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Lenk- und Ruhezeiten LKW: Regelungen & Bußgelder

In Deutschland gibt es sehr genaue Vorschriften, um die Lenk- und Ruhezeiten von Lastwagenfahrern zu regeln. Dadurch soll die Sicherheit erhöht und das Risiko von Unfällen minimiert werden. Denn nur wer seine Mindestruhezeit einhält, kann konzentriert hinter dem Steuer sitzen. Wie sind die Lenk- und Ruhezeiten definiert und welche Strafen drohen den Fahrern und den Speditionen bei einem Verstoß?

LKW Bußgeldkatalog Lenk- und Ruhezeiten: Welche Strafen für Fahrer & Unternehmer?

Werden die gesetzlichen Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten, drohen Bußgelder. Wie hoch diese ausfallen, zeigt die folgende Tabelle.

Beschrei­bung der Tateinheit Buß­geld für Fah­rer Buß­geld für Unter­neh­mer
Unter­schrei­tung der täg­lichen Ruhe­zeit
  • bis zu 1 Stunde
30 €
  • bis zu 3 Stunden je angefangene weitere Stunde
30 € 90 €
  • mehr als 3 Stunden je ange­fangene weitere Stunde
60 € 180 €
Verkürzung der Lenkzeit­unter­brechung
  • bis zu 15 Minuten
30 € 90 €
  • mehr als 15 Minuten je ange­fangene weitere Viertelstunde
60 € 180 €
Überschreitung der zulässigen Tages­lenkzeit
  • bis zu 1 Stunde
30 €
  • bis 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde
30 € 90 €
  • über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde
60 € 180 €
Nichtmit­führen der Fahrer­karte bzw. nicht zur Prüfung ausge­händigt
  • Kontrolle da­durch nicht er­möglicht
250 €
  • Kontrolle dadurch er­schwert
75 €
Wochen­ruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlaf­möglichkeit verbracht bis zu 500 Euro bis zu 1.500 €

Wie definiert sich eine Ruhezeit?

Bevor geklärt werden kann, wie lange die Ruhezeit nun sein muss, braucht es erst eine Definition dieser Ruhezeit.

Während der Ruhezeit darf nicht nur nicht gefahren werden, es dürfen auch sonst keine Arbeiten erledigt werden. Dazu zählt zum Beispiel das Entladen der Transportgüter sowie die Wartung des LKW.

Die Ruhezeiten können grundsätzlich zwar auch im LKW verbracht werden, dafür muss aber eine Schlafkabine vorhanden sein.

Wussten Sie schon…?

Wie lange muss die Ruhezeit sein?

Die Tagesruhezeit beträgt 11 Stunden, welche in einem Zeitraum von 24 Stunden liegen müssen. Diese 11 Stunden können am Stück genommen oder in zwei Blöcke aufgeteilt werden.

Bei der Aufteilung verlängert sich die Ruhezeit auf 12 Stunden, wobei kein Block weniger als 3 Stunden lang sein darf.

In den Zeiten dieser Fahrtunterbrechung sind noch keine Pausenzeiten verrechnet. Es muss täglich eine mindestens 45-minütige Pause eingelegt werden.

Neben den täglichen Ruhezeiten gibt es noch die Wochenruhezeiten. Man nennt diese Form der Ruhezeit oftmals auch Wochenendruhezeit, weil sie häufig auf das Wochenende fällt.

Es müssen mindestens 45 Stunden an wöchentlicher Ruhezeit genommen werden.

Gibt es Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten?

Sowohl von der täglichen aus auch von der wöchentlichen Ruhezeit gibt es Ausnahmen:

Die tägliche Ruhezeit kann bei Bedarf auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf aber nur dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten geschehen.

Auch die Wochenruhezeiten können unter gewissen Bedingungen auf 24 Stunden verkürzt werden. Dazu müssen sowohl vor als auch nach der verkürzten Ruhezeit volle Wochenruhezeiten genommen werden. Die fehlenden 21 Stunden müssen schließlich in den folgenden Wochen nachgeholt werden.

Eine weitere Ausnahme tritt in Kraft, wenn am Ende der Lenkzeit kein Halteplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen kann bis zum nächsten Parkplatz weitergefahren werden. Dies sollte allerdings eine Ausnahme bleiben und muss sofort vermerkt werden.

Die Fahrt in den nur wenige Kilometer entfernten Heimatort stellt im Sinne der Sozialvorschriften übrigens keine Ausnahme dar.

Wie werden die Lenk- und Ruhezeiten im LKW aufgezeichnet und kontrolliert?

Aufgezeichnet werden die Fahrtzeiten durch ein Tachometer mit Messschreiber, der als Kontrollgerät fungiert und alles Wichtige dokumentiert.

Das Bundesamt für Güterverkehr kann die Zeiten kontrollieren. Aber natürlich kann ein Verstoß auch bei jeder Polizeikontrolle auffallen und dementsprechend geahndet werden.

Gelten die Lenk- und Ruhezeiten auch für Busfahrer?

Auch Busfahrer müssen sich grundsätzlich an die üblichen Lenk- und Ruhezeiten halten. Eine Ausnahme bildet die 12-Tage-Regel, nach der Busfahrer unter gewissen Bedingungen (unter anderem braucht es einen zweiten Fahrer) auch eine Fahrt über 12 Tage antreten dürfen.

Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze

  1. Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden
  2. Die Wochenruhezeit erstreckt sich über 45 Stunden
  3. Für beide Ruhezeiten gibt es unter gewissen Bedingungen Ausnahmen
  4. Die Ruhezeiten werden automatisch auf Tachoscheiben vermerkt und können unter anderem von der Polizei kontrolliert werden
  5. Auch Busfahrer müssen sich grundsätzlich an die Lenk- und Ruhezeiten halten
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