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Hinweis Unwirksamkeit Fahrverbotsregeln aktueller Bußgeldkatalog

  • Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind neben den Fahrverbotsreglen ebenso alle weiteren Anpassungen des Bußgeldkataloges zum April 2020 nicht wirksam.
  • Neue Verhaltensregeln der StVO – wie der Schutz von Radfahrern sind von dieser Unwirksamkeit aber nicht betroffen.
  • Es gibt bereits erste Anweisungen mancher Bundesländer, den alten Bußgeldkataog für alle ofenen Verfahren anzuwenden. Unser Bußgeldrechner basiert daher noch auf den alten Regelungen des Bußgelkataloges.
  • Alle Verkehrsvorschriften müssen aber trotz dieser unklaren Rechtslage trotzdem und unbedingt eingehalten werden.

Wussten Sie schon…?

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