Hinweis Unwirksamkeit Fahrverbotsregeln aktueller Bußgeldkatalog
- Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind neben den Fahrverbotsreglen ebenso alle weiteren Anpassungen des Bußgeldkataloges zum April 2020 nicht wirksam.
- Neue Verhaltensregeln der StVO – wie der Schutz von Radfahrern sind von dieser Unwirksamkeit aber nicht betroffen.
- Es gibt bereits erste Anweisungen mancher Bundesländer, den alten Bußgeldkataog für alle ofenen Verfahren anzuwenden. Unser Bußgeldrechner basiert daher noch auf den alten Regelungen des Bußgelkataloges.
- Alle Verkehrsvorschriften müssen aber trotz dieser unklaren Rechtslage trotzdem und unbedingt eingehalten werden.
Wussten Sie schon…?