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260 Verbot für mehrspurige Kfz und Motorräder – Regeln und Strafen bei Verstoß

Verkehrszeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge

Inhaltsverzeichnis
  • Dieses Verkehrszeichen ist ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem Motorrad (oben) und einem Auto (unten) in der Mitte. Beide sind durch einen Strich getrennt.

Das Verkehrszeichen 260 beschränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (250) auf mehrspurige Kfz und Motorräder. Wer eine Straße mit diesem Schild verbotswidrig passiert oder hier parkt, riskiert ein Bußgeld. Gibt es kein Zusatzzeichen, dürfen auch Anlieger hier nicht ohne weiteres durch.

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Bei den Verkehrsschildern „Verbot für Kraftfahrzeuge“ herrscht viel Unklarheit darüber, wie man sich richtig verhält. Mit welchen Fahrzeugen darf man passieren? Welche Möglichkeiten haben Anlieger. Wie ist es mit Parken?

Laut StVO bedeutet das Schild 260 „Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas.

Daraus geht klar hervor, dass mit den genannten Fahrzeugen die Straße nicht befahren werden darf. Ein explizites Parkverbot gibt das Schild nicht vor, leitet sich aber daraus ab. Schließlich muss man die Straße erst befahren, bevor man dort parken kann.

Ausnahmen vom Verbot können durch Zusatzzeichen geregelt werden. Das Verkehrszeichen 260 befindet sich in Straßen mit Baustellen bzw. verengten Fahrbahnen. Auch um Straßen vom Durchgangsverkehr zu befreien, werden solche Verbotsschilder aufgestellt. Damit Bewohner und Anlieger zu den Häusern kommen, wird das Zusatzeichen „Anlieger frei“ angebracht. Diese dürfen dann passieren und parken, insofern kein Parkverbot durch Verkehrszeichen 283 oder 286 ausgewiesen ist.

Parken teurer als durchfahren

Der Bußgeldkatalog bei Verkehrszeichen 260 ist gestaffelt nach Fahrzeugtyp. Wer mit einem Lkw durchfährt, muss tiefer in die Tasche greifen als ein Autofahrer.

Und weil Parken länger dauert als Durchfahren, sind die Strafen für Parken im Kfz-Verbot auch höher.

Bußgeld bei Nicht-Beachtung

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Parken 30 Euro
Parken mit Behinderung 35 Euro
Parken mehr als 3 Stunden 35 Euro
Einfahrt mit Kfz 20 Euro
Einfahrt mit Kfz bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
25 Euro
Einfahrt mit Kfz über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
75 Euro 1

Sonderfall Motorrad schieben

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Rechtsbeschwerde eines Motorradfahrers zugelassen, der sein Kraftrad in einer Straße mit Verkehrszeichen Nr. 260 geparkt hatte und ein Verwarngeld zahlen sollte. Der Mann hatte sein Motorrad zum Stellplatz geschoben.

Die Begründung des OLG lautet, dass der ruhende Verkehr durch das Verkehrsschild 260 nicht erfasst wird. Es ist nicht klar zu erkennen, ob ein Halten und Parken von Krafträdern durch das Schild verboten ist. Das Gericht wies zudem drauf hin, dass es für Halte- und Parkverbote schließlich eindeutige Verkehrszeichen gibt und dass die Behörde diese nutzen müsse, um Parkverbote auszuweisen. Das Verbot 260 gilt nach Rechtsauslegung des Gerichts nur für das Einfahren mit einem Kfz.

(Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 23. Februar 2009 – 1 Ss 65/08 -)

Was ist mit Landwirtschaftsfahrzeugen?

Vielleicht denken viele Menschen, dass Traktoren keine richtigen Fahrzeuge sind. Zumindest würde das erklären, warum so oft die Frage gestellt wird, ob landwirtschaftliche Fahrzeuge bei einem Kfz-Verbot passieren dürfen.

Klare Antwort: Nein. Sie dürfen Straßen mit Verkehrszeichen 250 nicht benutzen. Das gilt auch für Verkehrszeichen 260. Nur wenn dass Zusatzzeichen VZ 1026-36 bzw. 1026-38 unter dem Verkehrsschild angebracht ist, dürfen land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge passieren.

Dazu gehören zum Beispiel Traktoren und Mähdrescher. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben ein grünes Kennzeichen. Der SUV eines Försters mit grünem Kennzeichen gehört also auch zu dieser Fahrzeugkategorie.

Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem, wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden auf die Missachtung des Schildes folgt.

Welche Sanktionen es im Bereich Vorschriftzeichen und Verbote gibt, finden Sie hier.

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