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Wunschkennzeichen – So einfach geht’s!

Das erste eigene Auto, ein neues Auto gekauft, der Umzug in eine andere Stadt, der eigene Firmenwagen – Für viele Autofahrer sind diese Gründe Anlass, sich das eigene Wunschkennzeichen zuzulegen.

Wunschkennzeichen beantragen

Ja, seit ca.1994 kann man sich gegen eine Gebühr ein Wunschkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle ausstellen lassen, sodass dies auch viel leichter zu merken ist und man einen persönlichen Bezug erhält. Vorausgesetzt die begehrte Kombination aus Zahlen und Buchstaben ist noch frei.

Die reservierende und die zulassende Person beziehungsweise der Fahrzeughalter müssen identisch sein. Die Reservierung von mehreren Kennzeichen zu anderen Zwecken als der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist nicht gestattet!

Wunschkennzeichen Kombinationen

Beliebt sind das eigene Namenskürzel, das Namenskürzel des Partners, das Geburtsdatum oder das Geburtsjahr. Oder es sind andere außergewöhnliche oder lustige Buchstaben- und Zahlenkombinationen wie Es-el 78 gefragt.

Für viele ist das Kennzeichen sogar ein Glücksbringer beim Fahren oder eine Liebeserklärung an die Liebste.

Wunschkennzeichen – nicht jede Kombination erlaubt oder erwünscht

Es gibt einige sogenannte unerwünschte Erkennungsnummern, also Kennzeichen, die nicht erlaubt oder besser gesagt unerwünscht sind. Es wird geraten, diese nicht zu verwenden.

Dazu gehören Abkürzungen, die auf Vereinigungen und Einrichtungen sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien verweisen. Genauso unerwünscht sind anrüchige und zweideutige Kombinationen als Nummernschild.

Unerwünschte Erkennungsnummern

Nicht nur eine große Aufschrift wie „Abi 2011“ hinten an einem Auto verweist ganz eindeutig auf das Alter und vielleicht auch auf die Bildung des Fahrers dieses Kraftfahrzeugs hin. Auch das KFZ Kennzeichen, auch Nummernschild genannt, trägt sehr häufig die Initialen und / oder das Geburtsdatum und das Geburtsjahr des Fahrers. So ergeben sich natürlich unendlich viele Wunschkennzeichen und am aller schönsten ist es, wenn sie auch noch mit der Abkürzung des Zulassungsorts gut zusammenpassen.

Doch Wunschkennzeichen bleibt Wunschkennzeichen. Nicht jede Kombination ist erlaubt, es fallen auch unterschiedliche Kosten für das Wunschkennzeichen an. Es gibt einige sogenannte unerwünschte Erkennungsnummern, also Kennzeichen, die nicht erlaubt oder besser gesagt: unerwünscht sind. Es wird geraten, diese nicht zu verwenden. Dazu gehören Abkürzungen, die auf nationalsozialistische Vereinigungen und Einrichtungen sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien verweisen (Beispiel SS für Schutzstaffel). Genauso unerwünscht sind anrüchige, zweideutige Kombinationen als Nummernschild, wie S-EX oder ähnliches.

Seit ca. 1994 kann man sich gegen eine Gebühr ein Wunschkennzeichen ausstellen lassen und das Kennzeichen individuell erstellen, sodass es auch viel leichter zu merken ist und man einen persönlichen Bezug erhält. Für viele sogar ein Glücksbringer beim Fahren oder eine Liebeserklärung an die Liebste.

Wussten Sie schon…?

Wunschkennzeichen Reservierung

Bei vielen Zulassungsstellen kann man sich seine gewünschte Kombination auch online reservieren lassen.

Die zuständige Behörde bietet dafür auf seiner Webseite eine entsprechende Funktion an, mit der die gewünschte Kombination abgefragt werden kann.

Mithilfe eines modernen Archivierungssystems kann das schnell herausgefunden werden. Ist die Kombination noch nicht vergeben, so kann man das Wunschkennzeichen online reservieren.

Ein bundeseinheitliches System zur Wunschkennzeichen-Reservierung gibt es nicht. Die Zulassungsstellen nutzen derzeit ihr jeweils eigenes Online-Tool.

Mittlerweile gibt es im Internet auch zahlreiche nichtbehördliche Anbieter, die einen Reservierungsservice anbieten. Wer jedoch sicher gehen will, der sollte die Sache selbst in die Hand nehmen.

Kosten für ein Wunschkennzeichen und die Reservierung

Der genannte Service der Zulassungsstellen wird von Autofahrern dankend angenommen. Jedoch stellen die Behörden diesen Service nicht kostenlos zur Verfügung. Ein Wunschkennzeichen ist mit Mehrkosten für den Autofahrer verbunden.

In Deutschland sind einheitliche Gebühren festgelegt:

  • Vorabreservierung eines Kennzeichens EUR 2,60
  • Zuteilung eines Wunschkennzeichens EUR 10,20

(Stand: September 2019).

Die Reservierungsgebühr ist aber nur fällig, wenn das Wunschkennzeichen auch ausgestellt wird. Bezahlen müssen Sie den Betrag bei der Zulassung vor Ort in der Zulassungsstelle.

Reservierungsdauer

Reservierungen sind nicht einheitlich befristet und je nach Zulassungsstelle unterschiedlich. Sie liegen aber in der Regel zwischen 5 und 90 Tagen. Nach Ablauf der Reservierungsfrist ist das Wunschkennzeichen wieder für jeden reservierbar.

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