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Bußgeldbescheid ohne Foto – wann lohnt sich der Einspruch?

Wer geblitzt wird und einen Bußgeldbescheid erhält, erwartet auch das typische Blitzerfoto. Manchmal wird das Foto aber nicht mitgeschickt. Ist der Bußgeldbescheid damit ungültig? Der folgende Artikel verrät es Ihnen.

Bußgeldbescheid ohne Foto: Kann und sollte ich Einspruch einlegen?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann immer innerhalb der vorgeschriebenen Fristen Einspruch eingelegt werden. Ist kein Blitzerfoto als Beweismittel mitgeschickt worden, könnte dies darauf hindeuten, dass die Qualität des Fotos nicht ausreichend ist (Unschärfe, Verpixelung, Sonnen- oder Lichteinstrahlung) oder dass Sie auf dem Foto nicht eindeutig zu identifizieren sind, beispielsweise weil Sie eine Mütze, einen Hut oder eine dicke Sonnenbrille getragen haben.

Das alles aber macht das Foto als Beweismittel dennoch nicht unbrauchbar, könnte aber ein Anhaltspunkt für einen Einspruch sein. Das Foto dürfen Sie in jedem Fall einsehen.

Ob im Anschluss ein Einspruch sinnvoll ist, erörtern Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann aufgrund seiner Erfahrung mit den Behörden besser einschätzen, mit welcher Strategie Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen sollten und ob der Einspruch überhaupt realistische Erfolgsaussichten hat.

Ebenso kann der Anwalt eine Einschätzung darüber abgeben, ob sich der Einspruch in Relation zum tatsächlichen Bußgeld überhaupt lohnt oder ob Sie Gefahr laufen, am Ende noch mehr Geld auszugeben.

Eine Gefahr besteht beispielsweise darin, dass Sie aufgrund der Unschärfe auf dem Foto Einspruch einlegen. Ist aber andererseits der Beifahrer über das Foto klar identifizierbar, kann dieser befragt werden. Ebenso können die Behörden einen Abgleich mit anderen frei verfügbaren Fotos von Ihnen (beispielsweise aus Ihren Social Media Profilen) durchführen und so beweisen, dass man Sie dem unscharfen Blitzerfoto klar zuordnen kann.

Fahrerhaftung bei Blitzerfotos

Darüber hinaus gilt in Deutschland vorwiegend die Fahrer- und nicht die Halterhaftung. Das bedeutet, dass der Fahrer und nicht der Halter für den Verstoß haftet und die Strafe bezahlen muss.

Ist der Fahrer nicht der Halter, wird aufgrund des Nummernschildes dennoch zumeist der Halter den Bußgeldbescheid bekommen. Mit dem Foto lässt sich dann im besten Fall nachweisen, dass er nicht der Fahrer war.

Typischerweise ist bei Firmenwagen der Fahrer nicht gleich der Halter, denn das ist in der Regel der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen. Wird man nun als Angestellter im Firmenwagen wegen einer Überschreitung des Tempolimits oder wegen eines Abstandsvergehens „geknipst“, geht der Anhörungsbogen eventuell mit Blitzerfoto versehen, zunächst an den Arbeitgeber als Halter des Fahrzeugs.

Der Arbeitgeber kann und muss feststellen, wer zu besagtem Zeitpunkt hinter dem Steuer des Firmenwagens saß. Das lässt sich anhand eines Fahrtenbuchs oder auch mithilfe des (womöglich auch im Nachhinein angeforderten) Blitzerfotos feststellen. Den ermittelten Namen des Fahrers gibt der Arbeitgeber dann an die entsprechende Behörde weiter. Die wiederum eröffnet dann das Bußgeldverfahren gegen den eigentlichen Fahrer.

Natürlich können sich Arbeitgeber in solchen Fällen kulant zeigen und eventuelle Bußgelder wegen Tempoverstößen übernehmen, weil der Fahrer in ihrem Auftrag unterwegs war. Verpflichtet sind sie aufgrund der Fahrerhaftung dazu aber nicht. Auch können Arbeitgeber keine Fahrverbote oder Punkte in Flensburg „übernehmen“, selbst wenn sie es wollten.

Sind Bußgeldbescheide ohne Foto rechtlich zulässig?

Die Bußgeldbehörde ist nicht verpflichtet, das Blitzerfoto mitzuschicken. Oftmals ist die Qualität sogar so schlecht, dass der Fahrer nicht erkennbar ist, weshalb das Foto bewusst zurückgehalten wird.

 

Welche Bedeutung haben Fotos bei Blitzern überhaupt?

Das Foto dient den Behörden als Beweismittel, um die Schuld des Tatverdächtigen glaubhaft nachweisen zu können. Ohne das Foto könnte zwar eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden, diese wäre aber keinem Schuldigen zuzuordnen.

 

Fahrerhaftung bei Blitzerfotos

Darüber hinaus gilt in Deutschland die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass der Fahrer und nicht der Halter für den Verstoß haftet und die Strafe bezahlen muss.

Ist der Fahrer nicht der Halter, wird aufgrund des Nummernschildes dennoch zumeist der Halter den Bußgeldbescheid bekommen. Mit dem Foto lässt sich dann nachweisen, dass er nicht der Fahrer war.

Wussten Sie schon…?

Muss ich einen Bußgeldbescheid ohne Foto zahlen?

Zwar gehört das Blitzerfoto typischerweise zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung, rechtlich sind die Behörden allerdings nicht verpflichtet, das Foto mitzusenden. Tatsächlich kommt es sogar ziemlich oft vor, dass Bußgeldbescheide ohne Foto verschickt werden.

Das ändert allerdings nichts an der Gültigkeit des Bußgeldbescheids. Es gelten weiterhin die üblichen Fristen, in denen Sie die Strafe entweder bezahlen müssen oder Einspruch einlegen können.

Wird kein Foto mitgeschickt, könnte dies unter Umständen daran liegen, dass die Qualität des Fotos zu schlecht ist. Sie können das Originalfoto einsehen, bestätigt sich Ihr Verdacht, könnte dies ein Anhaltspunkt für einen Einspruch sein.

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