powered by
Fulda Logo Fulda Logo

Motorradführerschein – die Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM

Wer den Wind unter Helm und die Freiheit auf den Straßen spüren will, fährt am besten Motorrad. Das aber geht nicht ohne den Besitz der Führerscheinklasse A. Die nämlich beinhaltet in all ihren unterschiedlichen Ausprägungen – also AM, A, A1 und A2 – die Berechtigung, ein Kraftrad mit entsprechendem Hubraum zu fahren. Wo genau die Unterschiede zwischen diesen A-Klassen liegen und was es sonst noch in Sachen Motorradführerschein zu beachten gilt, erläutern wir Ihnen hier.

Führerscheinklasse A bis AM Übersicht

Die Führerscheinklassen A bis AM umfassen prinzipiell alles, was 2 oder mitunter auch 3 und 4 (Trikes und Quads) „elektrisierte“ Räder hat.

Insofern fallen Mofas und Mopeds ebenso unter diese Führerscheinklassen wie auch Maschinen mit mehr kW und größerem Hubraum.

Da jedoch mit höherer Motorleistung und Geschwindigkeit auch die Anforderungen an die Fahrer sukzessive steigen, gibt es in vor allem in der „Königsklasse“ A Beschränkungen, was das Mindestalter angeht. Dieses muss im besten Fall  20 Jahre betragen, kann aber auch bei 24 Jahren liegen.

Führerscheinklassen für Motorräder, Roller sowie drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge

Symbol Führerscheinklasse Fahrzeuge in dieser Klasse
Führerscheinklasse AM Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Führerscheinklasse A1 Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Führerscheinklasse A2 Führerscheinklasse A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
Führerscheinklasse A Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

Entscheidend ist, was in den jeweiligen Fahrzeugpapieren des Fahrzeuges als Leistungsmerkmal hinterlegt ist. Für Elektrofahrzeuge, wie z.B. Elektroroller, e-Bikes, e-Roller oder e-Trikes und Kombinationen (Hybride) wird rein die sogenannte Leermasse, also ohne Batterie des Fahrzeuges zur Einstufung herangezogen.

Führerscheinklasse A – AM Mindestalter

Ab einem Alter von 24 Jahren können Sie frei wählen, welchen Motorradführschein Sie machen möchten. Sind Sie jünger, gibt es Einschränkungen. Welche, erfahren Sie in der folgenden Tabelle:

Führerscheinklasse Mindestalter
AM 16 Jahre
A1 16 Jahre
A2 18 Jahre
A
  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

Führerscheinklasse A

Die Führerscheinklasse A kennt keine Begrenzung von Hubraum oder kW. Zudem darf man mit dem Besitz dieser Klasse auch einen Beiwagen am Motorrad mitführen.

  • Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse A liegt entsprechend hoch, nämlich bei 24 Jahren.
  • Kann man jedoch auf mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 verweisen, ist der Erwerb des A-Führerscheins auch schon mit 20 Jahren möglich.

Insofern hat man mit der Führerscheinklasse A auch gleichzeitig die Berechtigung, Motorräder der Klassen AM, A1 und eben auch A2 zu fahren.

Bezüglich der Kosten lässt sich sagen, dass zunächst mit Gebühren von

  • rund 23 Euro für die theoretische und
  • knapp 120 Euro für die praktische Prüfung

zu rechnen ist.

Hinzu kommen die Kosten für den theoretischen Unterricht. Der muss mindestens 10 Doppelstunden betragen, abhängig davon, ob Sie bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen.

Des Weiteren müssen Sie auch mit mindestens 12 praktischen Pflichtstunden kalkulieren.

Dazu kommen natürlich auch die Fahrschulgebühren (Anmeldung, Vorstellung zur Prüfung, etc.). Unterm Strich sind Sie beim Erwerb der Führerscheinklasse A nicht selten bei Gesamtkosten von zwischen 1.300 Euro und 2.000 Euro.

Das ist natürlich abhängig davon, ob man beispielsweise bereits Fahrpraxis aufgrund eines A2- oder A1-Führerscheins hat.

Wussten Sie schon…?

Führerscheinklasse A1

Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet:

  • Motorräder, die über nicht mehr als 11 kW Nennleistung verfügen und deren Hubraum maximal 125 ccm umfasst.
  • Bei Trikes der A1-Klasse darf die Nennleistung 15 kW nicht überschreiten.

Um diese Faherlaubnis zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein

Was die Kosten angeht, berechnen TÜV/DEKRA Prüfungsgebühren in Höhe von:

  • 23 Euro für die Theorie.
  • etwa 90 Euro für die Praxis.

Was die Ausbildung in der Fahrschule betrifft, müssen für die A1-Führerscheinklasse:

  • 16 Doppelstunden lang Theorie gebüffelt werden
  • mindestens 12 Pflichtstunden zu jeweils 45 Minuten gefahren werden – über Land, auf Autobahnen und bei Dunkelheit.

Insgesamt können sich die Kosten für einen A1-Führerschein auf über 1.000 Euro belaufen.

Führerscheinklasse A2

Mit der Führerscheinklasse A2 entscheidet man sich für:

  • Motorräder, die eine Nennleistung von höchstens 35 kW und bis zu 0,2 kW/kg aufweisen .

Sie dient nicht selten als Einstieg für die Führerscheinklasse A. Folgerichtig beträgt das Mindestalter für den Führerscheinklasse A2 auch 18 Jahre.

Was die Kostenfrage betrifft, liegen die TÜV/DEKRA Prüfungsgebühren bei:

  • 23 Euro für die Theorie
  • Etwa 80 Euro für die Praxis

Was die Ausbildung in der Fahrschule, deren Dauer und Kosten angeht, kommt es darauf an, ob Sie vor dem Erwerb des A2-Führerscheins mindestens zwei Jahre den Führerschein der Klasse A1 besessen haben. Dann nämlich reicht lediglich eine Praxis-Prüfung.

Bei vorhandenem Führerschein der Klasse B würde sich die Theorie zumindest auf 10 Doppelstunden (statt normalerweise 12) verkürzen.

Bezüglich der Pflichtstunden sind auch für die Führerscheinklasse A2 genau 12 vorgesehen – über Land, auf Autobahnen und bei Dunkelheit.

Insgesamt kann man auch beim A2-Führerschein und abhängig von der Motorrad-Vorerfahrung mit Kosten von etwa 1.000 bis 1.500 Euro rechnen.

Führerscheinklasse AM

Mit einem Führerschein der Klasse AM, die sozusagen die Einstiegsklasse für Motorräder darstellt, sind Sie berechtigt „leichte zwei-, drei und vierrädrige Kraftfahrzeuge und Kleinkrafträder“ – also Mopeds und Mofas wie auch kleinere Trikes und Quads –  zu fahren:

  • Deren Hubraum maximal 50 ccm beträgt
  • Die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren
  • Deren Leermasse nicht mehr als 350 kg beträgt

Das Mindestalter für die Klasse beträgt 16 Jahre, wodurch sie vor allem bei Jugendlichen beliebt ist. Die Beliebtheit gründet womöglich auch auf den geringen Kosten für den AM-Führerschein.

Die Kostenfrage ist relativ günstig beantwortet, denn TÜV/DEKRA erheben Prüfungsgebühren von lediglich:

  • ca. 24 Euro für die Theorie
  • Knapp 90 Euro für die Praxis

Die Kosten für die Fahrschulausbildung liegen mit zwischen 100 und 200 Euro, auch im eher günstigen Bereich, da für den AM-Führerschein  nur 6 Doppelstunden Theorie und eine praktische Doppelstunde benötigt werden.

Alte Führerscheinklasse für neue Klasse A

Sollten Sie noch im Besitz der alten Klasse 1 oder 1a sein – d.h. die Fahrerlaubnis dafür wurde Ihnen noch vor dem 01.01.1989 erteilt – dürfen Sie damit die neue Klasse A fahren.

Ebenso können Sie die Klasse A auch mit alten Führerscheinklassen 2 und 3 fahren.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Mir den Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM dürfen Sie leichte Motorkrafträder und größere Maschinen ebenso wie Trikes und Quads fahren.
  2. Bei der Führerscheinklasse A gibt es bezüglich Leistung der Maschine keine Beschränkung im Sinne von kW.
  3. Das Mindestalter beträgt bei der Klasse A 24 Jahre. Hat man jedoch bereits mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2, darf man bereits mit 20 Jahren den A-Führerschein machen.
  4. Mit der Klasse A1 dürfen Sie Motorräder bis max. 11 kW  Nennleistung und einem Hubraum von höchstens 125 ccm fahren. Hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
  5. Die  Führerscheinklasse A2 ist auf Motorräder beschränkt, die eine Nennleistung von höchstens 35 kW aufweisen. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
  6. Die AM-Klasse ist die Einstiegsklasse vor allem für Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind.
  7. Die Kosten für einen Motorradführerschein variieren zwischen etwa 100-200 Euro für die AM-Klasse und bis zu über 1.000 Euro für alle anderen Klassen, abhängig von der Fahrerfahrung mit anderen Fahrzeugklassen.
  8. Mit einem alten Führerschein der Klassen 1, 1a und auch 2 und 3, können Sie die neue Klasse A fahren.
˄