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Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich: Was muss ich berücksichtigen?

Die Spielstraße gibt es laut StVO offiziell gar nicht. Wenn von der Spielstraße die Rede ist, meinem die meisten den sogenannten verkehrsberuhigten Bereich, ausgewiesen durch das Verkehrszeichen 325 mit den spielenden Kindern. Doch es gibt tatsächlich eine Verkehrszeichen-Kombination, die in Bedeutung und Verkehrsregelung dem Begriff Spielstraße entspricht. Wir klären auf, was es damit auf sich hat.

Weil der verkehrsberuhigte Bereich durch ein Schild mit spielenden Kindern ausgewiesen wird, wird er im Volksmund auch Spielstraße genannt. Zwar können Kinder hier auch spielen. Dennoch ist Vorsicht vor Kraftfahrzeugen geboten. Die dürfen hier nämlich auch fahren.

Verkehrsregeln im verkehrsberuhigten Bereich

In verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) gelten folgende Verkehrsregeln:

  • Fußgänger dürfen die Straße in der ganzen Breite nutzen und haben immer Vorrang gegenüber Kraftfahrzeugen.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig müssen Sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
  • Das Überholen ist verboten, jedoch muss man damit rechnen überholt zu werden.
  • Das Parken ist in einem verkehrsberuhigten Bereich wie bei Einbahnstraßen auch in Fahrtrichtung links erlaubt. Das hat das OLG Köln (Az.: Ss 136/97(Z)) entgegen der Regelung nach § 12 Abs. 4 StVO beschlossen.
  • Bei der Ausfahrt aus einer Spielstraße muss man die Vorfahrt beachten. Es gilt die Regel Rechts vor Links.
  • Bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine „reguläre“ Straße muss anderen Verkehrsteilnehmern immer Vorfahrt gewährleistet werden. Nach einem Urteil des BGH vom 20.11.2017, VI ZR 8/07 gilt das auch, wenn das Verkehrsschild, welches das Ende der Spielstrasse ankündigt, sich nicht unmittelbar vor der Einmündung, sondern bis zu 30 m davor befindet.

Eine Spielstrasse bzw. verkehrsberuhigter Bereich wird durch die Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325,2 wieder aufgehoben.

Wo gibt es verkehrsberuhigte Bereiche?

Um eine Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, muss diese Straße überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das heißt, der Bereich darf nicht als typische Straße mit Fahrbahn, Gehweg und Radweg angelegt sein.

In der Regel haben solche Bereiche wechselseitige Parkständige, Pflanzbeete sowie Plateaupflasterungen (Bodenwellen).

Durchgangsverkehr ist hier generell erlaubt. Mit der Vorgabe der Schrittgeschwindigkeit und der Gleichberechtigung von Fußgängern und Kfz-Fahrern soll hier der Verkehr – wie der Name schon sagt – beruhigt werden.

Wer Rasern in einer Wohnstraße mit vielen Kindern Einhalt gebieten will, der kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf eine Spielstraße bzw. verkehrsberuhigten Bereich stellen. Alternativ wäre der Antrag auf eine Tempo-30-Zone oder Bau von Bodenwellen.

Unterschied Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich

Die Bezeichnung Spielstraße und einen diesbezüglichen Paragraphen in der StVO gibt es nicht. In der Verwaltungsverordnung-StVO zu § 31 jedoch wird mit „Spielstraße“ eine Straße bezeichnet, die durch Verkehrszeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt und durch
Zusatzzeichen „Kinderspiele erlaubt“ (VZ 1010-10) gekennzeichnet ist.

Die Konstellation ist jedoch äußerst selten. Da keinerlei Fahrzeugverkehr, auch kein Anliegerverkehr, zugelassen ist (auch Parken ist nicht möglich), würden sich für Anlieger erhebliche Schwierigkeiten für die Erreichbarkeit ihrer Wohnungen ergeben.

Spielstraße
(Verkehrszeichen 250 mit Zusatzzeichen 1010-10)

Verkehrsberuhigter Bereich

Wussten Sie schon…?

Schritttempo und Parken nur in gekennzeichneten Flächen

Parken und Fahren – egal mit welcher Geschwindigkeit – sind in einer wirklichen Spielstraße ausgeschlossen.

Im verkehrsberuhigten Bereich hingegen darf rechts und links in den vorgeschriebenen Parkflächen geparkt werden. Verkehrswidrig abgestellt Fahrzeuge bekommen ein Knöllchen in Höhe von bis zu 30 Euro gemäß Bußgeldkatalog Halten und Parken.

Gefahren werden darf wie in der Fußgängerzone nur im Schritttempo, maximal 10 bis 15 km/h (dieser Wert für die Schrittgeschwindigkeit hat sich im Verkehrsrecht durchgesetzt). Wer mit 30 km/h geblitzt wird, muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen. Wer mit 40 km/h geblitzt wird, dem drohen 80 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Es die allgemeinen Bußgeldsätze bei Geschwindigkeitsüberschreitung.

Geblitzt im verkehrsberuhigten Bereich

In der 30er-Zone gelten in verkehrsberuhigten Bereichen, die als Spielstraßen, Fußgängerzonen und Bürgersteige ausgeschildert sind, keine besonderen Regeln. Der Bußgeldkatalog gilt auch für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften.

Nur liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesen Zonen eben weit unter 30 km/h, Fahren darf man hier nämlich nur genauso schnell wie ein Fußgänger bequem laufen kann. In km/h ausgedrückt, heißt das unter 10 km/h bzw. ca. 7 km/h.

Abgesehen von diesen Zahlen, sollte es für alle mit einem gesunden Menschenverstand ausgestatteten Autofahrer selbstverständlich sein, dass man in einer Straße, in der Kinder spielen oder  Schulen und Kindergärten sind, nicht mit Volltempo fährt.

Ähnlich wie in 30er-Zonen besteht in verkehrsberuhigten Bereichen die Gefahr, dass man – wenn man ein entsprechendes Schild übersehen hat – davon ausgeht, hier mit 50 km/h regelkonform unterwegs zu sein.

Umso genauer sollte man auf Verkehrszeichen achten, die auf verkehrsberuhigte Bereiche hinweisen, um (hohe) Bußgelder zu vermeiden. Denn sowohl mobile Blitzer wie auch Polizeikontrollen sind hier häufig anzutreffen.

Überschreitet man die in einer verkehrsberuhigten Zone geltende Höchstgeschwindigkeit mit dem PKW ohne Anhänger, drohen folgende Strafen:

  • bis 10 km/h, riskiert man ein Verwarngeld von 30 Euro.
  • 15 km/h , muss man mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

Ab 21 km/h über dem Tempolimit in verkehrsberuhigten Bereichen, wird es mit 115 Euro sehr viel teurer. Zudem droht ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. 

Je nachdem, mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs sind, kann sich Ihre Strafe auch erhöhen. Es macht einen Unterschied, ob Sie mit einem LKW zu schnell fahren oder mit einem PKW mit Anhänger. Mehr dazu finden Sie auf unseren Seiten:

Geschwindigkeitsüberschreitung 

Und bei zu schnellem Fahren mit LKW auf unserer Seite Geschwindigkeitsüberschreitung LKW.

Video: Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich

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