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Führerschein Klasse 3 heute – was fahren?

Die alte Führerscheinklasse 3 gilt gemeinhin als „universelle“ Fahrerlaubnis und ist in der neuen EU Führerscheinklasse B aufgegangen. Fahrzeuge, die Sie bereits in Klasse 3 fahren durften, erhalten ein sogenanntes Besitzstandsrecht in Klasse B. Wir zeigen Ihnen, welche Fahrzeuge Sie mit Führerscheinklasse 3 bzw. der neuen Klasse B fahren dürfen und welche besser nicht.

Führerschein Klasse 3 welche Fahrzeuge

Sind Sie in Besitz der (alten) Führerscheinklasse 3, dürfen Sie je nach Ausstellungsdatum Ihrer Fahrerlaubnis, weit mehr als nur einen PKW fahren.

Konkret heißt das:

  • Zugfahrzeuge bis maximal 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht und mit maximal drei Achsen (wovon eine zu einem Anhänger gehören kann)
  • zwei- und dreirädrige Motorroller, Motorräder und Kleinbusse, die jedoch nicht für die Personenbeförderung ausgelegt sind.

Welche zusätzlichen Führerscheinklassen die „alte“ Klasse 3 im Detail enthält, haben wir für Sie in untenstehender Tabelle zusammengefasst.

Klasse 3 wo und wann er­teilt? Entsprechende EU Führerscheinklassen Schlüs­selnum­mern
BRD: Vor dem 1.12.1954 – Klas­se 3 (a+b) AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf An­trag: T

BE 79.06,
L 174, L 175,
C1 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD: Vor dem 1.12.1954 AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T

BE 79.06,
L 174, L 175,
C1 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD: Zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T

A1 79.05,
A 79.03, 79.04,
BE 79.06,
L 174, L 175,
C1 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD: Zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T

A1 79.03, 79.04,
A 79.03, 79.04,
BE 79.06,
L 174, L 175,
C1 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
BRD: Nach dem 1.01.1989 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T

A1 79.03, 79.04,
A 79.03, 79.04,
BE 79.06,
L 174,
C1 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

DDR Führerscheine Klasse 3

DDR: Klas­se 3 für Pkw, Lkw und Mo­tor­rä­der – vor dem 31.03.1957 AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T

BE 79.06,
L 174, L 175,
C 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR: Klas­se 3 für Trak­to­ren – vor dem 1.12.1954 AM, A1, A2, A, B, L L 174, L 175
DDR: Klas­se 3 für Trak­to­ren – zwi­schen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 AM, A1, L A1 79.05,
L 174, 175
DDR: Klas­se 3 für Trak­to­ren – nach dem 31.03.1980 AM, L L 174, L 175

Führerschein Klasse 3 welche Anhänger

Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug einen Anhänger ziehen, dessen Gesamtmasse:

  • nicht über 750 kg liegt

oder

  • mehr als 750 kg wiegt, jedoch unter dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegt.

In der Summe darf das Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen.

Liegt das Ausstellungsdatum Ihres 3er-Führerscheins vor dem 01.01.1999, darf der Anhänger auch bis zu 3,5 Tonnen wiegen. Auf die neuen alphabetischen Führerscheinklassen übertragen, entspricht das der Erweiterungsklasse BE.

Findet sich in Ihrem alten 3er-Führerschein zudem eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnisklasse mit der Schlüsselzahl 79.06 , ist es Ihnen sogar erlaubt, Anhänger zu ziehen, die über 3,5 Tonnen und maximal 7,5 Tonnen Gesamtmasse aufweisen.

In beiden Fällen gilt jedoch: Der Anhänger darf mit seinem Gesamtgewicht nicht das Leergewicht des jeweiligen Zugfahrzeugs überschreiten.

Wussten Sie schon?

Führerschein Klasse 3 welche Motorräder

Welche Motorräder Sie mit ihrem Führerschein Klasse 3 fahren dürfen, hängt davon ab, wann Sie diesen gemacht haben und welche Schlüsselnummern dort eingetragen sind.

Prinzipiell dürfen Sie in jedem Fall:

  • Motorroller (Klasse AM)
  • Trikes (ohne Anhänger)
  • Quads mit einer maximalen Nennleistung von 15 kW bzw. mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

fahren.

Datum des Erwerbs entscheidend

Wenn Sie im Besitz eines Führerscheinklasse 3 sind, ist der Tag der Erteilung des Führerscheins maßgebend für das Führen bestimmter Motorräder:

Erteilt vor dem 01.04.1980

Mit einem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und 11 kW Motorleistung fahren.

  • Wenn Sie Ihren Führerschein in einen Führerschein der Klasse A1 umtauschen, dürfen Sie Motorräder bis zu 35 kW und höchstens 48 PS fahren. Für diese Erweiterung ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.
  • Bevor der Fahrlehrer Sie jedoch zur Prüfung vorführen darf, muss er sich von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und gegebenenfalls mit Ihnen üben, bis Sie prüfungsreif sind.

Für die Erweiterung Ihres Führerscheins auf die Klasse A2 gibt es noch weitere Voraussetzungen. Dazu gehören ein Sehtest und eine theoretische Prüfung.

Führerschein Klasse 3 mit Motorradprüfung A2 fahren

Danach ist auch dem Führerschein der offenen Motorradklasse A der Weg geebnet, der – sofern man mindestens zwei Jahre A2 gefahren ist – auch nur über eine weitere praktische Fahrprüfung führt.

Erteilt nach dem 01.04.1980

Wurde Ihr Führerschein nach dem 01.04.1980 erteilt, dürfen Sie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h damit fahren.

Führerschein Klasse 3 125ccm

  • Haben Sie Ihren alten 3er-Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht, dürfen Sie auch Motorräder bis zur aktuellen Klasse A1 (inklusive Beiwagen) fahren – also Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³.
  • Wenn Sie Ihren Führerschein nach dem 01.04.1980 erteilt bekommen haben, dürfen Sie das nicht tun.

80ccm Führerschein Klasse 3

  • Wenn Ihr Führerschein vor dem 01.04.1980 erteilt wurde, dürfen Sie ein 80 ccm Motorrad ohne weitere Fahrprüfung dafür fahren – bei einer Führerschein Erteilung nach dem 01.04.1980 nicht.

Führerschein Klasse 3 welche LKW

Mit dem alten Klasse-3-Führerschein dürfen Sie je nach Ausstellungsdatum und -ort (also BRD oder DDR) die LKW-Klassen

  • C, C1, C1E und CE

fahren.

Das entspricht LKW, die:

  • bis zu 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweisen
  • maximal dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen sind.
  • dazu ausgelegt sind, außer dem Fahrer maximal 8 Personen zu befördern

All diese LKW dürfen Sie zudem auch mit einem Anhänger fahren, sofern Fahrzeug und Anhänger zusammengenommen nicht das zulässige Gesamtgewicht von maximal 12 Tonnen überschreiten.

Sonderfahrzeuge mit Führerschein Klasse 3 fahren

Welche „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ Sie mit der alten Führerscheinklasse 3 fahren dürfen, ist abhängig vom Austellungsdatum und -ort und eventuell auch von entsprechenden Schlüsselnummern in Ihrem „Lappen“.

Einige Beispiele für Sonderfahrzeuge, die Sie mit dem alten 3er-Führerschein lenken dürfen, sind:

  • Einsatzfahrzeuge (der Polizei, Feuerwehr, des THW und Katastrophenschutzes, Notarzt, etc.)
  • Verkaufswagen (Eis, Snacks, etc.)
  • Leichenwagen
  • Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge.

Wenn Sie in der Land- und Forstwirtschaft oder beispielsweise in einem Material- oder Baustoffelager arbeiten, dürfen Sie zudem auch Fahrzeuge der Klassen L und T – also selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen und Zugmaschinen oder auch Flurförderzeuge – fahren.

Schlüsselnummern und Schlüsselzahlen

  • Die Schlüsselnummern geben Auskunft darüber, welche Fahrzeugklassen Sie zusätzlich zu der von Ihnen erworbenen Klasse 3 fahren dürfen.

Sie reichen von 79, über 79.03, bis 79.06. und gehen bis 171, 174 und 175. Sie besagen, dass man zusätzlich zum PKW entweder auch LKW und Zugmaschinen mit bis zu drei Achsen führen darf und/oder auch berechtigt ist, Leichtkrafträder bis zur Klasse A1 fahren darf.

Nicht eingeschlossen sind prinzipiell Fahrzeuge der Klasse D, also größere Busse, die der Beförderung von Personen dienen.

Auch nicht eingeschlossen ist die Klasse A für die schnelleren und schweren Motorräder.

Die Klasse T  –  also die Fahrerlaubnis für land- und forstwirtschaftliche Maschinen – ist in der Regel nur dann enthalten, wenn Sie auch tatsächlich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Führerschein Klasse 3 Schlüsselzahl 95

Ab dem 23. Mai 2021 wird die Schlüsselnummer „95“ nicht mehr auf den Führerscheinen aufgedruckt, um die Berufskraftfahrerqualifikation anzuzeigen. Stattdessen erhalten alle qualifizierten Berufskraftfahrer eine Fahrerqualifizierungsnachweis.

Eine detaillierte Auflistung und Erklärung der Nummern finden Sie auf unerer Seite zu Schlüsselnummern.

Umtausch Führerschein Klasse 3

Um den „alten Lappen“ in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen, müssen Sie einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Dazu benötigen Sie neben Ihrem alten Führerschein auch Ihren Ausweis/Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Weitere Fragen & Antworten

Ja, sofern Sie nachweisen können, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Die „alte“ Führerscheinklasse 3 beinhaltet die Berechtigung, auch Fahrzeuge anderer Klassen zu fahren.
  2. Dazu gehören neben LKW auch Motorräder bis zur Klasse A1, Trikes und Quads und in besonderen Fällen auch land- und forstwirtschaftliche Maschinen der Klasse T.
  3. Welche Klassen das genau sind, hängt vom Ausstellungsdatum- und -ort (BRD oder DDR) ab.
  4. Die Schlüsselnummern geben an, welche Fahrzeugklassen genau Sie zusätzlich zu Ihrer Klasse 3 fahren dürfen.
  5. Für den Umtasúsch eines Führerscheins der alten Klasse 3 in einen neuen EU-Scheckkarten-Führerschein, benötigen Sie neben Ihrem alten Führerschein noch Ihren Ausweis und ein aktuelles biometrisches Passfoto.
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