powered by
Fulda Logo Fulda Logo

Bußgeldbescheid ignorieren – sollte ich das wirklich tun?

Ein Bußgeldbescheid ist zwar eine ärgerliche Sache, sollte aber dennoch nie ignoriert werden. Schließlich verstreichen sonst wichtige Einspruchsfristen und die zu zahlenden Kosten steigen. Denn zu dem zu zahlenden Bußgeld kommen dann noch Mahn- oder gar Vollstreckungsgebühren. Was Ihnen droht, wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus dem In- oder Ausland ignorieren, lesen Sie hier!

Bußgeldbescheid ignoriert: Welche Konsequenzen drohen?

Wer einen Bußgeldbescheid ignoriert, lässt zunächst einmal die wichtige Einspruchsfrist von zwei Wochen ungenutzt verstreichen. Im Anschluss wird nach wenigen Wochen eine weitere Zahlungsaufforderung verschickt. Diese ist mit zusätzlichen Mahngebühren verbunden. 

Werden auch diese Mahnungen ignoriert, kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid. Damit können ein Gerichtsvollzieher bzw. ein Vollstreckungsbeamter des Finanzamts Gegenstände aus der Wohnung des Schuldners pfänden. 

Bleibt die Pfändung erfolglos, weil es schlicht und ergreifend nichts zu pfänden gibt und/oder kein weiteres Vermögen vorhanden ist, muss der Schuldner dies an Eides statt erklären und kann damit zumindest vorübergehend von der Zahlungspflicht befreit werden. 

Hat der Schuldner hingegen Vermögen und/oder pfändbare Gegenstände und weigert sich dennoch, diese für die Begleichung des Bußgelds pfänden zu lassen oder aber er versichert nicht eidesstattlich seine Zahlungsunfähigkeit, kann die Vollstreckungsbehörde das Gericht um die Anordnung einer Erzwingungshaft ersuchen. 

Denn laut § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann eine Erzwingungshaft unter anderem dann angeordnet werden, wenn: 

  •  der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (also dies nicht eidesstattlich erklärt hat) 
  • keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben. 

Erst wenn sich der Schuldner entschließt, das Bußgeld samt Mahngebühren zu bezahlen, wird die Erzwingungshaft beendet. 

Bußgeldbescheid aus dem Ausland ignorieren: Was droht?

Werden Bußgelder aus dem Ausland ignoriert, bleiben diese dennoch wirksam und können auf Basis des „Rahmenbeschluss Geldsanktionen“ innerhalb der EU weiterhin durchgesetzt werden. Das kann durch das Bundesamt für Justiz (auch rückwirkend) geschehen, und das schon ab einem Bußgeld von 70 Euro, oder sogar noch bei einer Rückkehr in das betreffende Land.

In die Vollstreckung einbegriffen sind neben Bußgeldern auch Verfahrenskosten oder Entschädigungen für Unfallopfer.

Kommt das Knöllchen aus dem letzten Österreich-Aufenthalt, wird bereits ab einem Bußgeld von 25 Euro in Deutschland vollstreckt.

Anders verhält es sich mit Bescheiden, die aus dem Nicht-EU-Ausland in den heimischen Briefkasten flattern.

Länder wie beispielsweise die Schweiz oder Norwegen sind nicht Unterzeichner des EU-weiten „Rahmenbeschluss Geldsanktionen“. Somit werden Forderungen aus diesen Ländern nicht durch das Bundesjustizministerium vollstreckt.

Weitere Folgen bei erneuter Einreise

Als Folge eines Ignorierens ausländischer Bußgeldbescheide kann beispielsweise auch das Fahrzeug bei erneuter Einreise in das entsprechende Land beschlagnahmt werden oder das Bußgeld mit anderen Methoden vollstreckt werden. Das übrigens auch nach mehreren Jahren, da die Verjährungsfrist in anderen EU-Ländern teilweise vier oder fünf Jahre beträgt.

Auf den Radar der nationalen Polizei kommt man dabei recht einfach, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle oder aber bei der Passkontrolle am Flughafen.

Wussten Sie schon…?

Kann ich einen Zeugenbefragungs- oder Anhörungsbogen ignorieren?

Anders als beim Ignorieren eines Bußgeldbescheides, drohen keine Konsequenzen, wenn Sie nicht auf einen Zeugenbefragungs- oder Anhörungsbogen reagieren. Sie sind nämlich nicht dazu verpflichtet, sich zu einem Bußgeldverfahren zu äußern. Vielmehr sieht das Gesetz sogar vor, dass Sie nicht für Ihr Schweigen bestraft werden dürfen (Aussageverweigerungsrecht).

Eine Ausnahme besteht jedoch: Sollten die Angaben zu Ihrer Person auf dem Anhörungsbogen falsch sein, müssen Sie die Bußgeldbehörde schriftlich darüber informieren.

Wer darf überhaupt Bußgelder aus dem Ausland vollstrecken?

Für die Vollstreckung von Bußgeldern, die von Behörden aus dem EU-Ausland ausgestellt worden sind, ist in Deutschland einzig und alleine das Bundesjustizministerium zuständig. Ausländische Behörden ersuchen das Ministerium der Justiz um Vollstreckungshilfe. Nach Prüfung des Gesuchs wendet sich das Bundesjustizministerium dann mit einem Zeugenbefragungs- oder Anhörungsbogen in der Regel an den Fahrzeughalter.

Auch in diesem Sinne sollte bei Bußgeldbescheiden, die von ausländischen Inkassofirmen oder Anwälten verschickt werden und die meist mit horrenden Mahn- und Bearbeitungsgebühren einhergehen, Rücksprache mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehalten werden.

Kann ich einen nicht auf Deutsch übersetzten Bußgeldbescheid ignorieren?

Theoretisch ja, denn die ausstellende Behörde hat die Pflicht, Bußgeldbescheide, die sie ins Ausland verschickt, in die dortige Landessprache zu übersetzen. Ist dies nicht der Fall, kann der Bußgeldbescheid aus dem Ausland ignoriert werden – zumindest solange Sie in Deutschland sind.

Denn selbst wenn keine weitere Post seitens der ausländischen Bußgeldbehörde eintrifft, ist der Bußgeldbescheid zumindest im Land des Verkehrsverstoßes weiterhin und bis zur jeweiligen Verjährung gültig. So kann es bei einer Wiedereinreise zur Vollstreckung kommen.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Bußgeldbescheide sollten nicht ignoriert werden, da ansonsten Mahngebühren und drastischere Vollstreckungsmaßnahmen folgen.
  2. Auch Bußgeldbescheide, die aus dem Ausland kommen, sollten nicht ignoriert werden.
  3. Ausnahmen bilden hierbei Bußgeldbescheide, die nicht in Deutsche übersetzt wurden.
  4. Anders als Bußgeldbescheide, können Zeugenbefragungs- und Anhörungsbogen ignoriert werden, solange die persönlichen Daten korrekt sind.
˄