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215 Kreisverkehr

Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr

Diese Vorschriftszeichen ist ein blauer Kreis mit drei weißen Pfeilen, die im Kreis laufen.

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Der Fahrer muss im Kreis um eine Mittelinsel herumfahren und die vorgegebene Fahrtrichtung beachten. Die Pfeile geben die Richtung vor. Der Verkehr im Kreis hat Vorfahrt. Häufig sind diese blauen Schilder mit einem „Vorfahrt gewähren“-Schild ausgerüstet. Ansonsten gilt immer: Rechts vor Links.

Was soll man tun?

Die besonderen Verkehrsregeln sind hier immer zu beachten. Fahrtrichtung ist rechts herum. Das Halten ist immer untersagt. Es dürfen keine Fahrzeuge die Mittelinsel überfahren (es sei denn sie haben Überlänge). Beim Heranfahren sollte man hier die Geschwindigkeit drosseln. Bei der Ausfahrt immer auf Radfahrer und Fußgänger achten und Rücksicht nehmen.

Blinken im Kreisverkehr: Bei der Einfahrt ist das Blinken untersagt (auch um Irritationen zu vermeiden). Bei der Ausfahrt muss man den Blinker setzen.

Auf unserer Seite Verkehrsregeln im Kreisverkehr finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Bußgeld bei Nicht-Beachtung

Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem, wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden auf die Missachtung des Schildes folgt. Hier drohen 5-35 Euro Bußgeld.

Sollte man im Kreisverkehr nicht ordnungsgemäß blinken, drohen 10 Euro Strafe.

Wussten Sie schon…?

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