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240 Gemeinsamer Geh- und Radweg Verkehrszeichen

Verkehrszeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg

Dieses Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit zwei Teilen. Oben sieht man Fußgänger als Symbol. Unten sieht man ein Fahrrad.

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Schild mit waagrechtem Strich: Hier sollen Radfahrer und Fußgänger den Weg gemeinsam nutzen. Schild mit senkrechtem Strich (Zeichen 241) Getrennter Radweg und Gehweg.

Was soll man tun

Fußgänger und Radfahrer müssen diesen Sonderweg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten. Hier dürfen auch Mofas geführt werden, allerdings sollen Rad- und Mofafahrer immer auf die Fußgänger Rücksicht nehmen.

Bußgeld bei Nicht-Beachtung

Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem, wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden auf die Missachtung des Schildes folgt. Hier drohen 5-35 Euro Bußgeld.

Wussten Sie schon…?

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