Lenk- und Ruhezeiten LKW: Regelungen & Bußgelder
LKW Bußgeldkatalog Lenk- und Ruhezeiten: Welche Strafen für Fahrer & Unternehmer?
Werden die gesetzlichen Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten, drohen Bußgelder. Wie hoch diese ausfallen, zeigt die folgende Tabelle.
Beschreibung der Tateinheit | Bußgeld für Fahrer | Bußgeld für Unternehmer |
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Unterschreitung der täglichen Ruhezeit | – | – |
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30 € | – |
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30 € | 90 € |
|
60 € | 180 € |
Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung | – | – |
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30 € | 90 € |
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60 € | 180 € |
Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit | – | – |
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30 € | – |
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30 € | 90 € |
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60 € | 180 € |
Nichtmitführen der Fahrerkarte bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt | – | – |
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250 € | – |
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75 € | – |
Wochenruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht | bis zu 500 Euro | bis zu 1.500 € |
Wie definiert sich eine Ruhezeit?
Bevor geklärt werden kann, wie lange die Ruhezeit nun sein muss, braucht es erst eine Definition dieser Ruhezeit.
Während der Ruhezeit darf nicht nur nicht gefahren werden, es dürfen auch sonst keine Arbeiten erledigt werden. Dazu zählt zum Beispiel das Entladen der Transportgüter sowie die Wartung des LKW.
Die Ruhezeiten können grundsätzlich zwar auch im LKW verbracht werden, dafür muss aber eine Schlafkabine vorhanden sein.
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Wie lange muss die Ruhezeit sein?
Die Tagesruhezeit beträgt 11 Stunden, welche in einem Zeitraum von 24 Stunden liegen müssen. Diese 11 Stunden können am Stück genommen oder in zwei Blöcke aufgeteilt werden.
Bei der Aufteilung verlängert sich die Ruhezeit auf 12 Stunden, wobei kein Block weniger als 3 Stunden lang sein darf.
In den Zeiten dieser Fahrtunterbrechung sind noch keine Pausenzeiten verrechnet. Es muss täglich eine mindestens 45-minütige Pause eingelegt werden.
Neben den täglichen Ruhezeiten gibt es noch die Wochenruhezeiten. Man nennt diese Form der Ruhezeit oftmals auch Wochenendruhezeit, weil sie häufig auf das Wochenende fällt.
Es müssen mindestens 45 Stunden an wöchentlicher Ruhezeit genommen werden.
Gibt es Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten?
Sowohl von der täglichen aus auch von der wöchentlichen Ruhezeit gibt es Ausnahmen:
Die tägliche Ruhezeit kann bei Bedarf auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf aber nur dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten geschehen.
Auch die Wochenruhezeiten können unter gewissen Bedingungen auf 24 Stunden verkürzt werden. Dazu müssen sowohl vor als auch nach der verkürzten Ruhezeit volle Wochenruhezeiten genommen werden. Die fehlenden 21 Stunden müssen schließlich in den folgenden Wochen nachgeholt werden.
Eine weitere Ausnahme tritt in Kraft, wenn am Ende der Lenkzeit kein Halteplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen kann bis zum nächsten Parkplatz weitergefahren werden. Dies sollte allerdings eine Ausnahme bleiben und muss sofort vermerkt werden.
Die Fahrt in den nur wenige Kilometer entfernten Heimatort stellt im Sinne der Sozialvorschriften übrigens keine Ausnahme dar.
Wie werden die Lenk- und Ruhezeiten im LKW aufgezeichnet und kontrolliert?
Aufgezeichnet werden die Fahrtzeiten durch ein Tachometer mit Messschreiber, der als Kontrollgerät fungiert und alles Wichtige dokumentiert.
Das Bundesamt für Güterverkehr kann die Zeiten kontrollieren. Aber natürlich kann ein Verstoß auch bei jeder Polizeikontrolle auffallen und dementsprechend geahndet werden.
Gelten die Lenk- und Ruhezeiten auch für Busfahrer?
Auch Busfahrer müssen sich grundsätzlich an die üblichen Lenk- und Ruhezeiten halten. Eine Ausnahme bildet die 12-Tage-Regel, nach der Busfahrer unter gewissen Bedingungen (unter anderem braucht es einen zweiten Fahrer) auch eine Fahrt über 12 Tage antreten dürfen.
Zusammenfassung – das Wichtigste in Kürze
- Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden
- Die Wochenruhezeit erstreckt sich über 45 Stunden
- Für beide Ruhezeiten gibt es unter gewissen Bedingungen Ausnahmen
- Die Ruhezeiten werden automatisch auf Tachoscheiben vermerkt und können unter anderem von der Polizei kontrolliert werden
- Auch Busfahrer müssen sich grundsätzlich an die Lenk- und Ruhezeiten halten