Mit dem Fahrrad entgegen der Einbahnstraße oder falsche Fahrtrichtung: Das sind die Folgen
Welche Strafen gibt es für die falsche Straßenbenutzung mit dem Fahrrad?
Der folgende Bußgeldkatalog zeigt Ihnen, welche Bußgelder Sie zahlen müssen, wenn Sie Verstöße gegen die korrekte Staßenbenutzung mit dem Fahrrad begehen.
Fahrrad-Bußgeldkatalog Straßenbenutzung
Vergehen | Bußgeld |
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Beschilderten Radweg nicht benutzt (Verkehrszeichen 237) | 20 € |
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25 € |
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30 € |
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35 € |
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren | 20 € |
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25 € |
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35 € |
Rechtsfahrgebot missachtet | 15 € |
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20 € |
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25 € |
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30 € |
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone | 15 € |
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20 € |
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25 € |
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30 € |
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern | 20 € |
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25 € |
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30 € |
Als Radfahrer das Zeichen 267 Verbot der Einfahrt missachtet | 20 € |
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25 € |
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30 € |
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35 € |
Freihändig fahren | 5 € |
Welche Strafe droht mir, wenn ich mit dem Fahrrad entgegen der Einbahnstraße fahre?
Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße ist auch für Fahrradfahrer verboten und wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Sie müssen mit einem Bußgeld von 20 bis 35 Euro rechnen.
Wussten Sie schon…?
Mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung gefahren: Welche Strafe droht mir?
Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot, weshalb es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren. Das gilt auch für Radwege.
Die Missachtung des Rechtsfahrgebotes kostet zwischen 15 und 30 Euro, das Befahren des Radweges in falscher Richtung wird mit einer Strafe von 20 bis 35 Euro geahndet.
Mit dem Fahrrad auf dem Gehweg gefahren: Welche Strafe droht mir?
Der Gehweg ist für Fahrradfahrer in der Regel tabu. Wer sich nicht an diese Regel hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses liegt zwischen 15 und 30 Euro. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob eine Gefährdung vorlag oder gar ein Unfall passiert ist.
Darf ich mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone fahren?
Auch aus Fußgängerzonen sollten sich Radfahrer heraushalten. Wer dies nicht tut, muss mit den gleichen Strafen wie beim Fahren auf dem Gehweg rechnen. Das Bußgeld liegt also zwischen 15 und 30 Euro.