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Rechtsfahrgebot: Wo muss ich rechts fahren & Strafen bei Missachtung?

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Was bedeutet das genau und für wen gelten Ausnahmen? Im folgenden Beitrag erfahren Sie das Wichtigste zum Thema.

Rechtsfahrgebot: Was muss ich beachten?

Das Rechtsfahrgebot ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung in § 2 Absatz 2 festgehalten. Dort steht:

„Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“

Was bedeutet nun aber die Formulierung „möglichst weit rechts“? Natürlich sollen sich Autofahrer durch diese Regel nicht selbst gefährden, indem sie ihre Fahrspur verlassen und zu weit rechts fahren.

 

Es wird in der Regel empfohlen, einen Meter Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten.

Wann kann ich vom Rechtsfahrgebot abweichen?

Wenn es die Verkehrsdichte erlaubt, kann vom Rechtsfahrgebot bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen gemäß § 7 StVO abgewichen werden.

In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen den Fahrstreifen bei mehrspurigen Fahrbahnen frei wählen (§ 7 Abs. 3 StVO).

Wussten Sie schon…?

Rechtsfahrgebot innerorts und außerorts: Welche Unterschiede gibt es?

Innerorts gilt bei mehreren Fahrspuren für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 t die freie Fahrspurwahl. Es darf dann sogar rechts überholt werden.

Außerorts, also vor allem auf Autobahnen, gilt uneingeschränkt das Rechtsfahrgebot.

Gilt das Rechtsfahrgebot auch bei mehr als 2 Fahrspuren?

Auf der Autobahn gilt auch bei mehr als zwei Spuren das Rechtsfahrgebot.

Selbst wenn die Fahrbahnen frei sind, muss die rechte Spur befahren werden, andernfalls droht ein Bußgeld.

Welches Bußgeld droht mir, wenn ich vom Rechtsfahrgebot abweiche?

Wer das Rechtsfahrgebot missachtet und dabei andere gefährdet, der muss tief in die Tasche greifen.

Der Bußgeldkatalog sieht hier eine Strafe von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Wird durch das Vergehen sogar ein Unfall verursacht, steigt das Bußgeld auf 100 Euro.

Müssen Mittelspurfahrer auf der Autobahn mit Bußgeldern rechnen?

Sogenannte Mittelspurschleicher müssen mit einem Bußgeld rechnen. Auf der Autobahn gilt das Rechtsfahrgebot, weshalb bei freier Fahrbahn die rechte Spur gewählt werden muss, während man die mittlere Spur zum Überholen verwendet.

Nur eine erhöhte Verkehrsdichte würde hierbei für eine Ausnahme sorgen.

Auf der Autobahn auf der rechten Spur schneller als auf der linken: ist das verboten?

Überholt werden darf auf der Autobahn grundsätzlich nur links. Fahren Sie also auf der rechten Spur schneller als die Fahrzeuge auf der linken, gilt das als Überholvorgang und Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Weitere Fragen & Antworten

Auch Motorräder müssen sich wie Pkw an das Rechtsfahrgebot halten. Da ein Motorrad natürlich deutlich schmaler ist und ein anderes Kurvenverhalten an den Tag legt, bleibt auch hier die Frage, wie man „möglichst weit rechts“ fahren soll?

Gerichtsurteile haben bestätigt, dass Motorradfahrer diese Regel etwas freier auslegen dürfen, da vor allem in Kurven den Zentrifugalkräften Rechnung getragen werden muss.

Grundsätzlich unterliegen auch Mofas oder Roller dem üblichen Rechtsfahrgebot. Selbst in Fahrschulen wird allerdings häufig empfohlen, sich eher mittig in der Fahrbahn zu positionieren. Das soll Autofahrer von gefährlichen Überholmanövern abhalten.

Der Rechtsverkehr ist übrigens im selben Paragraphen der StVO festgehalten wie das Rechtsfahrgebot, allerdings in Absatz 1. Hier heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“

In Europa wurde übrigens jahrhundertelang links gefahren, damals natürlich noch mit Pferdefuhrwerken. Erst Napoleon Bonaparte führte zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Frankreich und später in den von ihm besetzten Ländern das Rechtsfahrgebot ein, welches sich dadurch im größten Teil Europas durchsetzte.

In Österreich wurde das Rechtsfahrgebot 1938 mit dem Anschluss an Deutschland überall eingeführt, Italien stellte 1924 und Schweden 1967 um.

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