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Bußgeldbescheid: Alle Infos zu Einspruch, Fristen, Kosten & wichtigen Fragen!

Ein Strafzettel ist nicht gleich ein Bußgeld. Doch worin besteht der Unterschied? Und wie wird ein Bußgeldbescheid eigentlich rechtskräftig und wie lege ich wirksam Einspruch ein? Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im folgenden Artikel.

Welche Angaben müssen im Bußgeldbescheid enthalten sein?

In § 66 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes ist festgelegt, welchen Angaben ein Bußgeldbescheid zwingend enthalten muss:

  1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
  2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
  3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
  4. die Beweismittel,
  5. die Geldbuße und die Nebenfolgen

Bußgeldbescheid erhalten – nächste Schritte

Wenn Sie nun einen Bußgeldbescheid als Halter eines Kfz erhalten haben, aber gar nicht der Fahrer waren – was machen Sie dann? Oder waren Sie im Urlaub und haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Mehr zu diesen Fällen und weiteren erfahren Sie durch Klick auf die folgenden Seiten:

Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft?

Ein Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen fehlerhaft und in dieser Form nicht gültig sein. Zu diesen möglichen Fehlern zählen

  • Eine fehlende Belehrung über die Rechtsmittel
  • Fehlende Angaben zu den Nebenfolgen
  • Ein falsches Aktenzeichen
  • Falsche Namen oder Adresse, wodurch die Identifizierung des Beschuldigten nicht eindeutig ist
  • Fehler bei den Fristen

Einspurch einlegen

Wie Sie gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und ob sich ein Einspruch überhaupt lohnt, erfahren Sie auf unseren Seiten. Wie haben folgende Themen für Sie zusammengefasst:

Wussten Sie schon…?

Wie und wann wird ein Bußgeldbescheid zugestellt, welche Fristen sind einzuhalten?

Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel einige Wochen (bis zu 8) nach dem Vergehen zugestellt. Da Bußgeldbehörden innerhalb von drei Monaten aktiv werden müssen, wenn keine Verjährung einsetzen soll, muss die Zustellung vorher erfolgen. Ab der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

Die Zustellung erfolgt mit einer Zustellungsurkunde. Das bedeutet, dass der Postbote auf dem Umschlag das Zustelldatum vermerkt und dieses auch an die Behörde weiterleitet.

Muss ein Bußgeldbescheid für seine Gültigkeit unterschrieben sein?

Ein Bußgeldbescheid wird meist maschinell erstellt und braucht deshalb keine Unterschrift.

Muss ein Bußgeldbescheid formell per Einschreiben verschickt werden?

Ein Bußgeldbescheid muss nicht per Einschreiben verschickt werden. In der Regel wird er mit Zustellungsurkunde zugesandt. So haben sowohl Sie als auch die Behörde einen Überblick über den genauen Zeitpunkt der Zustellung.

Lesen Sie dazu auch unsere Seite Bußgeldbescheid per Einschreiben.

Warum habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten, obwohl ich den Verkehrsverstoß bestritten habe?

Auch wenn Sie den Verstoß bestreiten, kann es zu einem Bußgeldverfahren kommen. Ist der Bescheid zugestellt, bleiben Ihnen allerdings zwei Wochen, um schriftlich Einspruch einzulegen.

Sofern Sie diese Frist aus Ihnen nicht vertretbaren Gründen, wie z.B. im Urlaub gewesen, verpasst haben, besteht die Möglichkeit der Widereinsetzung in den vorigen Stand.

Wenn Sie Ihren Bescheid akzeptieren, können Sie mit den Behörden eventuell auch eine Bußgeld Ratenzahlung vereinbaren.

Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn die Einspruchsfrist von zwei Wochen ohne Einspruch abgelaufen ist.

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