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Wildunfall Fahrerflucht – wann mache ich mich schuldig?

Wie erhalten Sie sich bei einem Wildunfall richtig? Begehen Sie wirklich Fahrerflucht, wenn Sie den Unfall mit einem Wildtier nicht der Polizei melden? Wie wird der entstandene Schaden reguliert und mit welchen Konsequenzen müssen Sie insgesamt rechnen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Wildunfall finden Sie auf der folgenden Seite.

Wildunfall = Fahrerflucht: Stimmt das?

Tatsächlich stimmt das so nicht. Denn auch wenn Sie nach einem Wildunfall einfach weiterfahren, ist der Tatbestand der Fahrerflucht nach § 142 StGB nicht gegeben. Denn Wildtiere sind gesetzlich betrachtet “ herrenlose Sachen“ und Sie sind somit weder Unfallbeteiligter noch Geschädigter.

Und da gerade Wildtiere niemandem gehören, liegt in so einem Fall auch keine Sachbeschädigung vor.

Dennoch müssen Sie einen Wildunfall unbedingt der Polizei melden. Die wiederum informiert dann den zuständigen Förster oder Jagdpächter.

Lassen Sie nämlich ein verletztes Tier einfach auf der Straße liegen, begehen Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Und für Tierquälerei sieht das Gesetz Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vor.

Wie und wo melde ich einen Wildunfall korrekt?

Nach einem Wildunfall müssen Sie diesen direkt bei der Polizei melden. Diese wiederum informiert den zuständigen Jagdaufseher, Jagdpächter oder Förster. Melden müssen Sie einen Wildunfall  auch dann, wenn das Tier nur leicht verletzt wurde und nach dem Unfall wieder in den Wald fliehen konnte.  Dann nämlich ist es Aufgabe des Jägers, das verletzte Tier zu suchen und es gegebenenfalls zu töten, um es von seinen Leiden zu befreien.

Wussten Sie schon…?

Welche Bescheinigung benötige ich für die Schadenregulierung bei der Versicherung?

Sie benötigen in jedem Fall  eine sogenannte Wildunfallbescheinigung. Diese wird in der Regel vom Förster oder Jagdpächter oder aber auch von der Polizei ausgefüllt. Sie enthält Angaben sowohl zur Wildart wie auch zum Schaden und zum „Schicksal“ des angefahrenen Wildtiers. Die ausgefüllte Wildunfallbescheinigung müssen Sie dann zur Schadensregulierung bei Ihrer Kfz-Versicherung einreichen. Ohne eine solche Bescheinigung könnte es zu Problemen bei der Regulierung des Schadens an Ihrem Auto kommen.

In der Regel zahlt nur die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung den entstanden Schaden, sofern der Unfallhergang klar und bewiesen werden kann. Sollten Sie mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein und der Wildunfall hätte bei ordnungsgemäßer Fahrweise vermieden werden können, kann Ihr Versicherungsschutz ebenfalls erlöschen.

Übrigens können in Sachen Schadensregulierung bei Wildunfall die Haare und Federn der wildlebenden Tiere den feinen Unterschied ausmachen:

  • Einige Teilkaso-Versicherungen decken durch Wildunfälle entstandene Schäden am Fahrzeug nur dann ab, wenn es eine Kolission mit Haarwild – also einem Wildschwein, einem Reh, Hirsch, Fuchs oder Luchs – gab.
  • Schäden durch Unfälle mit Federwild wie Fasanen, Wildenten oder anderen gefiederten Wildtieren, hingegen sind durch einige Teilkasko-Policen wiederum nicht abgedeckt. Da können Erweiterungen wie „Tiere aller Art“, die sich vor allem bei Vollkaskoversicherungen finden, auch für eine Teilkasko sinnvoll sein.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Entfernen Sie sich nach einem Wildunfall vom Unfallort, begehen Sie –  anders als bei Unfällen mit „menschlicher“ Beteiligung – keine Fahrerflucht.
  2. Auch wenn Wildtiere per Gesetz als „Sachen“ angesehen werden, liegt bei einem Wildunfall keine Sachbeschädigung vor, da wilde Tiere niemandem gehören.
  3. Ein verletztes Tier liegen zu lassen verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann als Tierquälerei mit bis zu 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.
  4. Nach einem Wildunfall müssen Sie diesen direkt der Polizei melden, welche wiederum den zuständigen Jagdpächter oder Förster informiert.
  5. Nach der Meldung des Unfalls erhalten Sie eine Wildunfallbescheinigung. Diese müssen Sie zur korrekten Schadensregulierung Ihrer Kfz-Versicherung vorlegen.
  6. Auch wenn Sie das Wildtier nicht getötet haben und es fliehen konnte, müssen Sie den Unfall der Polizei melden.
  7. Ein verletzes Tier anzufassen, ist nicht ratsam, da es von Tollwut befallen sein könnte.
  8. Ein verletztes oder gar totes Wildtier einfach in den Kofferraum zu packen, gilt als Wilderei und ist strafbar.
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