlichen Stellen, zum Beispiel vor Kurven oder innerhalb von Gefällen. Wer eine durchgezogene Linie überfährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei Gefährdung oder Unfall drohen Punkte in Flensburg und Fahrverbot, im schlimmsten Fall auch Führerscheinentzug.

Durchgezogene Linien als Verkehrszeichen

Durchgezogene Linien sind Fahrbahnmarkierungen und damit Verkehrszeichen im Sinne der StVO (§ 41 StVO, Anlage 2, Absatz Markierungen, Zeichen 295). Sie helfen bei der Orientierung, verbessern die Verkehrsführung und sorgen so für mehr Verkehrssicherheit.

Zeichen Nr. 295
(Fahrbahn­begrenzung)

Fahrbahnbegrenzung; durchgezogene Linie links und rechts von der Fahrbahn (darf bis auf wenige Ausnahmen nicht überfahren werden)

Zeichen Nr. 340
(Leitlinie)

Leitlinie; gestrichelte Linie zwischen Fahrspuren (darf überfahren werden)

Zeichen Nr. 295
(Fahrstreifen­begrenzung)

Einfache Fahrstreifenbegrenzung; durchgezogene Linie zwischen Fahrspuren (darf nicht überfahren werden)

Zeichen Nr. 295
(doppelte Fahrstreifen­begrenzung)

Doppelte Fahrstreifenbegrenzung; zwei durchgezogene Linien zwischen Fahrspuren (darf nicht überfahren werden)

Zeichen Nr. 296
(Einseitige Fahrstreifen­begrenzung)

Einseitige Fahrstreifenbegrenzung; durchgezogene und gestrichelte Linie nebeneinander zwischen Fahrspuren (darf nur über die gestrichelte Linie kommend überfahren werden)

Unterschied zwischen Fahrbahnbegrenzung und Fahrstreifenbegrenzung

Fahrstreifenbegrenzung

Das Zeichen „Fahrstreifenbegrenzung“ trennt den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr voneinander ab. Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus einer Doppellinie bestehen. Sie darf nicht überfahren werden.

Fahrbahnbegrenzung

Das Verkehrs­zeichen „Fahrbahn­begrenzung“ begrenzt die Fahrbahn links und rechts und kann auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg von der Fahrbahn abgrenzen. Die Fahrbahnbegrenzung darf überfahren werden.

Wussten Sie schon…?

Durchgezogene Linie – Regelungen und Verbote

Durchgehende Linien dürfen nicht (auch nicht teilweise) überfahren werden.

Trennt die durchgezogene Linie die Fahrspur des Gegenverkehrs ab, ist rechts von ihr zu fahren.

Grenzt die durchgezogene Linie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Fahrzeuge und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.

Geparkt werden darf auf einem Fahrstreifen nur, wenn links zur Fahrstreifenbegrenzung mind. 3 m Abstand sind.

Ist ein Sonderweg oder Seitenstreifen vorhanden, darf nicht links von der Fahrbahnbegrenzung gehalten werden.

Die Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel eines Kreisverkehrs darf nur mit Fahrzeugen größer Abmessungen überfahren werden, wenn diese anders den Kreisverkehr nicht passieren könnten.

Bei Anordnung des Fahrens auf dem Seitenstreifen durch Zeichen Nr. 223.1 darf die Fahrbahnbegrenzung wie eine Leitlinie überfahren werden.

Bei Abgrenzung von Sonderwegen darf die Fahrbahnbegrenzung nur überfahren werden, um nicht anders erreichbare Parkstände zu erreichen.

Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.

Bei einer einseitigen Fahrstreifenbegrenzung darf der Fahrstreifen über die gestrichelte Linie überfahren werden, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird

Oft werden Fahrstreifenbegrenzungen durch den sogenannten Vorankündigungspfeil angekündigt, meistens vor Kurven.

Unterschied zwischen einfacher und doppelt durchgezogener Linie?

Doppelt durchgezonge Linie
Einfach durchgezogene Linie

Zwischen der doppelt durchgezogenen Linie und der einfach durchgezogenen Linie besteht verkehrsrechtlich kein Unterschied. Doppelt durchgezogene Linien werden außerorts und auf Autobahnen genutzt, um das Überholverbot zu verdeutlichen.

Bußgeldkatalog: Überholverbot bei durchgezogener Linie

Gemäß StVO Regelwerk (§ 41 StVO, Anlage 2) dürfen durchgezogene Linien (in dem Fall Fahrstreifenbegrenzungen) nicht überfahren werden.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Überholen bei Fahrstreifenbegrenzung mit unklarer Verkehrslage 150 € 1 nein
Überholen bei Fahrstreifenbegrenzung mit unklarer Verkehrslage mit Gefährdung 250 € 2 1 Monat
Überholen bei Fahrstreifenbegrenzung mit unklarer Verkehrslage mit Unfallverursachung 300 € 2 1 Monat
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung und links abgebogen 30 €
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung und links abgebogen mit Gefährdung 35 €
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung und links abgebogen mit Unfallverursachung 40 €
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung und gewendet 30 €
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung und gewendet mit Gefährdung 35 €
Geparkt mit Unterschreitung des 3 m Mindestabstands zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung 10 €
Geparkt mit Unterschreitung des 3 m Mindestabstands zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung mit Behinderung 15 €
Geparkt mit Unterschreitung des 3 m Mindestabstands zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung länger als drei Stunden 20 €
Geparkt mit Unterschreitung des 3 m Mindestabstands zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung länger als drei Stunden mit Behinderung 30 €

Wann darf man bei durchgezogener Linie überholen?

Bei durchgezogener Mittellinie darf man nicht überholen. Die Fahrstreifenbegrenzung darf nur bei Gefahrensituationen, zum Beispiel bei einem blockierten Fahrstreifen, überfahren werden.

Die durchgezogene Linie als Fahrbahnbegrenzung darf auch überfahren werden, wenn

  1. Das Verkehrszeichen Nr. 223.1 mit drei weißen Pfeilen auf blauem Hintergrund anzeigt, dass man den Seitenstreifen befahren muss.
  2. Um Parkplätze zu erreichen, die nur zu erreichen sind, wenn Sie die durchgezogene Linie überfahren wird.
  3. Um zu einem nicht anders zu erreichenden Grundstück zu kommen.

Fahrradfahrer bei durchgezogener Linie überholen?

Bei breiten Fahrstreifen ist dies möglich. Solange die Fahrstreifenbegrenzung nicht überfahren und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, dürfen Radfahrer hier überholt werden. Nimmt man als Beispiel ein Fahrzeug mit 2 m Breite und rechnet den Mindestabstand von 1,5 m hinzu sowie die Breite des Radfahrers von 1 m, ergibt sich eine notwendige Fahrstreifenbereite von rund 4,5 m.

Weitere Fragen & Antworten

Die durchgezogene Mittellinie soll schützen. Immer häufiger wird sie jedoch missachtet und es kommt zu schweren Unfällen, insbesondere Frontalzusammenstößen mit dem Gegenverkehr.

Folgenschwer wird das Überfahren der Mittellinie bei unklarer Verkehrslage. Dann drohen 300 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Hingegen das Linksabbiegen trotz durchgezogener Linie mit Unfallfolge kostet nur 40 Euro Bußgeld.

Handelt der Unfallverursacher grob fahrlässig und gefährdet den Verkehr wissentlich bzw. nimmt Schaden in Kauf, handelt es sich um eine Straftat. Fahrlässig handelt aber auch jemand, der die Folgen seiner Tat nicht abschätzen kann.

Bestraft werden kann grobe Fahrlässigkeit mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Hinzu kommt meistens auch, dass die Versicherung die Leistung verweigert. Der Täter bleibt dann auf der Schadenssumme sitzen.

Das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung wird je nach Situation unterschiedlich bewertet. Für Fahranfänger hat das dann auch verschiedene Konsequenzen.

Bei Verstoß gegen das Überholverbot (Überfahren der durchgezogenen Linie zum Überholen) handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit des Fahranfängers um weitere zwei Jahre und er muss ein Aufbauseminar besuchen.

Andere Verstöße im Zusammenhang mit der durchgezogenen Mittellinie, wie zum Beispiel das Überfahren der Linie zwecks Linksabbiegens, haben keine Auswirkungen auf die Probezeit. Es handelt sich nicht einmal um einen B-Verstoß.

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