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Einspruch gegen ein Fahrverbot: Wie & wann lohnt es sich?

Ein Fahrverbot trifft die meisten Autofahrer schwer. Viele sind beruflich oder privat auf die Nutzung des PKW angewiesen. Die Möglichkeit eines Einspruchs scheint also verlockend. Doch lohnt sich das und worauf sollte man beim Einspruch achten?

Chancen bei Einspruch gegen ein Fahrverbot

Die Chancen eines Einspruchs lassen sich nicht pauschal bewerten und hängen vom konkreten Einzelfall und dem Vergehen ab. 

Liegt zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, könnten eine ungenaue Messmethode, eine nicht durchgeführte Eichung des Messgeräts oder fehlende Schulungen der Polizeibeamten für das Messgerät bemängelt werden. Auch bei einem Augenblicksversagen kann ein Einspruch Wirkung zeigen. 

In jedem Fall verschafft ein Einspruch zunächst einmal etwas Zeit, beispielsweise um sich Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu suchen. Durch einen Einspruch gegen ein Fahrverbot werden also lediglich die Rechtsfolgen aufgeschoben, aber dennoch nicht automatisch aufgehoben.  

Zudem ist zu bedenken, dass wenn der Einspruch erfolgt ist und die Staatsanwaltschaft letztlich zu der Entscheidung kommt, dass die Vorwürfe rechtens sind und ein Fahrverbot rechtfertigen, kann das Amtsgericht im nachgeordneten Gerichtsverfahren sogar eine härtere Strafe als die ursprünglich im Bescheid genannte verhängen. 

Grundsätzlich ist es unwahrscheinlich, dass ein Fahrverbot gänzlich zurückgenommen wird. Es gibt allerdings sogenannte Härtefälle, bei denen das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt wird. Immer wieder kommt es aber auch vor, dass Gerichte in Rücksprache mit dem Arbeitgeber des Betroffenen einer Verlegung des Fahrverbots beispielsweise in die Ferienzeit zustimmen.

Diese Möglichkeiten bestehen vor allem dann, wenn durch das Fahrverbot die berufliche Existenz gefährdet ist. Um einen Härtefall geltend zu machen, muss allerdings eine stichhaltige Argumentation, die am besten mit einem Anwalt erarbeitet wird, vorgetragen werden. Auch bedarf es einer Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Fahrerlaubnis eine Notwendigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit darstellt.

Fristen bei Einspruch gegen ein Fahrverbot

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen können. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder um ein Fahrverbot handelt. Das Recht auf Einspruch gibt es immer.

Dabei ist es lediglich wichtig, auf die geltenden Fristen zu achten. Der Einspruch gegen ein Fahrverbot muss schriftlich und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Andernfalls haben Sie Ihr Einspruchsrecht verwirkt.

Ist die Frist erst einmal verpasst worden, können Sie nur unter sehr speziellen Umständen noch tätig werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie die Frist durch einen Urlaub oder einen Krankenhausaufenthalt ohne Ihre Schuld versäumt haben. Dann können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot – wie mache ich das?

Liegt Ihnen der Bußgeldbescheid vor, so beginnt nun die Frist von zwei Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie schriftlich Einspruch einlegen und Ihre Sichtweise präsentieren. Formulieren Sie dafür Ihren Einspruch und legen Sie dabei die passenden Gründe dar. Das Schreiben senden Sie der zuständigen Behörde zu.

Für einen erfolgreichen Einspruch empfiehlt es sich, auf den Rat eines erfahrenen Verkehrsanwalts zu vertrauen.

Wussten Sie schon..?

Musterschreiben Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Ihre Anschrift

 

Anschrift der Behörde

 

Ort, Datum

 

Betreff: Einspruch [Aktenzeichen oder sonstige Nummer, mit der Ihr Fall identifizierbar wird]

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich Einspruch ein gegen den Bußgeldbescheid [Aktenzeichen] vom [Datum]. Ich begründe dies mit den folgenden Punkten:

[Erläutern Sie Ihre Gründe]

 

Mit freundlichen Grüßen

 

[Unterschrift]

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