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Bußgeldbescheid: Dauer bis zur Zustellung?

Mit welcher Dauer müssen Sie rechnen, bis Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird? Ein mobiler Blitzer hat Sie “erwischt” und Sie fragen sich, wann Post von der Bußgeldbehörde kommt? Alles zu Dauer der Zustellung von einem Bußgeldbescheid und zu den Einspruchsfristen gegen einen Bußgeld- oder Blitzerbescheid erfahren Sie hier!

Normale Dauer Zustellung Bußgeldbescheid

Sie haben einen Verkehrsverstoß begangen oder wurden dabei geblitzt, wie Sie das Gaspedal etwas zu tief durchgedrückt haben. Nun warten Sie darauf, dass die Ergebnisse des mobilen oder stationären Blitzers endlich eintreffen. Doch, wann kommt in der Regel Post von der Bußgeldbehörde?

  • Pauschal und konkret lässt sich das nicht beantworten. Im Schnitt benötigen ein Bußgeldbescheid und bußgeldbehördliche Benachrichtigungen von einem mobilen Blitzer etwa 4 bis 8 Wochen, bis sie in der Post sind.

Den Behörden liegt natürlich vieles daran, die Verjährungsfrist von in der Regel drei Monaten (bzw. bei Drogen- und Alkoholverstößen hinter dem Steuer auch sechs Monaten) nicht greifen zu lassen. Andererseits verursachen das Ausstellen und Aussenden jedes Bußgeldbescheides eben einen gewissen Aufwand. Zudem muss der Sachverhalt vor dem Ausstellen und Zusenden von einem Bußgeldbescheid eindeutig geklärt sein. Nur auf Basis eines Verdachts dürfen Bußgeldbescheide nicht verschickt werden.

Vielmehr müssen die Behörden jedem Betroffenen die Möglichkeit geben, angehört zu werden – in der Regel in Form eines Anhörungsbogens, der vor dem Bußgeldbescheid per Post zugeschickt wird. Erst, wenn die darin vermerkte Frist zum Zurücksenden (etwa zwei Wochen) verstrichen ist, folgt der Bußgeldbescheid.

  • Der Zeitraum zwischen Erhalt des Anhörungsbogens und Frist für das Zurücksenden an die Bußgeldbehörde wirkt sich also auch auf die Dauer der Zustellung eines dann eventuell folgenden Bußgeldbescheides aus.

Insofern kann man davon ausgehen, dass die Post von der Bußgeldstelle nach zwischen einem und zwei Monaten nach Verkehrsverstoß bzw. der “Fotosession” mit dem mobilen Blitzer eintrifft.

Wussten Sie schon…?

Welche Faktoren beeinflussen die Dauer bis zur Zustellung eines Bußgeldbescheides?

Faktoren wie beispielsweise eine hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiter der Bußgeldbehörde, der Landkreis/die Stadt, in der man geblitzt wurde oder auch die ganz normale Zustellungsdauer seitens der Deutschen Post von zwischen 2 und 5 Tagen, wirken sich auf die Dauer der Zustellung eines Bußgeldbescheids aus.

Ebenso spielt Identifizierung des Fahrers bei Fotos durch mobile Blitzer eine entscheidende Rolle dabei, wann der Bußgeldbescheid per Post letztlich in Ihrem Briefkasten liegt.

Kann bei der Aufnahme durch den mobilen Blitzer nämlich nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass der Halter des Fahrzeugs auch der Fahrer war, der den geblitzten Tempoverstoß begangen hat, wird seitens der Behörde versucht, den Fahrer zu identifizieren.

Das dauert: Fahrerermittlung, wenn Halter nicht gleich Fahrer ist

Sie sind mit dem Wagen eines Freundes gefahren, und das leider schneller als erlaubt. Zunächst erhält also Ihr Freund einen Anhörungsbogen, auf dem er Stellung dazu beziehen kann. Ihr Freund wiederum muss der Polizei nicht mitteilen, dass Sie das auf dem Foto sind (Zeugnisverweigerungsrecht), kann aber eindeutig beweisen, dass er es nicht war.

Nun muss die Polizei Recherchen anstellen, um Sie als Fahrer zu identifizieren und, sobald geschehen, Ihnen wiederum einen Anhörungsbogen schicken. Geben Sie dann zu, der Fahrer auf dem Blitzer-Foto zu sein, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Sie erhalten den Bußgeldbescheid später per Post.

All das zieht die Dauer der Zustellung eines Bußgeldbescheides natürlich in die Länge und macht es fast unmöglich präzise und pauschal zu sagen, wann endlich die Post vom mobilen Blitzer kommt.

“Normale” Fahrerermittlung

Aber auch dann, wenn keine aufwändigen, sondern routinemäßige Recherchen nach dem Fahrer angestellt werden, müssen entsprechende Daten erst gefunden, verarbeitet und in Sachen Bußgeldbescheid per Postzustellungsurkunde verschickt werden.

Wenn beispielsweise ein mobiler Blitzer einen Tempoverstoß oder das Telefonieren während der Fahrt auf einem Foto gebannt hat, ist mit großer Sicherheit das Kennzeichen des Fahrzeugs deutlich sichtbar. Mithilfe der Daten des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg ermitteln die Behörden den dazugehörigen Fahrzeughalter. Erlaubt das Blitzer-Foto auch, den Fahrer hinter dem Steuer zu erkennen, wird dieses mit dem Foto im Passregister abgeglichen. Zeigen beide Fotos eindeutig dieselbe Person, wird der Bußgeldbescheid verschickt. Welche Dauer das konkret in Anspruch nimmt, hängt dann auch von der Geschwindigkeit ab, mit der Bußgeldstellen solche Routine-Fahrerermittlungen durchführen.

Wiederholungstäter – verlängert sich die Dauer der Zustellung eines Bußgeldbescheides?

Wenn der mobile Blitzer wiederholt zugeschlagen hat, kann es tatsächlich etwas länger dauern, bis Post von der Bußgeldstelle eintrifft, Denn je “dicker” die Kartei in Flensburg ist, desto aufwändiger ist die “Umrechnung” der Daten, welche die Bußgeldbehörde vom Kraftfahrtbundesamt erhalten hat, in eine entsprechende Strafe, die dann wiederum per Bußgeldbescheid kommt.

Grundsätzlich aber lässt sich das nicht sagen, denn auch in Sachen Zustellung von einem Bußgeldbescheid sind alle Verkehrssünder vor dem Gesetz gleich.

Dauer Zustellung Bußgeldbescheide aus der Schweiz oder Österreich?

Bußgeldbescheide aus Österreich oder der Schweiz, ob nun aufgrund eines mobilen Blitzers oder anderer Verkehrsverstöße, benötigen in der Regel etwas länger, bis sie in der Post sind. Schließlich ersuchen zumindest die österreichischen Behörden in der Regel das Bundesjustizministerium um Vollstreckungshilfe für das Beitreiben entsprechender Bußgelder.

Zwischen Deutschland und der Schweiz ist ein entsprechendes bilaterales Abkommen noch nicht in Kraft getreten, wodurch die Verfolgung von in der Schweiz begangenen Verkehrsverstößen etwas schwieriger, dennoch nicht unmöglich ist.

Kurzum: Bis sich die Behördengrüße vom mobilen Blitzer ihren postalischen Weg über die Alpen bis in Ihren Briefkasten gebahnt haben, können auch einige Monate vergehen. In deutschen Bußgeldbescheid-Verhältnissen gesprochen, wäre so ein Bußgeld hier wahrscheinlich bereits verjährt. Doch in Österreich und der Schweiz gelten für Verkehrsverstöße viel längere Verjährungsfristen, nämlich ein respektive drei Jahre.

Insofern ist man, selbst wenn die Dauer bis zur Zustellung eines Bußgeldbescheids aus Österreich oder der Schweiz mehrere Monate in Anspruch nimmt, nicht zwangsläufig aus dem Schneider, was das Bezahlen des Bußgelds betrifft.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Die Frage nach der Dauer bis zur Zustellung eines Bußgeldbescheids lässt sich nicht pauschal beantworten.
  2. Im Schnitt können 4 bis 8 Wochen vergehen, bis Post vom mobilen Blitzer oder ein anderer Bußgeldbescheid eintrifft.
  3. Trifft der Bußgeldbescheid nicht drei Monate nach begangenem Verkehrsverstoß ein, greift in der Regel die Verjährungsfrist.
  4. die Verjährungsfrist kann jedoch durch das Schicken eines Anhörungsbogens einmalig unterbrochen werden.
  5. die Zustellung von Bußgeldbescheiden aus Österreich und der Schweiz kann auch einige Monate in Anspruch nehmen, jedoch sind die dortigen Verjährungsfristen viel länger als die in Deutschland.
  6. Bußgeldbescheide, die an “Wiederholungstäter” geschickt werden, können entsprechend der Vielzahl der begangenen Verkehrsverstöße, etwas länger brauchen, bis sie in der Post sind.
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