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Führerscheinklassen bzw. Fahrerlaubnisklassen

Einfach ins Auto setzen und mit dem Führerschein fahren: Das geht in Deutschland nicht so einfach. Denn für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen gibt es entsprechende Führerschein- und Fahrerlaubnisklassen. Wie viele und welche das genau sind und wozu sie berechtigen, erläutern wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

Alle Führerscheinklassen in der Übersicht

Welche Fahrerlaubnisklasse welchem „Gefährt“ genau entspricht, haben wir hier in unserer Übersicht für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie, welche wesentlichen Regelungen Sie bei welcher Führerscheinklasse berücksichtigen müssen.

PKW & PKW mit Anhänger

Führerscheinklasse B
  • darf mit frühestens 17 Jahren („Begleitetes Fahren“) erworben werden
  • schließt die Klasse M und in bestimmten Fällen auch L mit ein
  • berchtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen bzw. zum Ziehen von Anhängern. Die Gesamtmasse  von Zugfahrzeug und Anhänger darf jedoch nicht über 3,5 Tonnen liegen
  • insgesamt darf das Fahrzeug nicht mehr als acht Personen (exklusive Fahrer) befördern können.

Führerscheinklasse B1
  • eigentlich eine „europäische“ Fahrerlaubnisklasse, die in dieser Form in Deutschland nicht eingeführt wurde. Sie berechtigt im Prinzip nur zum Fahren von Quads bzw. Kfz mit vier Rädern mit einer maximalen Leistung von 15 kW und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Das Führen solcher Fahrzeuge ist in Deutschland jedoch bereits in der Klasse B inkludiert.

Führerscheinklasse BE
  • berechtigt zum Fahren von Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die mehr als 750 kg und bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse aufweisen

Führerscheinklasse B96
  • erlaubt das Fahren von Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die mehr als 750 kg Gesamtmasse haben. In Kombination von Fahrzeug und Anhänger sind bis zu 4250 kg zulässig.
Kraftrad (Zweiräder), Trike (Dreiräder) und Quad

Führerscheinklasse A
  • hiermit dürfen Motorräder oder auch Trikes mit über 50 cm³ Hubraum und einer Motorleistung von mehr als 35 kW (bzw. 15 kW für Trikes) gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h beträgt.
  • auch Beiwagen dürfen befördert werden
  • das Mindestalter liegt bei 24 Jahren (bzw. bei 21 Jahren für Trikes)
  • schließt die Führerscheinklassen A2, A1 und AM ein

Führerscheinklasse A1
  • gilt für zwei- und dreirädrige Leichtkrafträder, deren Hubraum maximal 125 cm³ (Trikes: 50 cm³) beträgt und die eine Motorleistung bis zu 11 kW (Trikes: 15 kW) aufweist
  • Beiwagen dürfen mitgeführt werden
  • das Mindestalter liegt bei 16 Jahren
  • die Klasse AM ist eingeschlossen

Führerscheinklasse A2
  • berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Krafträder mit bis zu 35 kW Motorleistung
  • Beiwagen dürfen mitgeführt werden
  • das Mindestalter beträgt 18 Jahre
  • Klasse A1 und M sind eingeschlossen

Führerscheinklasse AM
  • erlaubt das Fahren von zwei-, drei und vierrädrigen Leichtkrafträdern, die nicht schneller als 45 km/h fahren, deren Nutzleistung nicht über 4 kW liegt und deren Hubraum maximal 50 cm³ beträgt
  • Mindestalter liegt bei 16 Jahren, in manchen Bundesländern auch bei 15 Jahren.
LKW & LKW mit Anhänger

Führerscheinklasse C
  • berechtigt zum Führen von Fahrzeugen, die über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweisen
  • auch Anhänger mit maximal 750 kg Gesamtmasse dürfen gezogen werden
  • das Fahrzeug darf zusätzlich zum Fahrer maximal Platz für 8 Personen bieten
  • das Mindestalter liegt bei 21 Jahren
  • vorausgesetzt wird der Führerschein der Klasse B
  • die Fahrzeugklasse C1 ist eingeschlossen

Führerscheinklasse C1
  • erlaubt das Führen von Fahrzeugen, die bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweisen
  • Anhänger, die maximal 750 kg wiegen, dürfen ebenso gezogen werden
  • das Fahrzeug darf zusätzlich zum Fahrer maximal Platz für 8 Personen bieten
  • das Mindestalter beträgt 18 Jahre
  • vorausgesetzt wird der Führerschein der Klasse B

Führerscheinklasse C1E
  • erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und einem Anhänger von mehr 750 kg Gesamtmasse
  • in der Kombination dürfen Zugfahrzeug und Anhänger aber nicht mehr als 12 Tonnen wiegen
  • das Mindestalter beträgt 18 Jahre
  • vorausgesetzt wird der Führerschein der Klasse C1
  •  die Klassen BE und D1E sind eingeschlossen

Führerscheinklasse CE
  • berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse C und  von Anhängern, die mehr als 750 kg Gesamtmasse aufweisen
  • das Mindestalter liegt bei 21 Jahren
  •  der Führerschein der Klasse C wird vorausgesetzt
  • die Klassen BE und C1E sowie T und DE sind eingeschlossen
Bus & Bus mit Anhänger

Führerscheinklasse D
  • berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die neben dem Fahrer mehr als 8 Personen befördern können
  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht dürfen ebenso gezogen werden
  • das Mindestalter beträgt 24 Jahre
  • der Führerschein Klasse B muss vorher erworben worden sein
  • die Klasse D1 ist mit eingeschlossen

Führerscheinklasse D1
  • erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen, die neben dem Fahrer nicht mehr als 16 Personen befördern können und die nicht länger als 8 Meter sind
  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht dürfen ebenso gezogen werden
  • das Mindestalter liegt bei 21 Jahren
  • der Vorbesitz der Führerschein Klasse B ist Voraussetzung

Führerscheinklasse D1E
  • berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und einem Anhänger, der über 750 kg Gesamtgewicht hat
  • das Mindestalter liegt bei 21 Jahren
  • der Vorbesitz der Führerschein Klasse D1 ist Voraussetzung
  • die Fahrzeugklasse BE ist eingeschlossen

Führerscheinklasse DE
  • berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D und einem Anhänger, der über 750 kg Gesamtgewicht hat
  • das Mindestalter beträgt 24 Jahre
  • der Vorbesitz der Führerschein Klasse D ist Voraussetzung
  • die Fahrzeugklassen BE und D1E sind eingeschlossen
Klasse L für Landwirt, Zugmaschinen und T für selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Führerscheinklasse L
  • berechtigt zum Führen von selbstfahrenden land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und von Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • das Mindestalter liegt bei 16 Jahren

Führerscheinklasse T
  • erlaubt das Führen von Zugmaschinen, die nicht schneller als 60 km/h fahren
  • das Mindestalter liegt bei 18 Jahren
  • eingeschlossen sind die Klassen L und AM

Führerscheinklasse PKW und PKW mit Anhänger

Die Klassen B und BE sind die typischen PKW-Führerscheinklassen. Mit der Klasse B Ihnen dürfen Sie einen PKW fahren, der:

  • nicht mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht hat und
  • mit dem nicht mehr als acht Personen befördert werden können/dürfen.

Auch einen Anhänger können Sie mit Ihrem Führerschein der Klasse B mit Ihrem PKW ziehen. Dabei darf dieser jedoch nicht mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht aufweisen. Wiegt er mehr, dürfen Anhänger und PKW insgesamt nicht über 3.500 kg wiegen.

Die Klasse BE erweitert die Klasse B durch den Zusatz E, der wiederum für das Ziehen eines Anhängers steht, der:

  • mehr als 750 kg und
  • maximal 3,5 Tonnen

auf die Waage bringen darf.

Mit der Klasse B bzw. BE dürfen Sie zudem Fahrzeuge führen, die den Klassen AM (also Leichtkrafträder) und auch L und M entsprechen. Letztere sind nötig, um Forst- und Landwirtschaftsmaschinen zu fahren und dürfen nur dann mit der Führerscheinklasse B bzw. BE gefahren werden, wenn eine Tätigkeit in entsprechendem Bereich ausgeübt wird.

Das alte Pendant zu den neuen Klassen B und BE ist die alte Klasse 3. Sie berechtigt ebenso zum Fahren von PKW mit Anhänger.

Was die klassische PKW-Führerscheinklasse alles beinhaltet und voraussetzt, erfahren Sie hier.

Was sich hinter dieser exotischen „europäischen“ Fahrzeugklasse verbirgt, lesen Sie hier nach.

Welche Zugfahrzeuge und Anhänger mit der Führerscheinklasse BE gefahren werden dürfen, erfahren Sie hier.

Wie schwer die Anhänger für Zugfahrzeuge der Führerscheinklasse B96 sein dürfen, lesen Sie hier.

Führerscheinklasse Kraftrad (Zweiräder), Trike (Dreiräder) und Quad: Welche gibt es, was ist zu beachten?

Wer auf zwei oder drei Rädern motorisiert sein will, benötigt eine Führerscheinerlaubnis der Klasse A. Die zumindest ist notwendig, wenn man Motorräder fahren will, die:

  • mehr als 50 cm³ Hubraum haben bzw.
  • schneller als 45 km/h fahren.

Dafür benötigt man den Führerschein der Klasse A.

Den der Klasse A1 braucht man, wenn man Motorräder fahren möchte, die bis zu 125 cm³ Hubraum haben.

Für Maschinen mit einer Motorleistung von maximal 35 kW Nennleistung benötigt man wiederum „nur“ den Führerschein der Klasse A2.

Für all diese Fahrerlaubnisse der Klasse A gilt, dass auch ein Beiwagen mitgeführt werden darf. Zudem erlauben sie das Fahren von Trikes, die maximal 15 kW Nennleistung aufweisen.

Mindestalter für die A-Klassen

  • Motorräder der Klasse A darf man erst ab einem Alter von 24 Jahren fahren
  • für die Klasse A1 ein Mindestalter von 16 Jahren
  • für A2 muss man mindestens 18 Jahren alt sein.

Die Klasse AM schließlich berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern, die:

  • nicht schneller als 45 km/h fahren und
  • deren Hubraum maximal 50 cm³ beträgt.

Für diese Mofa-Klasse reicht neben dem Bestehen der theoretischen Prüfung die Prüfbescheinigung von der Fahrschule. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Mit einem Führerschein der Klasse B darf man ebenso ein Mofa fahren. Und wer im Besitz eines Führerscheins der alten Klasse 3 ist, darf  abhängig vom Ausstellungsdatum- und -ort zudem auch auf Motorräder bzw. Trikes steigen, die den Klasse A, A2 und A1 entsprechen.

Alles Infos zur „Königsklasse“ unter den Motorrad-Führerscheinen finden Sie hier.

Welche Leichtkrafträder die Führerscheinklasse A1 einschließt und vieles mehr erfahren Sie hier.

Welche Motorräder Sie mit der Führerscheinklasse A2 fahren dürfen und was sonst noch bei der Klasse A2 gilt.

Alles Wichtige zum Moped-Führerschein ausführlich und übersichtlich beschrieben.

Wussten Sie schon…?

Führerscheinklasse LKW & LKW mit Anhänger: Welche gibt es, was ist zu beachten?

Die LKW-Führerscheinklassen hören auf die Buchstaben C1, C1E, C und CE. Mit ihnen dürfen LKW bewegt werden, die mehr als 3.500 kg und in Kombination mit einem Anhänger auch bis zu 12 Tonnen Gesamtgewicht aufweisen.

Das Besondere an einigen Führerscheinklassen C ist, dass diese erst mit 21 Jahren gemacht werden. Das gilt für C und CE und mit nur wenigen Ausnahmen (vor allem für Berufskraftfahrer).

Ebenso wichtig zu wissen: Bei der Führerscheinklasse C ist die Fahrerlaubnis immer auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt. Danach muss man den Führerschein erneuern lassen, wozu man ärztliche Gutachten vor allem bezüglich der körperlichen Eignung vorlegen muss.

Alle wichtigen Infos zur Brummi-Führerscheinklasse C.

Was es sonst nocht zu LKW und Anhänger bei der Führerscheinklasse C1E zu wissen gilt.

Diese Voraussetzungen gelten für die LKW-Führerscheinklasse C1.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur LKW-Führerscheinklasse CE.

Führerscheinklasse Bus & Bus mit Anhänger: Welche gibt es, was ist zu beachten?

Für die Busführerscheine ist der Buchstabe D zuständig. Konkret sind es die  Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE, die es Ihnen erlauben, hinter dem Steuer eines Busses zu sitzen.

Diese Busse dürfen mehr als acht Personen befördern. In Kombination mit dem Buchstaben E ist auch das Mitführen von Anhängern gestattet, die mehr als 750 kg wiegen.

Ebenso wie beim LKW, gelten auch für die Bus-Führerscheinklassen, dass die Fahrerlaubnis alle fünf Jahre und mit Vorlage eines ärztlichen Attests erneuert werden muss. Hinzu kommt, dass für diese Führerscheinklassen ein Mindestalter von 21 Jahren (D1 und D1E) bzw. sogar von 24 Jahren (Klassen D und DE) gilt.

Das alles sollten Sie zur Führerscheinklasse D wissen.

Alle wichtigen Informationen zur Führerscheinklasse D1 kompakt verpackt.

Das alles beinhaltet die Bus-Führerscheinklasse D1E.

Welche Voraussetzungen und beschränkungen für die Bus-Führerscheinklasse DE gelten, erfahren Sie hier.

Führscheinklasse L für Landwirt., Zugmaschinen und T für selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Die Führerscheinklassen L und T sind prinzipiell all jenen vorbehalten, die haupt- oder auch nebeberuflich in der Forst- und Landwirtschaft arbeiten und die (selbstfahrenden) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen dort einsetzen.

Das alles sollten Sie über die Führerscheinklasse L für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen wissen.

Hier finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen zur Führerscheinklasse T für selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Führerscheinklassen nach Umtausch in Kartenführerschein

Sobald man seinen alten Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umtauscht, greift zunächst das Besitzstandprinzip. Das besagt, dass man nach dem Umtausch nicht weniger Fahrzeugklassen fahren dürfen sollte als zuvor.

Um dies zu gewährleisten, gibt es neben den neuen Führerscheinklassen eben auch so genannte Schlüsselnummern. Diese geben Hinweise auf die Erweiterungen bzw. auf Beschränkungen bestehender alter Fahrzeugklassenerlaubnisse.

Die jeweiligen Schlüsselzahlen finden sich bei der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse im Feld 12 des Kartenführerscheins. Das gilt jedoch nur dann, wenn die Schlüsselzahl auf nur eine einzelne Fahrerlaubnisklasse Bezug nimmt.

Werden alle „alten“ Fahrerlaubnisklassen durch die jeweilige Schlüsselziffer erweitert bzw. beschränkt, findet sich der dazugehörige Eintrag unter den Spalten 9 bis 12 in Feld12.

Weitere Fragen & Antworten

Nein, denn hierfür wird nur eine Prüfbescheinigung benötigt.

Mit Ausnahme der Klassen AM (Leichtkrafträder), L und T (land- und forstwirtschaftliche Maschinen) gilt für jede Fahrerlaubnis der jeweiligen Führerscheinklassen eine Probezeit von zwei Jahren.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann man erwerben, wenn man müssen 21 Jahre alt ist und seit wenigstens zwei 2 Jahren die Führerscheinklasse B besitzt. Zudem ist der Personenbeförderungsschein (P-Schein) ebenso wie der Bus- oder LKW-Führerschein nur maximal fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden.

Ausnahme ist hierbei das Fahren von Krankenwagen. Hierfür muss man mindestens 19 Jahre alt sein und den Führerschein der Klasse B wenigstens seit einem Jahr besitzen.

Voraussetzung für den P-Schein sind neben einem einwandfreien Führungszeugnis auch die Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung.

Je nach Gewicht des Anhängers muss man für das Führen eines Zugfahrzeugs entweder einen Führerschein der Klasse B bzw. BE oder eben der Klasse C bzw. CE besitzen. Der Anhänger darf dabei je nach Klasse maximal 750 kg bzw. bis zu 3.500 kg wiegen.

Tatsächlich gilt nur für die Führerscheinklasse AM, dass diese ohne Führerschein un nur mit Prüfbescheinigung gefahren werden darf.

Ist man zudem im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 oder wurde man vor dem 01. April 1965 geboren, benötigt man nicht einmal eine Prüfbescheinigung, um ein Leichtkraftrad zu fahren.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Es gibt insgesamt 7 alte und 16 neue Führerscheinklassen.
  2. Während die alten nach Buchstaben sortiert sind, haben die neuen Fahrerlaubnisklassen die Form von Buchstaben.
  3. PKW mit und ohne Anhänger darf man mit der neuen Führerscheinklasse B  bzw. BE und mit der alten Klasse 3 fahren.
  4. Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE. berechtigen zum Führen von leichteren bis schweren LKW.
  5. Busse dürfen mit den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE gefahren werden.
  6. Ein Leichtkraftrad fällt unter keine Führerscheinklasse, da für das Fahren eine Prüfbescheinigung ausreicht.
  7. Bis auf die Klassen AM (Leichtkrafträder), L und T (land- und forstwirtschaftliche Maschinen) gilt für alle anderen Führerscheinklassen eine Probezeit von zwei Jahren.
  8. Den Personenbeförderungsschein (P-Schein) kann man ab einem Mindestalter von 21 Jahren und nach mindestens 2 Jahren Besitz der Führerscheinklasse B machen.
  9. Ebenso wie der LKW- und Busführerschein, muss auch der P-Schein alle fünf Jahre erneuert werden.
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