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Halteverbot beantragen: Wie, wo & richtig aufstellen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Platz mit einem Halteverbot für zum Beispiel einen Umzug freizuhalten und dafür zu sorgen, dass er frei bleibt. In diesem Artikel informieren wir Sie schnell und übersichtlich über alle Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Halteverbot bei der Stadt/Gemeinde beantragen

Parkverbotsschilder sind hochoffiziell und blockieren wirksam den benötigten Stellplatz für den Möbeltransporter.

Das mobile Halteverbot für einen Straßenabschnitt müssen Sie wahlweise beim örtlichen Straßenverkehrsamt, der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt beantragen. Wenn nötig, müssen Sie das Halteverbot jeweils für die Straße des Ortes, wo Sie ausziehen und des Ortes, wo Sie hinziehen, beantragen.

Die Anträge können teilweise im Internet heruntergeladen werden. Ansonsten genügt ein formloses Anschreiben mit folgenden Angaben:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer
  • Umzugszeitraum
  • Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
  • Straße und Hausnummer, wo das mobile Halteverbot eingerichtet werden soll

Hinweis: Der Antrag sollte spätestens 14 Tage vor dem Umzugstermin eingereicht werden. Die Schilder müssen Sie sich selbst besorgen, zum Beispiel bei einer Spedition oder einer Fachfirma für Verkehrsabsicherung. Die Parkverbotsschilder müssen mindestens 3 Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.

Möglichkeit 2: Unternehmen für Halteverbot beauftragen

Am bequemsten, aber natürlich auch am teuersten, ist es, ein Unternehmen mit dem Einrichten des Halteverbots zu beauftragen.

Viele Umzugsunternehmen bieten diesen Service mit an. Wenn Sie den Möbeltransport selbst organisieren, können Sie das Einrichten des mobilen Halteverbots separat von einem entsprechenden Dienstleister machen lassen. Dieser übernimmt für Sie die Beantragung des Halteverbots sowie das Auf- und Abbauen der Verkehrszeichen.

Wussten Sie schon…?

Möglichkeit 3: Halteverbot online beantragen

Im Internet finden Sie diverse Dienstleister, bei denen Sie die Parkverbotsschilder mieten können bzw. die die Komplettabwicklung übernehmen.

Googeln Sie einfach nach „halteverbot umzug + Ihre Stadt“ (zum Beispiel „halteverbot umzug frankfurt“ oder „halteverbot umzug berlin“) und Sie erhalten entsprechende Suchergebnisse mit Angeboten in Ihrer Region.

Was kostet ein mobiles Halteverbot?

Die Verwaltungsgebühren für die Genehmigung eines mobilen Halteverbots sind nach der Dauer des Halteverbots gestaffelt.

  • Wochengenehmigung: 30 Euro*
  • Monatsgenehmigung: 50 Euro*
  • Jahresgenehmigung: 300 Euro*

Hinzu kommen die Kosten für das Ausleihen der Parkverbotsschilder. Die Preise variieren je nach Anbieter zwischen 20 und 30 Euro pro Tag.

Wenn Sie ein Unternehmen mit der Komplettabwicklung beauftragen, müssen Sie mit Kosten zwischen 150 Euro und 200 Euro rechnen.

* Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Nr. 261)

Darf ich eine „wilde“ Halteverbotszone errichten?

Oft passiert nichts, aber eine selbst eingerichtete Halteverbotszone, bestehend etwa aus zwei Stühlen und Absperrband, ist verboten. Sie können sich nicht nur Ärger mit den Behörden einhandeln, sondern riskieren auch, dass der Parkplatz besetzt wird. Denn solche inoffiziellen Halteverbote haben keine Gültigkeit und können von anderen Autofahren vollkommen ignoriert werden.

Rechtslage bei einer wild eingerichteten Sperrfläche:

Es handelt sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB). Bei einem Unfall haftet der Verursacher des selbstgebauten Halteverbots in voller Höhe. Es droht ein Bußgeld wegen „unerlaubter Sondernutzung“ bzw. nicht vorhandener Genehmigung.

Darf ich mit meinem Auto den Stellplatz für einen Umzugswagen blockieren?

Am einfachsten ist es, den Stellplatz für den Möbeltransporter mit dem eigenen Auto zu reservieren. Denn wo ein Auto parkt, kann kein zweites stehen. Benötigen Sie mehr Platz, stellen Sie ein weiteres Auto dahinter.

So lange die Autos nicht im Halteverbot stehen oder nur Parken mit Anwohnerausweis erlaubt ist, ist diese Maßnahme völlig legitim.

Wie stelle ich die Halteverbotsschilder richtig auf?

Sie benötigen zwei Halteverbotsschilder, um den Beginn und das Ende des Halteverbots zu markieren.

Das mobile Halteverbot muss als solches gekennzeichnet sein. Durch Zusatzzeichen oder Hinweise müssen idealerweise Halteverbotsdauer und der Grund deutlich gemacht werden (Umzug, Bauarbeiten etc.).

Schild für Ende Halteverbot

Das Schild mit dem Pfeil nach rechts kennzeichnet das Ende des von Ihnen veranschlagten Halteverobts.

Gekennzeichneter Bereich

Das ist der durch die beiden Schilder blockierte Straßenabschnitt (das müssen Sie natürlich nicht auf der Straße markieren).

  • Die Schilder werden jeweils am rechten Straßenrand aufgestellt.

Schild für Beginn Halteverbot

Das Schild mit dem Pfeil nach links stellen Sie an den Anfang, zu blockierenden Straßenabschnitts.

Weitere Fragen & Antworten

Transporter á la Mercedes Sprinter sind zwischen 5 m und 6 m lang. Rechnen Sie 4 m fürs Rangieren noch 4 m hinzu und Sie haben die Länge Ihrer Halteverbotszone ermittelt, rund 10 m.

Mit größeren Möbelwagen bis 7,5 t Gewicht können Sie eine ganze Wohnung auf einmal umziehen. Diese Klein-Lkw haben eine Länge zwischen 6 m und 7 m. Beachten Sie hier auch die Breite von bis zu 2,5 m. Bei schmalen Straßen kann es zu Problemen kommen. Gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO muss für ein durchfahrendes Fahrzeug von normaler Breite (2,55 m) ein Seitenabstand von 50 cm gewährleistet sein (25 cm jeweils links und rechts).

Im mobilen Halteverbot geparkte Autos können abgeschleppt werden. Allerdings sollten Sie den Abschleppdienst niemals selbst beauftragen, weil Sie sonst auf den Kosten sitzenbleiben könnten.

Für die Entfernung des oder der betreffenden Fahrzeuge müssen Sie die Polizei rufen (Falschparken im öffentlichen Raum). Alternativ melden Sie sich bei der Stadtverwaltung, die ihrerseits die Polizei informiert.

Halten Sie vor Ort die Halteverbotsgenehmigung sowie die Beweisleiste bereit. In der Beweisliste dokumentieren Sie die Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Haltverbotsschilder in dem abgegrenzten Bereich parkten. So kann festgestellt werden, dass die betreffenden Fahrzeuge nicht rechtzeitig weggefahren wurden bzw. dass andere Fahrzeuge nach Aufstellung der Schilder dort abgestellt wurden.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

Wo kann ich ein Halteverbot beantragen?

  • Das mobile Halteverbot wird beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder der Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung beantragt. Alternativ kann ein Unternehmen mit der Komplettabwicklung beauftragt werden (zum Beispiel Fachfirma für Baustellenabsicherung).

Was kostet ein mobiles Halteverbot?

  • Die Kosten bestehen aus der Gebühr für die Genehmigung der Behörde (30 Euro) sowie den Kosten für die Halteverbotsschilder (20 bis 30 Miete pro Tag).
  • Der Komplettservice durch ein Unternehmen (Genehmigung plus Schilder auf- und abbauen) kostet zwischen 150 und 200 Euro.

Wann müssen die Halteverbotsschilder aufgestellt werden?

  • Die Parkverbotsschilder müssen mindestens 72 h vor Umzugsbeginn aufgestellt werden, damit sie rechtswirksam sind (BVG AZ 11 C 15/95).
  • Beachten Sie auch die 14 tägige Vorlaufzeit für die Beantragung der Genehmigung.

Wie werden die Halteverbotsschilder richtig aufgestellt?

  • Die Halteverbotszone muss durch zwei Halteverbotsschilder gekennzeichnet sein, jeweils am Anfang und am Ende der Zone. Auf den Schildern muss auf der Vorderseite das Umzugsdatum mit Anfangs- und Enduhrzeit angebracht sein.

Was tun, wenn der Halteverbot-Bereich zugeparkt ist?

  • Informieren Sie die Polizei und halten Sie die Genehmigung sowie die Beweisliste vor (Dokumentation der Fahrzeuge, die beim Aufstellen der Schilder im Halteverbot geparkt haben). Die Polizei leitet die weiteren Schritte ein. Beauftragen Sie niemals selbst den Abschleppdienst.
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