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Führerschein Sehtest – was muss ich wissen?

Der Sehtest ist Pflicht, wenn man einen Führerschein machen will. Nur bei Vorlage eines Gutachtens, das die nötige Sehkraft bescheinigt, kann man den Führerschein beantragen. Schummeln um einen Sehhilfe-Eintrag in den Führerschein zu vermeiden, ist nicht nur dumm, sondern auch zwecklos.

Ist der Sehtest für den Führerschein Pflicht und was muss ich erfüllen?

Die Fahrerlaubnisverordnung schreibt vor, dass jeder Führerscheinanwärter einen Sehtest machen muss.

Gesetzeslage nach § 12 Abs. 2 FeV – Sehtest ist Pflicht

„Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen… Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle […] durchgeführt. Die Sehteststelle hat sich vor der Durchführung des Sehtests von der Identität des Antragastellers durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass zu überzeugen. Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in Anlage 6 Nummer 1.1 genannten Wert erreicht. Ergibt der Sehtest eine geringere Sehleistung, darf der Antragsteller den Sehtest mit Sehhilfen oder mit verbesserten Sehhilfen wiederholen.“

Die Sehschärfe bzw. Sehstärke (Visus) des Führerscheinanwärters muss 0,7 pro Auge betragen. Hat ein Auge einen Visus kleiner als 0,7,  ist der Sehtest nicht bestanden.

Wo kann ich den Führerschein-Sehtest machen?

Der Führerschein-Sehtest wird von amtlich anerkannten Sehteststellen durchgeführt. Dazu gehören laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • Augenärzte
  • Augenoptiker
  • Begutachtungsstellen für Fahreignung
  • Ärzte beim Gesundheitsamt/in der öffentlichen Verwaltung
  • Arbeits-/Betriebsmediziner

Wo genau man seinen Führerschein-Sehtest machen kann bzw. darf, hängt jedoch davon ab, welche Führerscheinklasse man anstrebt.

Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T

Wenn Sie sich für den Mofa, Motorrad- oder PKW-Führerschein entscheiden bzw. dazu gehörige Erweiterungen wie BE (Anhängerführerschein) und L und T (land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen) beantragen, reicht es, einen Augenoptiker aufzusuchen. Denn auch dieser kann die für diese Klassen notwendige „zentrale Tagessehschärfe“ feststellen.

Anders bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

Möchten Sie hinter dem Lenkrad eines KLW oder Busses (mit und ohne Anhänger) sitzen oder eine  Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (bspw. einen „Taxischein“) erwerben, reicht der Gang zum Optiker tatsächlich nicht aus. Hier muss es wirklich ein Augenarzt, ein Amtsarzt, eine Arbeits- oder Betriebsmediziner oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung sein.

Denn beim Führerschein-Sehtest für Brummis und Busse wie auch für die Fahrgastbeförderung wird ein umfängliches Gutachten erstellt, das:

  • die Prüfung des Gesichtsfelds
  • das räumliche Sehen
  • die Bewegung der Augen
  • das Farb- und Dämmerungssehen und
  • die Blendungsempfindlichkeit

umfasst.

Da es sich bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E wie auch beim „Taxischein“ zudem um auf fünf Jahre befristete Fahrerlaubnisse handelt, muss diese umfängliche augenärztliche Begutachtung nicht nur beim ersten Erwerb des Führerscheins gemacht (und bestanden werden), sondern auch bei jeder Verlängerung der entsprechenden Fahrerlaubnis.

Wussten Sie schon…?

Kann ich den Führerschein-Sehtest auch online machen?

Ein Online-Sehtest kann ein guter Anhaltspunkt dafür sein, ob man ausreichend gut sieht. Für den Führerschein muss man jedoch beim Augenoptiker oder Augenarzt vorstellig werden, denn nur dann erhält man von ihnen eine offizielle Sehtest-Bescheinigung bzw. ein augenärztliches Gutachten.

Darf ich beim Sehtest für den Führerschein eine Sehhilfe verwenden?

Sofern Sie sowieso eine Sehhilfe benötigen, darf bzw. muss diese sogar beim Sehtest getragen werden. Und natürlich gehört die Brille auch später beim Autofahren immer aufgesetzt, da dies im Führerschein vermerkt wird (im Feld 12 mit der Codierung 01.01 für eine Brille bzw. 01.02 für Kontaktlinsen).

Wie läuft der Sehtest für den Führerschein ab?

Beim Sehtest wird der Visus beider Augen gemessen. Der Visus gibt an, wie scharf ein Mensch Konturen und Muster erkennen kann. Der Normalwert liegt bei 100 Prozent. Für den Führerscheinantrag ausreichend sind 70 Prozent (Visus = 0,7)

Gemessen wird der Visus mit DIN-genormten Zeichen wie den Landoltringen oder den Snellen-Haken.

Landoltringe

Landoltringe sind Kreise, die an einer Stelle geöffnet sind. Auf einer Anzeigetafel sind Landoltringe in Reihen immer kleiner werdend abgebildet. Der Führerscheinanwärter muss erkennen, an welche Stelle die Öffnung des Rings liegt.

Snellen-Haken

Snellen-Haken sehen aus wie der Großbuchstabe E. Auf einer Anzeigetafel sind die Snellen-Haken in Reihen immer kleiner werdend abgebildet.

Die Haken in einer Reihe haben jeweils unterschiedliche Positionen (um 90°, 180°, 270° gedreht).

Der Führerscheinanwärter muss erkennen, in welcher Richtung sich die Öffnungen befinden (oben, unten, rechts, links).

Der Test dauert etwa 10 Minuten. Er wird ohne Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) durchgeführt. Falls die Sehleistung ohne Sehhilfe zu gering ist, kann der Test mit Brille oder Kontaktlinsen wiederholt werden. Wird der Test auch mit Sehhilfe nicht bestanden, kann er jederzeit mit einer neuen Sehhilfe wiederholt werden.

Wenn der Test absolviert wurde, erhält der Führerscheinanwärter eine Sehtest-Bescheinigung mit folgenden Angaben:

  • Name der Testperson
  • Geburtsdatum
  • Identitätsnachweis
  • Personalausweisnummer
  • Anschrift / Firmenstempel Sehteststelle
  • Unterschrift Sehtester
  • Datum Sehtest
  • Angabe der Sehschärfe für beide Augen (über / unter 0,7)
  • Angabe, ob Test bestanden (ja / nein)
  • Angabe, ob Sehtest mit Sehhilfe durchgeführt wurde
  • Sonstige Hinweise des Sehtesters (z.B. Zweifeln am ausreichenden Sehvermögen trotz ausreichendem Visus-Wert)

Wurde der Sehtest nur mit Brille bzw. Kontaktlinsen bestanden, wird im Führerschein unter Punkt 12 die Zahl 01 eingetragen. Dann muss beim Fahren eine Sehhilfe getragen werden.

Schummler, die einen Sehhilfe-Eintrag im Führerschein vermeiden wollen, haben übrigens keine Chance. Der Augenoptiker oder Augenarzt erkennt sofort, wenn jemand (beim Sehtest) Kontaktlinsen trägt.

Was passiert bei nicht bestandenem Führerschein-Sehtest?

  • Wird der Sehtest auch mit Sehhilfe nicht bestanden, wird dies auf der Sehtestbescheinigung vermerkt. In diesem Fall ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

In dem augenärztlichen Gutachten wird dem Führerscheinanwärter dann entweder bescheinigt, ob und gegebenenfalls unter welchen Auflagen der Führerschein ausgestellt werden kann. Andernfalls, wenn die Sehkraft auch mit Sehhilfen nicht ausreicht, kann der Führerschein nicht gemacht werden.

Was kostet der Sehtest für den Führerschein?

Auch die Frage der Kosten für den Führerschein-Sehtest lässt sich nicht für alle Führerscheinklassen einheitlich beantworten.

Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T

Wer einen Sehtest machen muss, um nach bestandener Führerscheinprüfung Mofa, Motorrad, PKW (mit Anhänger) oder auch forst- und landwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge zu fahren zu dürfen, für den reicht ein Sehtest bei einem Augenoptiker. Und hier gibt es tatsächlich Anbieter, die diesen Führerschein-Sehtest kostenlos durchführen.

Das ist insofern möglich, als die noch bis März 2019 gesetzlich festgeschriebene Gebühr von 6,43 €, die amtlich anerkannte Sehteststellen erheben mussten, ersatzlos gestrichen wurde.

Wer also als amtlich anerkannte Sehteststelle einen Sehtest für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T anbietet, kann mittlerweile den Preis selbst bestimmten – oder ihn eben kostenlos durchführen.

Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E

Bei den Fahrerlaubnisklassen für LKW und Bus ebenso wie für die Fahrgastbeförderung muss ein augenärztliches Gutachten angefertigt werden – und das zwingend bei einem Augenarzt, einem Amtsarzt, einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arbeits- oder Betriebsmediziner.

Da es sich dabei um keine Leistung handelt, die vor allem Augenärzte über die Krankenkasse abrechnen können, kann das augenärtzliche Gutachten entsprechend der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden, mit entsprechend höherem Faktor für die jeweiligen Teiluntersuchungen/Posten.

So können sich Kosten ergeben, die im Rahmen von mindestens 40 €, mitunter aber auch bei weit über 100 € liegen können.

Und gerade weil es sich ja um keine Leistung handelt, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, sollten die Angebote mehrere Augenärzte bzw. amtlich anerkannter Sehteststellen für augenärztliche Gutachten unbedingt im Vorfeld verglichen werden.

Weitere Fragen & Antworten

Ab dem Tag der Ausstellung gilt der Sehtest 2 Jahre. Wer einen weiteren Führerschein innerhalb dieses Zeitraumes machen will, kann also den alten Sehtest vorlegen.

Es ist jedoch empfehlenswert, den Sehtest nach einem Jahr zu wiederholen, da die Sehkraft durchaus nachgelassen haben könnte.

Wer keine Brille oder Kontaktlinsen trägt und auch nicht das Gefühl hat eine Sehhilfe zu brauchen, kann zum Augenoptiker gehen. Bei gesunden Augen ist der Sehtest bei einem Optiker reine Formsache.

Wer eine Sehhilfe trägt bzw. benötigt, sollte besser direkt zum Augenarzt gehen. Nötige Korrekturen können direkt verordnet werden.

Hinweis: Für den Sehtest beim Augenoptiker muss kein Termin vereinbart werden, für den Sehtest beim Augenarzt hingegen schon. Beim Sehtest unbedingt die Brille oder Kontaktlinsen mitbringen.

Wer einmal den Sehtest bestanden hat bzw. einmal ein augenärztliches Gutachten vorgelegt hat, muss seine Sehleistung nicht erneut nachweisen. Regelmäßige Sehtests sind nicht vorgeschrieben.

Im Verkehrsministerium wird schon seit einigen Jahren über die Einführung regelmäßiger Sehtests debattiert. Die Kontrollen sollen alle 15 Jahre stattfinden und für alle Führerscheininhaber unabhängig vom Alter verpflichtend sein. In diesem Zusammenhang sind auch Gesundheitschecks für ältere Fahrer im Gespräch.

Wer merkt, dass seine Sehleistung nachlässt, sollte umgehend einen Augenarzt aufsuchen. Das ist nicht nur eine Frage der Verkehrssicherheit, sondern auch der eigenen Gesundheit. Sehschwächen sollten korrigiert werden, damit sie sich nicht verschlimmern.

Der Sehtest ist für alle Führerscheinklassen vorgeschrieben.

Bei Berufskraftfahrern (Lkw-Führerschein, Bus-Führerschein, etc.) gelten jedoch besondere Anforderungen beim Sehtest.

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen ihre Sehleistung immer durch eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV Nummer 2 überprüfen lassen.

Die Führerscheine der genannten Klasse müssen alle 5 Jahre verlängert werden. Dann muss auch eine Bescheinigung des Arztes bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.

Neben dem klassischen Sehtest mit Landoltringen wird für den Lkw-Führerschein auch noch anderes Sehvermögen überprüft:

  • räumliches Sehen
  • Farbsehen
  • Nachtsehen
  • Blendungsempfindlichkeit.

Werden die Mindestwerte nicht erreicht, kann der Führerschein nicht gemacht bzw. verlängert werden.

Wer auf seinem Führerschein ein Sehhilfe Vermerk hat, muss die Brille oder die Kontaktlinsen beim Fahren tragen.

Wer ohne Brille bzw. Kontaktlinsen erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Im Bußgeldkatalog trifft hierfür die Tatbestandsnummer 210012 zu: „Sie führten ein Kraftfahrzeug, ohne die Auflagen zu beachten.“ (§ 23 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 169 BKat).

Bei Gefährdung des Straßenverkehrs oder bei Verursachung eines Unfalls durch Nichttragen der Sehhilfe, kann auch eine Straftat vorliegen (z.B. § 315 c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs). Hier droht eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe.

Neben den verkehrsrechtlichen Konsequenzen (z. B. Bußgeld, Punkte, Führerscheinentzug) hat ein Unfall, der durch das Nichttragen der vorgeschriebenen Brille verursacht wurde, auch versicherungstechnische Konsequenzen.

Im schlimmsten Fall drohen auch strafrechtliche Konsequenzen (mehrjährige Freiheitsstrafen bei fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung).

Bei der Schadensregulierung droht Regress seitens der Versicherung bis hin zur vollen Schadenshöhe. Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit wird sich die Versicherung auf § 26 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berufen. Dieses gewährt dem Versicherer Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

7 Anzeichen woran man erkennt, dass man eine Brille braucht

  • Straßenschilder werden spät oder gar nicht erkannt
  • Trockene, juckende Augen
  • Häufige Kopfschmerzen
  • Lesen fällt schwer und macht müde
  • Bilder verschwimmen oder doppeln sich
  • Eingeschränkte Sicht bei Dämmerung und nachts
  • Häufiges Blinzeln oder Zusammenkneifen der Augen

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Der Sehtest bei einer amtlich zugelassenen Stelle (Augenarzt, Optiker oder auch beim Gesundheitsamt) ist beim Führerscheinmachen Pflicht.
  2. Die Kosten für einfache Sehtests dürfen laut gemäß Ziffer 403 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, die Summe von 6,43 Euro nicht überschreiten.
  3. Ab dem Tag der Ausstellung ist der Sehtest 2 Jahre gültig. Hat man in dieser Zeit den Führerschein noch nicht gemacht, muss man den Sehtest wiederholen.
  4. Egal für welche Fahrzeugklasse Sie den Führerschein machen wollen: Er ist für jede Klasse Pflicht und für LKW- und Busführerscheine fällt er zudem umfänglicher aus.
  5. Liegt die Sehleistung unter 70 Prozent bzw. ist der Visus kleiner als 0,7, muss eine Sehhilfe beim Fahren getragen werden.
  6. Benötigt man laut Sehtest eine Sehhilfe fürs Fahren oder trägt bereits eine, wird dies bei bestandener Prüfung im Führerschein in Feld 12 mit den Kennzahlen 01.01 bzw. 01.02 vermerkt.
  7. Zudem muss man dann natürlich sowohl bei den Übungsstunden wie auch in der Prüfung eine Sehhilfe tragen.
  8. Benötigt man eine Brille oder Kontaktlinsen und trägt diese beim Fahren nicht, droht ein Bußgeld von 25 Euro.
  9. Bei Unfällen mit schlimmeren Folgen können auch der Führerscheinentzug ebenso wie Geld- und Freiheitsstrafen drohen.
  10. Zudem kann beim Fahren ohne dafür notwendige Sehhilfe auch der Versicherungsschutz erlöschen.
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