powered by
Fulda Logo Fulda Logo

Führerschein Umtauschen: Wann und welche Fristen?

Führerscheine mit einem früheren Ausstellungsdatum als den 19.01.2013, müssen jetzt noch früher umgetauscht werden – auf eigene Kosten. Erfahren Sie hier alles über die neuen Fristen, anfallende Kosten, drohende Bußgelder und ob auch Ihr Führerschein umgetauscht werden muss.

Führerschein umtauschen wann nötig

Ob es nötig ist, Ihren Führerschein umzutauschen, hängt davon ab wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde, und nicht davon, wann Sie den Führerschein gemacht haben. Beide Daten können sich logischerweise unterscheiden, wenn Sie z.B. im Laufe der Jahre einen alten Papierführerschein gegen einen Plastikkartenformat getauscht haben und sich das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheines damit ändert.

  • Stichtag ist der 19.01.2013. Ist Ihr Führerschein vor diesem Stichtag ausgestellt worden und ist es ein PKW Führerschein oder ein Motorradführerschein, dann muss Ihr Führerschein zwingend getauscht werden. Egal, ob es noch der graue Lappen, der rosa Papierführerschein, ein DDR Führerschein oder ein Plastikführerschein ist – all diese Führerscheine müssen zwingend getauscht werden.
  • Ist Ihr Führerscheindokument ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden, müssen Sie nicht umtauschen.

Lesen Sie im weiteren Verlauf mehr über die Fristen des Führerschein Umtausches, also wann Sie an der Reihe sind, Ihren Führerschein zu tauschen.

Führerschein Umtausch Fristen

Am 19. Januar 2013 wurden die neuen EU-Führerscheine im Rahmen der EU Führerschein Richtlinie eingeführt. Führerscheine ab diesem Ausstellungsdatum sind generell nur noch 15 Jahr gültig, dann müssen sie verlängert werden.

Für ältere Führerscheine galt bislang die Regel, dass sie bis zum 19.01. 2033 umgetauscht werden mussten. Der Umtausch muss jetzt jedoch schon zwischen dem 19. Januar 2021 und dem 19. Januar 2033 erfolgen.

Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine sind gestaffelt. Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Der Grund für die Staffelung ist die Entlastung der Führerscheinstellen, damit nicht alle Antragsteller auf einmal kommen.

Hinweis: Es handelt sich nur um den Umtausch des Dokuments. Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden. Eine ärztliche oder sonstige Untersuchung ist nicht erforderlich.

Staffelung der Führerschein Umtauschfristen

Um die Führerscheinstellen vor einem Ansturm der Antragssteller zu bewahren, wurden die Umtauschfristen für alte Führerscheine gestaffelt:

  • Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, entscheidet das Geburtsjahr des Inhabers über die Frist.
  • Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis entscheidend.
  • Vorziehen der Umtauschfristen: Galt bislang für ältere Führerscheine, dass diese bis zum 19.Januar.2033 umgetauscht werden mussten, muss der Umtausch mittlerweile zwischen dem 19. Januar 2021 und dem 19. Januar 2033 geschehen.

Anhand der folgenden Tabelle erfahren Sie, wann Sie an der Reihe sind.

Übersicht Umtauschfristen Führerschein

Führerscheine bis 31.12.1998 ausgestellt wurden

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Umtauschfrist – bis zu diesem Tag umtauschen 
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01 2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025

 

Führerscheine die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden

Austellungsdatum des Führerscheins Umtauschfrist – bis zu diesem Tag umtauschen 
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 9.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Wo muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Der alte Führerschein, ob in Papierform oder in Checkkarten-Form, wird bei der zuständigen Führerscheinstelle (Zulassungsbehörde) umgetauscht. Hierzu muss ein Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden.

Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Führerschein umzutauschen?

  • gültiger Personalausweis / vorläufiger Personalausweis oder
  • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) oder
  • gültiger ausländischer Pass mit aktueller Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) oder Aufenthaltstitel
  • alter Führerschein
  • biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht

Wussten Sie schon?

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Für den Umtausch des alten Führerscheins bzw. den Antrag auf einen neuen, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. 25,- Euro fällig. Hinzu können Kosten für eine aktuelle Meldebescheinigung (ca. 5 Euro) oder auch für biometrische Passbilder kommen.

Im Einzelfall können zusätzlich noch weitere Gebühren anfallen (z. B. 25,- Euro für Expressbearbeitung).

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thma Führerschein umschreiben – also nicht der hier beschriebene Umtausch, sondern das Umschreiben eines Führerscheines, weil sich zum Beispiel Ihr Name geändert hat.

Werde ich bezüglich meiner individuellen Führerschein-Umtauschfrist benachrichtigt?

Nein, da der Umtausch und die jeweiligen gestaffelten Fristen Millionen von Führerscheininhabern betreffen. Indiividuelle Benachrichtigungen würden daher einen enormen behördlichen Mehraufwand bedeuten.

Was passiert, wenn ich den alten Führerschein nicht (rechtzeitig) umtausche?

Wenn Sie die Umtauschfrist für Ihren alten Führerschein versäumen, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Dieses wird spätestens dann fällig, wenn Sie mit ihrem alten und dann ungültigen Führerschein fahren und in eine Verkehrskontrolle geraten.

Dann nämlich müssen Sie nicht nur die Strafe zahlen, sondern den umgetauschten Führerschein schnellstmöglich bei der nächsten Polizeistation vorlegen.

Verpassen Sie auch dies, droht ein weiteres Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Dennoch können Sie einigermaßen beruhigt sein, denn auch wenn Sie die Frist versäumen, begehen Sie keine Straftat.

Um aber dennoch Bußgelder wegen versäumter Umtauschfrist für ältere Führerscheine zu vermeiden, sollten Sie den Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen. Die nämlich benötigen für die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags etwa 4 bis 6 Wochen.

Was ändert sich nach dem Umtausch meines alten Führerscheins?

Zunächst einmal erhalten Sie einen platzsparenden neuen EU-Kartenführerschein, der jedoch alle 15 Jahre erneuert werden muss – in der Regel nur durch ein dann aktuelles Lichtbild.

Weitere Änderungen betreffen die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen. Dabei geht es aber vielmehr um deren Erweiterung als um Einschränkungen. Prinzipiell werden die alten Fahrerlaubnisklassen für PKW und Motorrad 1:1 übertragen. Die bestehenden Besitzstände bleiben also erhalten.

  • Inhaber von Führerscheinen der alten Klasse 3 sind mit dem neuen EU-Führerschein künftig auch berechtigt, Fahrzeuge der neuen Führerscheinklasse B, BE, C1 und C1E zu fahren (also Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Züge bis 12 Tonnen).
  • Wurde die alte 3er-Fahrerlaubnis gar vor dem 01. April 1980 ausgestellt, dürfen die Inhaber zudem auch noch die Klasse A1 (Motorräder mit 125 ccm) fahren.
  • Für Motorradführerscheine gilt beim Umtausch, dass diejenigen mit der Führerscheinklasse A (beschränkt) zu A2 (Motorleistung bis 35 kW) werden. Zu beachten ist jedoch, dass dieser „Aufstieg“ nach einer Frist von mindestens zwei Jahren nach Umtausch eine praktische Fahrprüfung erfordert.
  • Lkw- und Busführerscheine bleiben hinsichtlich der neuen Umtauschfristen für ältere Führerscheine insofern außen vor, als sie ihre Fahrtauglichkeit nach wie vor alle fünf Jahre nachweisen müssen und der Führerschein erst dann erneuert wird.
  • Versäumt man es, seinen Lkw- und Busführerschein in der angegebenen Frist zu erneuern bzw. wird die Frist für den Umtausch verpasst, ist es mit einer Verwarnung nicht getan. Anders als bei PKW oder Motorrad, liegt dann nämlich eine Straftat vor.

Den alten Führerschein umtauschen: Die Schritt-für-Schritt-Checkliste:

  1. Informieren Sie sich darüber, wann Ihre Umtauschfrist endet (siehe unsere Tabelle).
  2. Rechnen Sie unbedingt 4 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit seitens der Führerscheinstelle mit ein, um Bußgelder zu vermeiden.
  3. Schauen Sie nochmals genau in Ihren alten Führerschein, welche Fahrklassen sind dort eingetragen sind. Stellen Sie bei Erhalt des neuen Führerscheins unbedingt sicher, dass alle Fahrklassen auch übertragen wurden. Am besten, Sie fertigen vor dem Umtausch eine Kopie Ihres alten „Lappens“ an.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um ein biometrisches Passbild, eventuell um eine Meldebescheinigung und stellen Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument beim Umtausch noch gültig ist.

Weitere Fragen & Antworten

Ja, zumindest mit Hinblick auf die neuen Fristen bzw. Fristspannen. Nach wie vor gilt, dass der 19. Januar 2033 das Ende der Umtauschfrist für alle Inhaber älterer Führerscheine darstellt. Jedoch kann jeder Führerscheininhaber bereits vor dieser Frist seine Fahrerlaubnis umtauschen – ohne zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr anfallenden Kosten.

Das kann je nach Land variieren. Prinzipiell jedoch und um eventuelle hohe Geldstrafen zu vermeiden, empfiehlt es sich, Ihren alten Führerschein innerhalb der vorgegebenen Fristen in einen neuen EU-Führerschein umzutauschen.

Sofern Sie Ihre Fahrerlaubnis nach 1998 erworben haben, gilt das Austellungsdatum. Ansonsten richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr

Natürlich können Sie Ihren alten „Lappen“ als  Erinnerungsstück behalten. Doch rein verwaltungstechnisch wird das Dokument nach Umtausch in den neuen EU-Führerschein entwertet und ist damit ungültig.

Ja, Sie können Ihren alten Führerschein jederzeit auch vor der eigentlichen Frist umtauschen. Zur Pflicht wird ein Umtausch zu einem früheren Zeitpunkt aber erst wenn Sie:

  • einen Internationalen Führerschein für Reisen außerhalb der EU
  • eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (beispielsweise einen Taxischein)

beantragen.

Alte Führerscheine der Klassen C müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Dazu muss bei jeder Erneuerung zusätzlich ein aktueller Nachweis der Fahrtauglichkeit (ärztliche Untersuchung bzgl. des Sehvermögens wie auch der körperlichen und geistigen Eignung) erbracht werden. Insofern müssen LKW-Fahrer auch den ansonsten 15 Jahre gültigen neuen EU-Führerschein alle fünf Jahre erneuern.

Für Busführerscheine gilt im Prinzip dasselbe wie für LKW-Führerscheine, d.h. eine Gültigkeit von fünf Jahren auch nach Umtausch in einen EU-Führerschein.

Aufgrund ihres Alters lässt sich bei den Jahrgängen vor 1953 nicht genau sagen, ob sie nach dem Stichtag 19. Januar 2033 überhaupt noch fahren möchten oder können. Um ihnen unnötigen Stress zu ersparen, werden diese Jahrgänge in Sachen Führerscheinumtausch insofern gesondert behandelt.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren bis zum 19. Januar 2033 stufenweise ihre Gültigkeit und müssen bei der zuständigen Verkehrsbehörde gegen einen neuen EU-Führerschein im Kartenformat umgetauscht werden.
  2. Beim Umtausch von älteren Führerscheine in neue EU-Führerscheine muss keine neue Fahrprüfung abgelegt werden, noch sind andere Eignungsprüfungen für PKW notwendig.
  3. Bestehende Fahrerlaubnisse für eingetragene Fahrklassen bleiben bestehen, manche werden sogar erweitert.
  4. Für den Umtausch benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung, Ihren alten Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm). Die Bearbeitungszeit seitens der Verkehrsbehörde beträgt zwischen 4 und 6 Wochen. Die Kosten liegen bei ca. 25 Euro Verwaltungsgebühr.
  5. Verpassen Sie die Umtauschfrist, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.
  6. Die neuen EU-Führerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden.
˄