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Wussten Sie schon…?
Maskiert/kostümiert Auto zu fahren kann für Kfz-Verischerungen eine Gefahrerhöhung darstellen - mit möglicher Eigenbeteiligung bei Schäden.
Das Einstellen der Parkscheibe muss immer auf die halbe Stunde nach Ankunft auf dem Parkplatz erfolgen.
Das Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz entspricht einer Vertragsstrafe und keiner Ordnungswidrigkeit.