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Wussten Sie schon…?
Ein eingeschränktes Halteverbot kann nicht nur für einen bestimmten Bereich, sondern sogar für eine ganze Zone gelten (Verkehrszeichen 290.1).
Ist die Parkzeit abgelaufen, muss man einen neuen Parkvorgang einleiten. Das Auto einmal vor- und zurückzusetzen, reicht dafür nicht aus.
Auch Motorräder müssen mit einer Parkscheibe ihre Parkdauer anzeigen.