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Einspruch Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer: Wann ist der Einspruch sinnvoll?

Das Handy am Steuer ist streng verboten. Ist ein Einspruch dagegen überhaupt sinnvoll?

Die Nutzung eines Handys am Steuer ist grundsätzlich verboten. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Doch es gibt die Möglichkeit eines Einspruchs gegen das Bußgeld. Was müssen Sie dafür tun und wann lohnt sich der Einspruch?

Einspruch Bußgelbescheid wegen Handy – Erfolgsaussichten?

Die Nutzung des Mobiltelefons ist in der Straßenverkehrsordnung in § 23 geregelt. Dort steht: 

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“ 

Andererseits gibt es Urteile, die bereits das Ablesen der Uhrzeit auf dem Handy oder auch das Wegdrücken eingehender Anrufe als Verstoß gegen § 23 StVO „Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“, geahndet haben. 

Wurden Sie andererseits von einem Polizisten beim Telefonieren erwischt oder sieht man auf dem Blitzerfoto, wie Sie ein Handy benutzen, sind die Erfolgsaussichten in der Regel eher gering. Denn in solchen Fällen greift das Handyverbot am Steuer eindeutig. 

Allerdings gibt es immer wieder Gerichtsurteile, die den Autofahrern bei ihren Einsprüchen bzw. Widerspruch gegen Bußgeldbescheide Recht geben. 

  1. Das ist dann der Fall, wenn glaubwürdig nachgewiesen werden konnte, dass das Mobiltelefon zum Beispiel nicht genutzt, sondern nur aufgehoben wurde. Auch das Laden des Handys ist erlaubt und kann schnell mit einer Nutzung verwechselt werden.
  2. Genauso entschieden einige Gerichte zugunsten von Autofahrern, die ihr klingelndes Handy aus einer Handtasche zogen, um es dem Beifahrer zu geben – natürlich ohne dabei auf das Display zu schauen. 

Wie hoch die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch stehen, lässt sich also nur von Fall zu Fall und am besten mit der Hilfe eines Verkehrsanwalts beurteilen.

Einspruch Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer: Wie gehe ich vor?

Werden Sie doch mit einem Handy am Steuer erwischt und nutzen es nicht in der StVO beschriebenen, erlaubten Art und Weise, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Es kommt zu einem Bußgeldbescheid. Wenn Sie glauben, dass Sie unrechtmäßig bestraft werden, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Dieses Recht haben Sie grundsätzlich bei jedem Bußgeldbescheid, egal was Ihr Vergehen war.

Vorgehensweise Bußgeldbescheid Einspruch Handy am Steuer

  1. Füllen Sie zunächst den Anhörungsbogen aus, der Ihnen meist vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid zugestellt wird. Hier machen Sie Angaben zur Person und können zudem Stellung beziehen.
  2. Halten Sie Rücksprache mit einem Fachanwalt, um Ihre Erfolgsaussichten abschätzen zu können.
  3. Nach dem Anhörungsbogen wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt. Geht dieser bei Ihnen ein, haben Sie nun zwei Wochen Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen. Der Einspruch sollte im Idealfall ebenfalls mit einem Fachanwalt zusammen erstellt werden.
  4. Entweder die Behörde gibt Ihnen nun Recht oder der Fall wird an ein Gericht weitergeleitet und dort entschieden.

Wussten Sie schon..?

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