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Bußgeldbescheid trotz Zahlung erhalten: So reagieren Sie richtig!

Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, eine schriftliche Verwarnung erhalten und das festgesetzte Verwarnungsgeld dafür bezahlt. Dennoch erhalten Sie kurze Zeit später einen Bußgeldbescheid mit entsprechend höheren Gebühren. Wie kann das sein? Alle wichtigen Antworten darauf, warum Sie trotz Zahlung des Verwarngeldes einen Bußgeldbescheid erhalten können, finden Sie hier.

Bußgeldbescheid trotz Zahlung erhalten?

Ob es tatsächlich mit rechten Dingen zugeht, wenn Sie trotz Zahlung eines Verwarngelds einen Bußgeldbescheid erhalten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Tatsächlich kann es nämlich mehrere Gründe geben, die für oder gegen die Rechtmäßigkeit eines solchen Bußgeldbescheides sprechen: 

 Sie haben zwar bezahlt, allerdings nicht fristgerecht. 

  • Sie haben zwar bezahlt, allerdings Fehler bei der Überweisung gemacht und zum Beispiel ein falsches Aktenzeichen vermerkt, einen Zahlendreher in der IBAN übersehen, etc. 
  • Der Behörde ist ein Fehler unterlaufen. 
  • Die Bezahlung des Verwarngelds und das Herausschicken des Bußgeldbescheids haben sich überschnitten. 
  • Sie haben Einspruch eingelegt und dann doch bezahlt. 

Fest steht: Sobald das Verwarnungsgeld aus welchen Gründen auch immer nicht fristgerecht bezahlt wurde, endet das Verwarnungsgeldverfahren und das Bußgeldverfahren beginnt. Eine “Rückkehr” zum Verwarnungsgeldverfahren ist daher nicht mehr möglich. 

Was tun bei Bußgeldbescheid trotz Zahlung? 

Zunächst sollten Sie Kontakt mit der entsprechenden Behörde aufnehmen und klären, welche Gründe für das Bußgeld angeführt werden.

Liegt der Fehler bei Ihnen – haben Sie also beispielsweise wirklich zu spät gezahlt oder bei der Überweisung das falsche Aktenzeichen angegeben – bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als den fälligen Betrag zu zahlen.

Im Zweifel können Sie gegen das Bußgeld natürlich innerhalb der Frist Einspruch einlegen. Hat die Behörde einen Fehler gemacht, so wird sich dies sicher zu Ihren Gunsten klären lassen.

Wussten Sie schon…?

Bußgeldbescheid trotz Zahlung: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Zunächst muss festgehalten werden, dass ein Verwarnungsgeld nur ein Angebot der Behörde ist, eine geringe Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise falsches Parken, schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand abzuwickeln.

Lässt man nun die siebentägige Frist für das Bezahlen des Verwarnungsgelds verstreichen, signalisiert man der Behörde damit, dass man mit diesem Angebot nicht einverstanden ist und es nicht annimmt. Dieses Ausschlagen hat immer ein Bußgeld zur Folge. Mitunter kann es aber sein, dass die Behörde von einem Bußgeldbescheid absieht, wenn das Verwarnungsgeld nur einen Tag nach Ende der Zahlungsfrist eingegangen ist. Das aber obliegt ihrer Kulanz.

Einem Bußgeldbescheid wiederum kann man widersprechen, auch dann, wenn er auf ein Verwarnungsgeld folgt.

Wenn Sie also wissen, dass Sie pünktlich bezahlt haben und dies mit einem Kontoauszug beweisen können, lohnt sich ein Einspruch in jedem Fall. Verläuft dieser erfolgreich, ist zumindest das Bußgeld samt entsprechenden Gebühren vom Tisch.

Haben Sie sich jedoch in der Eingabe des Aktenzeichens, des Betrags oder der Bankverbindung geirrt, wird man dies Ihrer fehlenden Sorgfalt zuschreiben und die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch verringern sich entsprechend.

Muss ich bei einem Bußgeldbescheid das Verwarnungsgeld nochmals bezahlen?

Sofern Sie ursprünglich den korrekten Betrag bezahlt haben und Ihnen nur ein Zahlendreher unterlaufen ist oder Sie schlichtweg zu spät bezahlt haben, müssen Sie das Verwarngeld nicht nochmals überweisen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behörde Ihre Zahlung eindeutig zuordnen kann.

Kann Sie dies jedoch nicht, müssen Sie das Verwarnungsgeld im schlimmsten Fall nochmals bezahlen.

Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei einem Verwarnungsgeld?

Nein. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei Verwarnungsgeldern ebenso nicht vorgesehen wie die Rechtsmittel Einspruch oder Widerspruch.

Dennoch können Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der auf ein nicht oder zu spät bezahltes Verwarnungsgeld folgt, schildern und belegen, dass Sie aufgrund von Krankheit, Urlaub und in jedem Fall ohne Ihr Verschulden daran gehindert wurden, das Verwarnungsgeld fristgerecht zu überweisen.

Was kostet mich ein Bußgeldbescheid trotz bezahltem Verwarnungsgeld? 

Davon ausgehend, dass die Bußgeldbehörde Ihre ursprüngliche Zahlung des Verwarnungsgelds eindeutig Ihnen zuordnen kann,fallen bei einem darauffolgenden Bußgeldbescheid in der Regel “nur” Gebühren in Höhe von 25 Euro an. Diesen Betrag sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz in §107, Absatz (1) vor.

Weiterhin sollten Sie mit Auslagen in Höhe von etwa 3,50 rechnen, die die Bußgeldbehörde beispielsweise für Portokosten erhebt.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Wenn Sie ein Verwarnungsgeld zu spät oder in falscher Höhe bezahlen oder mit falschem oder fehlendem Aktenzeichen bzw. auf das falsche Konto überweisen, kann ein Bußgeldbescheid die Folge sein.
  2. Auch Fehler seitens der Behörden oder zeitliche Überschneidungen können zu Bußgeldbescheiden trotz gezahlter Verwarnungsgelder führen.
  3. Gegen einen Bußgeldbescheid, der trotz bezahltem Verwarnungsgeld folgt, können Sie Einspruch erheben.
  4. Können die Behörden Ihre Zahlung des Verwarnungsgelds eindeutig zuordnen, müssen Sie bei einem Bußgeldbescheid “nur” noch mit zusätzlichen Gebühren von 25 Euro und Auslagen von etwa 3,50 Euro rechnen.
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