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Bußgeldkatalog Abstand & Abstandsvergehen: Was Ihnen droht & wie Sie reagieren sollten!

Abstandsverstöße gehören in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu den schwerwiegenden Verkehrsverstößen. Wer rast und keinen Abstand hält, dem drohen hohe Strafen. Erfahren Sie hier, welche Bußgelder und weitere Strafen Ihnen drohen, wenn Sie auf Straßen und Autobahnen zu wenig Abstand halten.

Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog für zu geringen Abstand für Pkw vor?

Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine detaillierte Übersicht über Bußgelder, Punkte und andere Strafen, die bei Verstößen gegen den Mindestabstand (Verhaltensfehlern beim Einhalten des Sicherheitsabstands nach StVO.) gemäß Bußgeldkatalog drohen:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot in Monaten
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h 25,00 €
  • mit Gefährdung
30,00 €
  • mit Sachbeschädigung
35,00 €
Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h
5/10 des halben Tachowertes 75,00 € 1
4/10 des halben Tachowertes 100,00 € 1
3/10 des halben Tachowertes 160,00 € 1
2/10 des halben Tachowertes 240,00 € 1
1/10 des halben Tachowertes 320,00 € 1
Abstandsverstoß bei mehr als 100 km/h
5/10 des halben Tachowertes 75,00 € 1
4/10 des halben Tachowertes 100,00 € 1
3/10 des halben Tachowertes 160,00 € 2 1
2/10 des halben Tachowertes 240,00 € 2 2
1/10 des halben Tachowertes 320,00 € 2 3
Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h
5/10 des halben Tachowertes 100,00 € 1
4/10 des halben Tachowertes 180,00 € 1
3/10 des halben Tachowertes 240,00 € 2 1
2/10 des halben Tachowertes 320,00 € 2 2
1/10 des halben Tachowertes 400,00 € 2 3

Wie ist die Gesetzeslage für Abstand im Straßenverkehr?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschreibt in § 4 StVO , wie weit der Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen sein muss:

(1)        Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 StVO. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Abstand.

Abstandsregel innerorts: Für geschlossene Ortschaften gilt ein Abstand von 15 Metern bzw. von drei Autolängen zum Vordermann. Bei einer in Städten und Ortschaften geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h entspricht das der Strecke, die man in einer Sekunde zurücklegt.

Abstandsregel außerorts: Auf Landstraßen und Autobahnen gilt die Faustregel „halber Tacho“. Sind Sie also mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs, muss der Abstand zum vorderen Fahrzeug mindestens 50 Meter betragen.

Seitlicher Sicherheitsabstand: Die StVO definiert den Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern praktisch mehrdimensional. Neben dem Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beschreibt die StVO nämlich auch den seitlichen Sicherheitsabstand, den man beim Überholen im Straßenverkehr berücksichtigen soll. So heißt es in § 5 , Absatz (4), dass „ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden muss“.

Zu anderen PKW soll dieser Abstand laut StVO gerade beim Überholen ausreichend sein, während man zu Fußgängern und Radfahrern innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts sogar wenigstens 2 Meter Abstand halten muss.

Nun hat nicht jeder ein eingebautes Metermaß im Kopf und so kann es vorkommen, dass man die tatsächliche Entfernung beim Autofahren schlecht nachmessen kann. Hier helfen unterschiedliche Orientierungsmöglichkeiten:

  • Leitpfosten sind auf deutschen Landstraßen und Autobahnen in einem Abstand von je 50 Metern zueinander aufgestellt. Fahren Sie also mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h, sollte der Abstand zu Ihrem Vordermann mindestens der Entfernung zwischen zwei Leitpfosten entsprechen.
  • Sekunden zählen: Merken Sie sich einen Punkt auf der Fahrbahn oder neben der Straße (Verkehrsschild, Baum, Notrufsäule, etc.), den der Vordermann gerade passiert. Zählen Sie dann die Sekunden, die vergehen, bis Sie selbst diesen Punkt erreichen. Als korrekter Sicherheitsabstand im Straßenverkehr gelten hier zwei bis drei Sekunden.

Wussten Sie schon…?

Welche Sicherheitsabstands – Regelungen gelten bei schlechten Witterungsverhältnissen?

Ist die Sicht durch schlechte Witterungsverhältnisse stark eingeschränkt, sollte der sonst gültige Sicherheitsabstand verdoppelt werden.  Daraus ergibt sich für:

  • Landstraßen und Autobahnen ein „ganzer Tacho“-Sicherheitsabstand
  • innerorts ein Sicherheitsabstand von 30 Meter bzw. sechs Autolängen

Die StVO schreibt diesen doppelten Sicherheitsabstand zwar nicht explizit vor, doch in § 3 (Geschwindigkeit) sagt das Gesetzbuch ganz klar, dass

  • die Geschwindigkeit immer den Straßen- und Verkehrs- und eben auch den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst sein muss.
  • man nur so schnell fahren darf, dass man das eigene Fahrzeug ständig beherrscht und es „innerhalb  der übersehbaren Strecke“  zum Stehen bringen kann.

Liegt  diese „übersehbare Strecke“, also die Sichtweite, aufgrund widriger Sichtverhältnisse wie eben Nebel, Schneefall oder Regen unter 50 Metern, darf man laut StVO nicht schneller als 50 km/h fahren.

Und Nebelschlussleuchten dürfen auch erst dann angemacht werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt.

Halten Sie den empfohlenen höheren Sicherheitsabstand bei schlechten Sichtverhältnissen nicht ein, begehen Sie zwar einen Abstandsverstoß. Der jedoch wird zumindest in Sachen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nicht härter als andere Abstandsverstöße (innerorts oder außerorts, Geschwindigkeit, welche Abstandsunterschreitung, Gefährdung anderer, etc.) geahndet.

Bei einem Unfall als Folge eines zu geringen Sicherheitsabstands bei schlechten Sichtverhältnissen kann es jedoch sein, dass die Versicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit Regressansprüche gegen Sie stellt und/oder Ihnen vor Gericht gar eine Mit-/Teilhaftung zugesprochen wird.

Drängeln ist männlich

Rund drei Viertel aller Unfallverursacher durch zu geringen Sicherheitsabstand sind männlich. Dabei handelt es sich meistens um sogenannte erfahrene Fahrzeugführer über 25 Jahre.

Aggressives Fahrverhalten ist häufig die Ursache für zu dichtes Auffahren. Gerade auf Autobahnen ist solches Verhalten regelmäßig zu beobachten. Vielen Fahrzeugführern geht es nicht schnell genug. Sie drängeln dann und nötigen den Vordermann mit der Lichthupe Platz zu machen oder schneller zu fahren. Zum Abstandsverstoß kommt in solchen Fällen dann auch noch Nötigung im Straßenverkehr. Es drohen eine Geld- oder Freiheitstrafe und der Führerscheinentzug.

Video: Sicherheitsabstand bei Tempo 100 km/h

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Was tun, wenn ein Lückenspringer meinen Sicherheitsabstand verkürzt?

In solchen Fällen sollten Sie nach Möglichkeit versuchen, nicht zu abrupt abzubremsen und den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand schnellstmöglich – also im Idealfall in drei Sekunden – durch dosiertes Abbremsen wieder herzustellen.

Kommt es zu einem Unfall,  haben Sie – wenn ein Lückenspringer plötzlich vor Ihnen auftaucht – zunächst eine gute Begründung dafür, wie es zu dieser vorübergehenden Abstandsverkürzung und damit zum Auffahren kam.

In der Regel berücksichtigt die Polizei dies, wenn sie Abstandsmessungen vornimmt bzw. diese bei Gerichtsverhandlungen als Beweismittel herangezogen werden.

Voraussetzung ist hierbei natürlich, dass Sie, bevor der Lückenspringer ins Spiel kam, nicht schneller als erlaubt gefahren sind bzw. so gefahren sind, dass Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der von Ihnen überschaubaren Strecke zum Stehen hätten bringen können.

Haben Sie keine andere Chance, als wirklich hart und abrupt zu bremsen, um einen Unfall zu verhindern, können Sie den Lückenspringer zudem wegen Nötigung oder auch Gefährdung im Straßenverkehr anzeigen.

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Sicherheitsabstand berechnen – die Formel

Jeder kennt die Faustregel aus der Fahrschule: Sicherheitsabstand = halber Tacho. Wenn Sie 100 km/h fahren, sollte der Abstand zum Vorausfahrenden also 50 Meter betragen.

Im Detail besagt diese Faustregel: Der korrekte Sicherheitsanstand muss immer so gewählt werden, dass der ganze Bremsweg inklusive entsprechender Reaktionszeit, die bis zum Treten auf das Bremspedal vergeht, ausreichen, um das eigene Fahrzeug vor einem möglichen Aufprall bzw. Zusammenstoß zum Stehen zu bringen. Aus der Kombination von Reaktionszeit und Bremsweg bei einer bestimmten Geschwindigkeit, ergibt sich der Anhalteweg in Metern.

Formeln:
v = Geschwindigkeit
t = Reaktionszeit (innerorts = 1s, außerorts = 2 s)
k = Faktor für Straßenzustand und Wetterlage

Reaktionsweg
(als Reaktionszeit wird eine Sekunde angenommen)

Bremsweg

Schätzungen des ADAC zufolge beträgt der Bremsweg:

  • bei trockener Fahrbahn etwa 11 Meter
  • bei Regen schon 20 Meter
  • bei Schnee 37 Meter und
  • bei Glätte sogar etwa an die 100 Meter.

 

Anhalteweg
(zum reinen Bremsweg muss der Reaktionsweg addiert werden)

Sicherheitsabstand
(4 ist der Näherungswert aus der Umrechung von km/h in m/s)

Beispielrechnung:
Sie fahren 50 km/h. Der Anhalteweg beträgt 40 m.

Der Wert liegt deutlich höher als der durch die Faustformel halber Tacho errechnete. Da das vorausfahrende Fahrzeug jedoch nicht abrupt stehen bleibt und ebenfalls einen Bremsweg hat, ist ein Sicherheitsabstand innerorts von 2 Sekunden ausreichend, das entspricht dem Reaktionsweg. Der tatsächliche Bremsweg ist auch abhängig vom Fahrzeugtyp, von der Wetterlage, vom Straßenzustand und natürlich vom Fahrer selbst. Im Alter nimmt z.B. die Reaktionszeit zu.

Bei trockener Straße können Sie sich beim Sicherheitsabstand nach der Faustformel „halber Tacho“ richten. Bei Schnee und Regen sollten Sie den Sicherheitsabstand entsprechend vergrößern.

Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h außerorts auf trockener Fahrbahn beträgt der Sicherheitsabstand 25 Metern.

Je nach Straßenzustand und Wetterlage muss der Faktor k in der Formel erhöht werden. Bei Schnee etwa beträgt K = 4. Daraus ergibt sich dann der vierfache Sicherheitsabstand.

Welchen Mindestabstand muss ich auf der Autobahn einhalten?

Eigentlich ist es einleuchtend: Je schneller man fährt, desto länger wird der Bremsweg. Und je näher man einem Vordermann auffährt, destop geringer werden bei entsprechendem Tempo die Chancen, noch rechtzeitig abbremsen und eine Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug verhindern zu können. Umso wichtiger ist es also, dass man gerade auf Autobahnen und Landstraßen und vor allem dann, wenn die Geschwindigkeitsdifferenz sehr hoch ist, den Mindestabstand einhält.

Experten empfehlen deshalb die Faustformel „ganzer Tacho“, auch wenn die Regel des „halben Tachos“ ebenso im grünen Bereich und damit außerhalb von Bußgeldern liegt. Konkret bedeutet „ganzer Tacho“: Fährt man mit 100 km/h,  sollte der Abstand zum vorausfahrenden Auto ebenso 100 Meter betragen.

Bei der Formel „halber Tacho“ läge dieser Abstand bei gleicher Geschwindigkeit eben bei 50 Metern bzw. im Bereich des Abstands zwischen zwei Leitpfosten, die auch im Sinne des Mindestabstands als Orientierungshilfe dienen können.

Das sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen den Mindestabstand auf Landstraßen und Autobahnen vor.

Warum Abstandsverstöße auf der Autobahn gerade bei hohen Geschwindigkeiten viel härter und drastischer bestraft werden als vergleichbare Verstöße innerorts, lässt sich schlicht und ergreifend mit den drastischeren Folgen erklären, die Auffahrunfälle auf Landstraßen und Unfällen nach sich ziehen.

Beispielrechung

Wie hoch die Bußgelder ausfallen, lässt sich anhand unserer Beispielrechung anschaulich darstellen.

Sie fahren 150 km/h und unterschreiten den erforderlichen Mindestabstand (halber Tacho) von 75 Metern , entsprechend. Dafür werden Sie wie folgt bestraft:

Verstoß bei Tempo 150 Bußgeld Punkte Fahrverbot
Gemessener Abstand < 75 m (5/10 des halben Tachowerts) 100 € 1 Punkt
Gemessener Abstand < 60 m (4/10 des halben Tachowerts) 180 € 1 Punkt
Gemessener Abstand < 45 m (3/10 des halben Tachowerts) 240 € 2 Punkte 1 Monat
Gemessener Abstand < 30 m (2/10 des halben Tachowerts) 320 € 2 Punkte 2 Monate
Gemessener Abstand < 15 m (1/10 des halben Tachowerts) 400 € 2 Punkte 3 Monate

Wie hoch fällt das Bußgeld bei Verstößen gegen den Mindestabstand für LKW aus?

Für Lkw gilt in Sachen Mindestabstand eine einfachere Regel: So muss dieser zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr 50 km/h immer 50 Meter betragen. Da Lkw ab 3,5 t Gesamtgewicht nicht schneller als 80 km/h fahren dürfen, gibt es hier keine weiteren Reglementierungen. Dieselbe Regelung gilt auch für Kraftomnibusse und Wohnmobilgespanne.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Mit LKW-Mindestabstand von 50 m nicht eingehalten
… bei Geschwindigkeit von über 50 km/h 80 € 1 Punkt nein
… bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h und als Führer eines LKWs, der mit gefährlichen Gütern beladen war 120 € 1 Punkt nein

Weitere Fragen & Antworten

Zur Messung des Mindestabstands bzw. Sicherheitsabstands setzt die Polizei  verschiedene Methoden ein:

Abstandsmessung von einer Brücke

Kameras auf der einer Brücke zeichnen den Verkehr auf. Anhand der Videostandbilder können sowohl der Abstand zwischen den Fahrzeugen wie auch die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden. Das ist übrigens auch nachts möglich.

Ein Schwachpunkt dieses Messverfahren liegt darin, das vorübergehende Abstandsunterschreitungen, wie sie durch plötzliches Abbremsen des Vorderfahrzeugs entstehen, nicht erkannt werden.

Abstandsmessung per Videofahrzeug

Abstandsmessung und Geschwindigkeitsmessung erfolgen mobil im Einsatzfahrzeug. Eine Videoanlage zeichnet alles auf (ProVida-System, auch Police-Pilot-System, PPS, genannt).

Ein Schwachpunkt dieses Messverfahrens: Das Einsatzfahrzeug muss Abstand und Winkel zu dem zu überprüfenden Fahrzeug halten.

Abstandsmessung ohne technische Hilfsmittel

Polizeibeamte fahren neben dem zu überprüfenden Fahrzeug her und orientieren sich an Fahrstreifen und Leitplanken um einzuschätzen, ob der Sicherheitsabstand ausreichend ist. Hier muss eine hohe Prüfdistanz zurückgelegt werden, mindestens 600 Meter, und der Abstand zum prüfenden Auto sollte 40 Meter nicht überschreiten.

Eine Schwachstelle des Messverfahrens besteht in der sehr hohen Fehleranfälligkeit durch die subjektive Schätzung der Beamten.

Wie bereits im Abschnitt Messmethoden der Polizei erläutert, bergen Abstandsmessungen auch einige Fehlerquellen und sind dadurch anfechtbar. Gerade bei Verstößen, die mit hohen Bußgeldern behaftet sind und Fahrverbote nach sich ziehen, kann ein Einspruch deshalb lohnen.

Dabei ergeben sich unterschiedliche Aspekte, aufgrund derer Abstandsmessung fehlerhaft sein und entsprechende Bußgeldbescheide angefochten werden können:

  • die nicht vorschriftsmäßige Verwendung der Messanlage
  • das Messgerät war nicht geeicht (Bescheinigung über regelmäßige Funktionsprüfung) oder wurde repariert und nicht neu geeicht
  • der messende Beamter hat keinen Schulungsnachweis für das Messgerät (und ist damit quasi nicht kompetent)
  • der Fahrer ist auf der Lichtbildaufnahme nicht eindeutig identifizierbar
  • es ist gibt eine Unschärfe bei der Hochrechnung der Abstandsgrenze

Es empfiehlt sich zudem bei jedem Einspruch der Beistand eines Fachanwalts, der umfassende Akteneinsicht verlangen kann, um etwaige Messfehler oder sonstige Beanstandungspunkte zu prüfen. Informieren Sie sich zudem vorab über die Erfolgsaussichten und welche Kosten dadurch entstehen können und stellen Sie diese der Höhe des Bußgeldes und den daraus weiteren resultierenden finanziellen Konsequenzen gegenüber. So haben Sie eine solide Entscheidungsgrundlage ob und wann sich ein Einspruch wirklich  lohnt.

Ja, denn wenn Sie das Gefühl haben, dass das Auto hinter Ihnen zu dicht auffährt und den Sicherheitsabstand nicht einhält, können natürlich auch Sie versuchen, den eingehaltenen Abstand zu messen. Das jedoch sollten Sie nur anhand entsprechender Orientierungshilfen wie Leitpfosten und anderer fixer Punkte auf der Strecke tun und dabei auch Ihre Geschwindigkeit berücksichtigen.

Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass Ihr Hintermann den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und Sie haben sich das Kennzeichen gemerkt, können Sie natürlich auch Anzeige wegen eines Anstandsverstoßes erstatten. Dennoch sollten Sie auch in solchen Fällen vor allem auf den Straßenverkehr und Ihren Blick immer auch nach vorne und zur Seite konzentrieren.

Ja, aber nur in Härtefällen und meistens auch nur dann, wenn man zum ersten Mal den Lappen abgeben muss und zudem, wenn für das Vergehen keine Punkte in Flensburg drohen.

Einigermaßen realistische Chancen bestehen meist aber nur, wenn ein Fachanwalt dazugezogen wird. Gründe für die Umwandlung eines Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe können beispielsweise die Existenzgefährdung ohne Auto und Führerschein oder auch fehlende Ortskenntnisse sein.

Gearde dann, wenn der Abstandsverstoß nur wenige Meter betragen hat, kann zumindest immer darauf hingewiesen werden, dass man den Sicherheitsabstand als Autofahrer nicht bis auf den einzelnen Meter genau nachmessen und sich schlicht und ergreifend verschätzen kann. In solchen Fällen ist es möglich, dass einmal ausgesprochene Fahrverbote  zurückgenommen und in Bußgelder umgewandelt werden.

Es gibt sie die notorischen Raser und Drängler. Sie gefährden in hohem Maß die Verkehrssicherheit. Weitere Ursachen für zu geringen Abstand können aber auch sein:

  • Ablenkung/Unaufmerksamkeit, z.B. durch Handy am Steuer
  • Falsches Einschätzen der Abstände nach vorne wie auch zur Seite

Letztlich muss der Abstand zum Vorausfahrenden ständig geprüft und ggf. korrigiert werden. Als Orientierungshilfe dienen die Leitplanken am Straßenrand oder die Sekundenregel.

Fahren Sie in der Probezeit dem vorausfahrenden Fahrzeug zu dicht auf und werden dabei erwischt, wird dieser Verstoß der Kategorie A zugeordnet. Die Konsequenzen, die sich neben einem Bußgeld daraus ergeben können, sind eine Verlängerung der Probezeit wie auch der Besuch eines Aufbauseminars.

Generell ist das schwer zu sagen. Schauen wir uns also ein einfaches Beispiel für die grobe Unterscheidung zwischen Tateinheit oder Tatmehrheit an :

  • Stellt man sich vor, dass man mit überhöhter Geschwindigkeit dem vorausfahrenden Auto zu dicht auffährt, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Tateinheit = man fährt zu schnell und deshalb zu dicht auf.
  • Fährt man jedoch auf zwei verschiedenen Strecken einmal zu schnell und auf der anderen zu dicht auf, handelt es sich wahrscheinlich um eine Tatmehrheit = unabhängig voneinander fährt man zu schnell und zu dicht auf.

Der fehlende Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehört mit zu den häufigsten Unfallursachen. Laut ADAC Unfallforschung rangieren Unfälle durch zu dichtes Auffahren bei Pkw und Transportern auf Platz zwei, bei Lkw sogar auf Platz eins.

Je höher die Geschwindigkeit und je geringer der Abstand, desto schwerwiegender sind die Folgen beim Zusammenprall. Gerade bei Auffahrunfällen auf Autobahnen und oder mit Beteiligung von Lkw gibt es dann häufig Todesopfer zu beklagen.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Der Mindestabstand bzw. Sicherheitsabstand vermeidet Kollisionen und Auffahrunfälle. Innerorts sollte er 15 Meter bzw. drei Autolängen und auf Landstraßen und Autobahnen mindestens einen halben und idealerweise einen vollen Tacho betragen.
  2. Bei schlechten Sichtverhältnissen verdoppelt sich der jeweilige Sicherheitsabstand.
  3. LKW müssen, wenn sie schneller als 50 km/h fahren, immer 50 Meter Sicherheitsabstand einhalten.
  4. Zu Einschätzung des eigenen Sicherheitsabstands können Leitpfosten auf der Landstraße/Autobahn zur Orientierung genutzt werden.
  5. Gemessen werden Abstandsverstöße durch die Polizei anhand elektronischer, videobasierter oder auch rein optischer Methoden.
  6. Alle Methoden zur Abstandsmessung sind fehlernanfällig und entsprechende Bußgeldbescheide können angefochten werden, mit unterschiedlichen Aussichten auf Erfolg.
  7. Verstöße gegen den Mindestabstand werden je nach gefahrener Geschwindigkeit und Gefährdungsgrad mit zwischen 25  und mehreren Hundert Euro und teilweise mit Punkten und Flensburg wie auch mit ein- oder mehrmonatigen Fahrverboten geahndet.
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